Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Stadt Strausberg Referenznummer der Bekanntmachung: noch offen
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seelow
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15306
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.maerkisch-oderland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Stadt Strausberg
Gegenstand des losweisen Auftrages ist Errichtung und der Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in einem Teil des unterversorgten Gebietes (MOL 8) des Landkreises Märkisch-Oderland sowie die Versorgung von Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern sowie Gewerbegebieten mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Hierbei handelt es sich um die Errichtung und dem Betrieb unterversorgter Gebiete (Weißer Flecken) und solcher Endkunden, die hinsichtlich der Definition im Sonderaufruf hinsichtlich ihrer Breitbandversorgung als unterversorgt identifiziert wurden.
Strausberg-Nord / Verkehrslandeplatz Strausberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los umfasst den Gewerbepark Strausberg-Nord / Verkehrslandeplatz Strausberg mit 47 anzuschließenden Gewerbeadressen. Weitere Details können der frei abrufbaren Leistungsbeschreibung (siehe Link Ziffer I.3) entnommen werden.Die Förderung erfolgt durch eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (zuletzt geändert am 18.08.2020). Der Auftraggeber hat bereits einen vorläufigen, positiven Förderbescheid vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der o.g. Richtlinie erhalten. Zudem erfolgte bereits eine positive Bescheidung zur Kofinanzierung durch das Land Brandenburg. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.06.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access(NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Kastanienallee und Prötzeler Chaussee/Spitzmühlenweg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los umfasst die Gewerbegebiete Kastanienallee sowoe Prötzeler Chaussee / Spitzmühlenweg 1 mit 19 anzuschließenden Gewerbeadressen. Weitere Details können der frei abrufbaren Leistungsbeschreibung (siehe Link Ziffer I.3) entnommen werden.Die Förderung erfolgt durch eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (zuletzt geändert am 18.08.2020). Der Auftraggeber hat bereits einen vorläufigen, positiven Förderbescheid vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der o.g. Richtlinie erhalten. Zudem erfolgte bereits eine positive Bescheidung zur Kofinanzierung durch das Land Brandenburg. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.06.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access(NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Weiße Flecken Strausberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los umfasst die Haushalte, Gewerbeeinheiten und Institutionen in Strausberg mit 1.474 Gebäudeanschlüssen. Weitere Details können der frei abrufbaren Leistungsbeschreibung (siehe Link Ziffer I.3) entnommen werden.Die Förderung erfolgt durch eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (zuletzt geändert am 18.08.2020). Der Auftraggeber hat bereits einen vorläufigen, positiven Förderbescheid vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der o.g. Richtlinie erhalten. Zudem erfolgte bereits eine positive Bescheidung zur Kofinanzierung durch das Land Brandenburg. Die Umsetzung des Projektes erfolgt insbesondere auf der Grundlage der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland vom 15.06.2015 zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access(NGA)-Breitbandversorgung und den Breitbandleitlinien der EU-Kommission.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Strausberg-Nord / Verkehrslandeplatz Strausberg
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Kastanienallee und Prötzeler Chaussee/Spitzmühlenweg
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53227
Land: Deutschland
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Weiße Flecken Strausberg
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen,
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.