Kompensationsmaßnahmen für die Erschließung des Gewerbegebietes Nordufer Sedlitzer See, Renaturierung Speicherbecken Sedlitz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 SPA 04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.senftenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kompensationsmaßnahmen für die Erschließung des Gewerbegebietes Nordufer Sedlitzer See, Renaturierung Speicherbecken Sedlitz
Renaturierung Speicherbecken Sedlitz
01968 Senftenberg, OT Sedlitz nördlich der Ortslage, Flur 4, Flurstücke 92, an Nebenstrecke zur B169
Die Leistung umfasst
160 m3 Erdmassenbewegung
240 m3 Sohlbelag Sand-Kies-Gemisch und Wasserbausteinschüttung
160 m2 Benjeshecke
5 Baumpflanzungen
110 m2 Heckenpflanzung
700 m2 Ansaat Blühwiese/Landschaftsrasen
1 Jahr Fertigstellungspflege, 2 Jahre Entwicklungspflege
Details sh. Leistungsverzeichnis
Erschließung des Gewerbegebietes Nordufer Sedlitzer See
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe OCS-Kubisch GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauta
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02991
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ocs-online.eu
Zertifikate, Analysen, Schädlingsbekämpfung, artgerechtes Schneiden von Sträuchern und Bäume
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUTYYDYYBK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de