Erweiterung und Modernisierung Grundschule Lehnitz - Los 9 Bautischler Referenznummer der Bekanntmachung: VOB-0167/2022-65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung und Modernisierung Grundschule Lehnitz - Los 9 Bautischler
Erweiterung und Modernisierung der Grundschule Lehnitz
Los 09 - Bautischlerarbeiten
Grundschule Lehnitz Dianastraße 13 16515 Oranienburg
Lieferung und Einbau von Zargen und Türen für den Erweiterungsbau
Lieferung und Einbau von Trennwandsystemen
Lieferung und Einbau von Laibungsverkleidungen und Fensterbänken
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bautischler
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 01187
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.ohning.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis!
Gemäß § 18 EU Abs. 4 VOB/A kommt der Auftraggeber mit dieser Bekanntmachung seiner Informationspflicht nach.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1R2BR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.