FGV Sofortmaßnahme NO-NW Böschung RL Greifenhain
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lmbv.de
Adresse des Beschafferprofils: www.lmbv-einkauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
FGV Sofortmaßnahme NO-NW Böschung RL Greifenhain
Mit dieser Baumaßnahme werden Sicherungsmaßnahmen zur Beseitigung bergbaubedingter Gefährdungen an gekippten Böschungen des ehemaligen Tagebaues Greifenhain durchgeführt
- Fallgewichtsverdichtung ca. 1.595,0 Tm³
- Massenbewegungen mittels mobiler Erdbautechnik ca. 460,0 Tm³
- max. Transportentfernungen für Massentransporte bis ca. 5.500 m
- kontinuierlicher Masseneinbau in Geländetieflagen mittels mehrerer Longfrontbagger
- Errichtung einer befestigten Transporttrasse von ca. 1.455 m
- Durchführung von baubegleitenden Feld- und Laboruntersuchungen
Bundesland Brandenburg, Landkreis Oberspreewald-Lausitz, ehemaliger Tagebau Greifenhain
Die Kippenböschungen des ehemaligen Tgb. Greifenhain sind in Folge des Wasseraufgangs setzungsfließgefährdet und müssen deshalb durch dynamische Stabilisierungsmaßnahmen gesichert werden. Das Ziel der Maßnahme liegt in der Beseitigung der bestehenden bergbaubedingten Gefährdungen im Kippengelände und somit in der dauerhaften Herstellung der geotechnischen und öffentlichen Sicherheit. Mit der Durchführung der Fallgewichtsverdichtung (FGV) erfolgt die Oberflächenverdichtung von zuvor gerüttelten Böschungsabschnitten in grenzwasserstandsabhängigen restlochseitigen Arbeitsbereichen. Es werden mehrere Fahrspuren bearbeitet und dabei insgesamt ca. 1.595,0 Tm³ verdichtet. Bauvorbereitend ist eine befestigte Transporttrasse von ca. 1.455 m herzustellen, deren Befestigung mit einer Oberflächenstabilisierung mittels Vibrationswalze abschließt. Weiterhin sind Flächenberäumungen durchzuführen (Holzung/Rodung), wobei diese teilweise baubegleitend stattfinden werden. Leistungsbestandteil sind u. a. baubegleitende Feld- und Laboruntersuchungen, markscheiderische Absteckungen und das kontinuierliche Unterhalten von Wegen und Zufahrten. Für die ausgeschriebene Leistung ist für die gesamte Dauer der Maßnahme am Restloch der Einsatz eines Böschungsbeobachters erforderlich.
Wesentlicher Bestandteil der Maßnahme sind Vorprofilierungen auf den Arbeitsebenen der FGV. Die Massen (ca. 460,0 Tm³) werden abgetragen, auf mobile Erdbautechnik verladen und zur Einbaustelle am nördlichen Kippenfuß transportiert. Die maximale Tansportentfernung beträgt dabei ca. 5.500 m. Die Einbaustelle gilt als besonders verflüssigungsgefährdeter Bereich. Zur Beschleunigung des Masseneinbaus ist u. a. der Einsatz von mehreren Longfrontbaggern in Kombination mit Radladern vorgesehen. Durch die Abhängigkeit der Maßnahme vom stetig steigenden Wasser im Restloch Greifenhain ist der vorgegebene Leistungszeitraum zwingend einzuhalten und der erforderliche Technikeinsatz dementsprechend ausreichend zu dimensionieren.
Vergabenummer: 2203500108
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FGV Sofortmaßnahme NO-NW Böschung RL Greifenhain
Ort: Wittichenau
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02997
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Ausführung des Auftrags wird die VOB/B vereinbart. Der Auftraggeber behält sich eine Änderung der Leistungen gemäß den Regelungen der VOB/B vor.
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Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, stehen unter Bergaufsicht.
Die Flächen, auf denen die Leistungen erbracht werden, befinden sich in grundbruch- und verflüssigungsgefährdeten Bereichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Senftenberg
Postleitzahl: 01968
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]