Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis Ostprignitz- Ruppin Los 1, Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-069/51/VgV/ WA
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 128-365040)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ostprignitz-ruppin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis Ostprignitz- Ruppin Los 1, Los 2
Der Auftraggeber beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin zu vergeben. Die benötigten Wach- und Sicherungsleistungen wird der Auftraggeber in Gestalt zeitlich befris-teter Einzelaufträge für verschiedene Standorte im Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin beauftragen. Der Sicherheitsdienstleister ist hierbei u.a. für die Sicherung und den Schutz der Flüchtlingsunterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unter-kunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift. Detaillierte Informa-tionen können der Leistungsbeschreibung entnommen werden. Die Leistungen stellen sozi-ale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Abschnitts 3 der VgV dar.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
(1) Erklärung, aus der die durchschn. jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) ersichtlich ist mit Angaben zu: Anzahl Beschäftigte insg., Anzahl MA im Bereich Wach- und Sicherheitsdienste, Anzahl MA mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung), Anzahl MA mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO, Anzahl MA mit Qualifikationen nach § 8 Nr. 1 bis 3 BewachV. MINDESTANFORDERUNGEN: Die Anzahl der MA mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung) muss zuletzt (Jahr 2021) mindestens betragen (im Falle eines Angebots über mehrere Lose müssen die Mindestanforderungen in Summe der angebotenen Lose erfüllt werden): Los 1: 15; Los 2: 15; Die Anzahl der MA mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO (muss zuletzt (Jahr 2021) mindestens betragen (im Falle eines Angebots über mehrere Lose müssen die Mindestanforderungen in Summe der angebotenen Lose erfüllt werden): Los 1: 15; Los 2: 15; die Anzahl der MA mit Qualifikationen nach § 8 Nr. 1 bis 3 BewachV muss zuletzt (Jahr 2021) mindestens betragen (im Falle eines Angebots über mehrere Lose müssen die Mindestanforderungen in Summe der angebotenen Lose erfüllt werden): Los 1: 10; Los 2: 10.
(2) Geeignete unternehmensbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren betr. Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für vergleichbare Einrichtungen. Zu jedem Referenzprojekt sind folg. Angaben zu machen: Auftraggeber (auf Verlangen: Ansprechpartner des AG mit E-Mail-Adresse und Telefonnr.), Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ), Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere zur Vergleichbarkeit in Bezug auf Leistungsspektrum (Zugangskontrolle, Bestreifung, Bewachung etc.); Kapazitäten (Anzahl der Bewohner) und Nutzung der bewachten Einrichtung sowie Anzahl des eingesetzten Personals. MINDESTANFORDERUNGEN: Mind. 2 Referenzen für unterschiedliche Objekte; die Referenzen müssen vgl. soziale Einrichtungen betreffen; das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen (05/2019); der Leistungszeitraum eines jeden Referenzprojektes muss mind. 12 Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzprojekte werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mind. 1 Jahr (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden.
(3) Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich Sicherheit durch Vorlage einer aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN 77200.
(4) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen u.U. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
(1) Erklärung, aus der die durchschn. jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) ersichtlich ist mit Angaben zu: Anzahl Beschäftigte insg., Anzahl MA im Bereich Wach- und Sicherheitsdienste, Anzahl MA mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung), Anzahl MA mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO, Anzahl MA mit Qualifikationen nach § 8 Nr. 1 bis 3 BewachV. MINDESTANFORDERUNGEN: Die Anzahl der MA mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung) muss zuletzt (Jahr 2021) mindestens betragen (im Falle eines Angebots über mehrere Lose müssen die Mindestanforderungen in Summe der angebotenen Lose erfüllt werden): Los 1: 15; Los 2: 15; Die Anzahl der MA mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO (muss zuletzt (Jahr 2021) mindestens betragen (im Falle eines Angebots über mehrere Lose müssen die Mindestanforderungen in Summe der angebotenen Lose erfüllt werden): Los 1: 15; Los 2: 15; die Anzahl der MA mit Qualifikationen nach § 8 Nr. 1 bis 3 BewachV muss zuletzt (Jahr 2021) mindestens betragen (im Falle eines Angebots über mehrere Lose müssen die Mindestanforderungen in Summe der angebotenen Lose erfüllt werden): Los 1: 10; Los 2: 10.
(2) Geeignete unternehmensbezogene Referenzen aus den letzten 3 Jahren betr. Wach- und Sicherheitsdienstleistungen für vergleichbare Einrichtungen. Zu jedem Referenzprojekt sind folg. Angaben zu machen: Auftraggeber (auf Verlangen: Ansprechpartner des AG mit E-Mail-Adresse und Telefonnr.), Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum (von MM/JJJJ bis MM/JJJJ), Beschreibung der erbrachten Leistungen, insbesondere zur Vergleichbarkeit in Bezug auf Leistungsspektrum (Zugangskontrolle, Bestreifung, Bewachung etc.); Kapazitäten (Anzahl der Bewohner) und Nutzung der bewachten Einrichtung sowie Anzahl des eingesetzten Personals. MINDESTANFORDERUNGEN: Mind. 2 Referenzen für unterschiedliche Objekte; die Referenzen müssen vgl. soziale Einrichtungen betreffen; das Leistungsende jeder Referenz darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen (05/2019); der Leistungszeitraum eines jeden Referenzprojektes muss mind. 12 Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzprojekte werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mind. 1 Jahr (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden.
(3) Nachweis von Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Bereich Sicherheit durch Vorlage einer aktuell gültigen Zertifizierung nach DIN 77200-2 (Leistungsbereich Flüchtlings- und Asyleinrichtungen und/oder -unterkünfte).
(4) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen u.U. als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.