Geordnete Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben Referenznummer der Bekanntmachung: 611100
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zowa-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geordnete Entsorgung von Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben
Der Zweckverband Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung (nachfolgend ZOWA) beabsichtigt, den Transport von häuslichem Schmutzwasser aus abflusslosen Gruben (dezentrale Schmutzwasserentsorgung) im Verbandsgebiet zu beauftragen.
Die auszuführenden Leistungen umfassen folgende Hauptleistungen:
- Selbstständige Disposition der Entsorgung der abflusslosen Gruben auf Abruf und/oder Einrichtung turnusmäßiger Entsorgungsintervalle in Absprache mit dem Entsorgungspflichtigen.
- Absaugen mit entsprechendem Gerät in dafür vorzuhaltende Tankfahrzeuge.
- Anmeldung von offensichtlichen Unregelmäßigkeiten wie zusätzlichen Verunreinigungen, unklarer Abfuhrmengen oder nicht häuslicher Herkunft des Schmutzwassers beim Auftraggeber.
- Erfassung der pro Entsorgungsvorgang für die Abrechnung relevanten Daten durch Mengenmessung am Fahrzeug und Angabe der erforderlichen Schlauchlänge über 15 Meter hinaus.
- Die Entnahmemenge ist vom Grundstückseigentümer, Bevollmächtigten oder Nutzungsberechtigten mit der vom ZOWA bereitgestellten Software schriftlich bestätigen zu lassen.
- Transport des häuslichen Schmutzwassers und Ableitung des Transportgutes in die dafür vorgesehene Annahmestelle.
- Die ordnungsgemäße Abfuhr und Ableitung des Transportgutes in die dafür vorgesehenen Annahmestellen ist von dem Entsorgungsunternehmen über die FAS-Ausdrucke nachzuweisen
Ort der Ausführung sind die Entsorgungsgebiete im Verbandsgebiet des ZOWA im Landkreis Uckermark in Brandenburg. Dabei handelt es sich um 9 Entsorgungsgebiete (= 9 Lose), die jeweils einer der 6 Kläranlagen zugeordnet sind. (Kläranlage / Los-Nr. / Entsorgungsgebiet / Menge pro Jahr)
Kläranlage Schwedt:
Los 1 Schwedt-Süd (17.100 m³/a) und Los 2 Schwedt-Nord (27.800 m³/a)
Kläranlage Passow:
Los 3 Passow (44.700 m³/a)
Kläranlage Casekow:
Los 4 Casekow (32.500 m³/a)
Kläranlage Gartz:
Los 5 Gartz West (23.600 m³/a)
Los 6 Gartz Ost (28.700 m³/a)
Kläranlage Angermünde:
Los 7 Angermünde Nord (37.000 m³/a)
Los 8 Angermünde Süd (22.600 m³/a)
Kläranlage Greiffenberg:
Los 9 Greiffenberg/Günterberg (27.700 m³/a)
Weitere Angaben sind der Leistungsbeschreibung sowie den einzelnen Leistungsverzeichnissen zu entnehmen.
Loskombinationen sind möglich
Schwedt Süd
Verbandsgebiet des ZOWA Landkreis Uckermark
Transport von häuslichem Schmutzwasser aus ablusslosen Sammelgruben von Grundstücken im Verbandsgebiet des ZOWA
Verlängerungsoption 12 Monate, maximal 2x möglich
Der ZOWA behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV vor, den Zuschlag über mehrere Lose (Losgruppen) an einen Bieter zu vergeben.
Schwedt Nord
Verbandsgebiet des ZOWA Landkreis Uckermark
Transport von häuslichem Schmutzwasser aus ablusslosen Sammelgruben von Grundstücken im Verbandsgebiet des ZOWA.
Verlängerungsoption 12 Monate, maximal 2x möglich
Der ZOWA behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV vor, den Zuschlag über mehrere Lose (Losgruppen) an einen Bieter zu vergeben.
Passow
Verbandsgebiet des ZOWA Landkreis Uckermark
Transport von häuslichem Schmutzwasser aus ablusslosen Sammelgruben von Grundstücken im Verbandsgebiet des ZOWA.
Verlängerungsoption 12 Monate, maximal 2x möglich
Der ZOWA behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV vor, den Zuschlag über mehrere Lose (Losgruppen) an einen Bieter zu vergeben.
Casekow
Verbandsgebiet des ZOWA Landkreis Uckermark
Transport von häuslichem Schmutzwasser aus ablusslosen Sammelgruben von Grundstücken im Verbandsgebiet des ZOWA.
Verlängerungsoption 12 Monate, maximal 2x möglich
Der ZOWA behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV vor, den Zuschlag über mehrere Lose (Losgruppen) an einen Bieter zu vergeben
Gartz West
Verbandsgebiet des ZOWA Landkreis Uckermark
Transport von häuslichem Schmutzwasser aus ablusslosen Sammelgruben von Grundstücken im Verbandsgebiet des ZOWA.
Verlängerungsoption 12 Monate, maximal 2x möglich
Der ZOWA behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV vor, den Zuschlag über mehrere Lose (Losgruppen) an einen Bieter zu vergeben.
Gartz Ost
Verbandsgebiet des ZOWA Landkreis Uckermark
Transport von häuslichem Schmutzwasser aus ablusslosen Sammelgruben von Grundstücken im Verbandsgebiet des ZOWA.
Verlängerungsoption 12 Monate, maximal 2x möglich
Der ZOWA behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV vor, den Zuschlag über mehrere Lose (Losgruppen) an einen Bieter zu vergeben.
Angermünde Nord
Verbandsgebiet des ZOWA Landkreis Uckermark
Transport von häuslichem Schmutzwasser aus ablusslosen Sammelgruben von Grundstücken im Verbandsgebiet des ZOWA.
Verlängerungsoption 12 Monate, maximal 2x möglich
Der ZOWA behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV vor, den Zuschlag über mehrere Lose (Losgruppen) an einen Bieter zu vergeben.
Angermünde Süd
Verbandsgebiet des ZOWA Landkreis Uckermark
Transport von häuslichem Schmutzwasser aus ablusslosen Sammelgruben von Grundstücken im Verbandsgebiet des ZOWA.
Verlängerungsoption 12 Monate, maximal 2x möglich
Der ZOWA behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV vor, den Zuschlag über mehrere Lose (Losgruppen) an einen Bieter zu vergeben.
Greiffenberg/Günterberg
Verbandsgebiet des ZOWA Landkreis Uckermark
Transport von häuslichem Schmutzwasser aus ablusslosen Sammelgruben von Grundstücken im Verbandsgebiet des ZOWA.
Verlängerungsoption 12 Monate, maximal 2x möglich
Der ZOWA behält sich gemäß § 30 Abs. 3 VgV vor, den Zuschlag über mehrere Lose (Losgruppen) an einen Bieter zu vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- gültige Gewerbeerlaubnis
- Berufs- und Handelsregisterauszug und Eintragung Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. IHK
- gültige Erlaubnis/Lizenz nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (§ 3 GüKG)
- gültige Transportgenehmigung (TgV)
- gültige KfZ-Versicherung
- gültige Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung sowie Umweltbasishaftpflichtversicherung
(Deckungsummen: Personen: 1,0 Mio EUR, Sach: 0,5 Mio EUR, Umwelt: 1,0 Mio EUR)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, der Krankenkasse sowie vom Finanzamt bzw. eine Bescheinigung in Steuersachen (Ausstellungsdatum max. 13 Monate alt!)
- Referenzen (gleichartige Leistungen) der letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2021)
- Aufstellung der Technischen Ausrüstung, dem Fuhrpark sowie die Personalausstattung
- Nachweis einer Niederlassung im Landkreis Uckermark (mit der entsprechender Technik und den Fahrzeugen)
Mit der Angebotsabgabe ist durch den Bieter der Nachweis vorzulegen, dass mindestens eine Niederlassung von ihm mit der entsprechenden Technik und den Fahrzeugen im Landkreis Uckermark vorhanden ist. Diese Voraussetzung ist für die Auftragsdurchführung von großer Bedeutung, da das Verbandsgebiet mit den entsorgungspflichtigen Kunden des ZOWA im Landkreis Uckermark liegt. Die Vertrags- und Kommunikationssprache mit dem ZOWA sowie den entsorgungspflichtigen Kunden ist die deutsche Sprache.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der auszuführenden Dienstleistungen erfolgt der Vertragsabschluss in Form eines DIENSTLEISTUNGSVERTRAGES. Die reguläre Vertragslaufzeit gemäß § 21 Abs. 4 VgV gilt daher für diesen Vertragsabschluss sowie für dieses Verfahren nicht. Zur Sicherung des Gemeinwohl (Sicherung der dezentralen Entsorgung, preisliche Sicherheit gegenüber den entsorgungspflichtigen Kunden, Anschaffungskosten für die Fahrzeuge, preisliche Sicherheit für den Auftraggeber,....) wurde die Vertragslaufzeit auf 8 Jahre gesetzt, mit der zusätzlichen Option, 2x um je 12 weitere Monate zu verlängern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird elektronisch in der webbasierten E-Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg durchgeführt und ist unter folgender URL im Internet erreichbar: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/. Bitte beachten Sie daher die Allgemeinen Hinweise in den Anlagen 7 und 8.
Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch zur Verfügung gestellt. Angebote können ausschließlich in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Auf anderem Wege übermittelte Angebote (z. B. durch Telefax, Telegramm, Telex, E-Mail oder in schriftlicher Form) sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die Beantwortung von Bieterfragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform unter Kommunikation.
Bewerber mit ausländischem Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes
(einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen.
Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Das Brandenburgische Vergabegesetz -BbgVergG in seiner z. Z gültigen Fassung kommt bei dieser Vergabe zur Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YN4R2MG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://mwae.brandenburg.de
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessin hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.zowa-online.de