Corona-Sonderprogramme - Schlussabrechnungen Referenznummer der Bekanntmachung: Corona-Sonderprogramme - Schlussabrechnungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Corona-Sonderprogramme - Schlussabrechnungen
Für die operative Bearbeitung der Schlussabrechnungen zu den Corona-Sonderprogrammen (Paket 1 und 2: Überbrückungshilfen 1, 2, 3, 3+ und 4, den November- und Dezemberhilfen sowie ggf. weiterer Programmverlängerungen oder Folgeprogramme) benötigt die ILB sachbearbeitende Unterstützung externer Dienstleister.
Investitionsbank des Landes Brandenburg Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam
Für die operative Bearbeitung der Schlussabrechnungen zu den Corona-Sonderprogrammen (Paket 1 und 2: Überbrückungshilfen 1, 2, 3, 3+ und 4, den November- und Dezemberhilfen sowie ggf. weiterer Programmverlängerungen oder Folgeprogramme) benötigt die ILB sachbearbeitende Unterstützung externer Dienstleister.
Sachbearbeitende Unterstützung bedeutet im Einzelnen:
- Prüfung der Schlussabrechnungen auf Vollständigkeit und Widerspruchsfreiheit,
- Nachforderung von Unterlagen / Formulierung von Rück- und Verständnisfragen,
- Inhaltliche Prüfung, ob die Förder- und Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind (inkl. gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen und Bewertungen, z. B. Unternehmensverbünde),
- Ermittlung eines Liquiditätsengpasses oder Umsatzrückganges,
- Allgemeine Aussagen zur finanziellen und wirtchaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens,
- Prüfung, ob sich das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet,
- Prüfung beihilferechtlicher Angaben,
- Abgeben eines verbindlichen Votums an den Auftraggeber
Einmalige Verlängerung bis zum 30.06.2025.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Corona-Sonderprogramme Schlussabrechnung
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1R2JH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.