Reinigungsdienstleistungen in der Klinik Bad Belzig Referenznummer der Bekanntmachung: OV-D 3-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]14
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.klinikumevb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen in der Klinik Bad Belzig
Gebäudeinnenreinigungsarbeiten (Unterhaltsreinigungen inkl. Nebenleistungen) in der Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig gGmbH
Klinik Ernst von Bergmann Bad Belzig gGmbH Niemegker Str. 45 14806 Bad Belzig
Unterhaltsreinigung beinhaltet, sich in festgelegten Zeitabständen wiederholende Reinigungsarbeiten mit dem Ziel, täglich durch die übliche Nutzung des Objekts entstehende Verschmutzungen zu entfernen.
Option auf 2-malige Verlängerung um jeweils 1 Jahr
schriftlich, spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis Eintragung ins Handelsregister
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung
- elektronisches Qualitätsmeßsystem
- eingesetztes Personal mit vollständigem Impfschutz gegen Masern, Hepatitis A und B, SARS-COV-2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sicherzustellen, dass ihre bzw. seine Werbung den gesetzlichen und
behördlichen Bestimmungen und den guten Sitten entspricht. Die Grundsätze des Deutschen Werberates gegen Herabwürdigung und Diskriminierung von
Personen sind zu beachten.
Bei erheblichen Verstößen gegen Rechtsvorschriften sowie bei dem Verdacht eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung (u.a. wegen
des Geschlechtes, der Abstammung, der Herkunft) besteht zwischen den Vertragspartnern Einigkeit, dass die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber
den konkreten Vorgang mit Nennung der Daten der Vertragspartnerin bzw. des Vertragspartners an zuständige Stellen melden darf. Im Falle von
diskriminierender Werbung wird die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber die beanstandete Werbung an den Deutschen Werberat - Zentralverband der
deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. Deutscher Werberat, Am Weidendamm 1A, 10117 Berlin, melden. Das Ergebnis der Einschätzung, insbesondere des
Werberates, darf die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber veröffentlichen. Weitergehende Ansprüche der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers
aufgrund der Verletzung der Verpflichtungen nach Absatz 1 bleiben unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD2YYRA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland