Unterhaltungspflege Gartendenkmal Schlosspark Marquardt (2 Lose) Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-453-101-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltungspflege Gartendenkmal Schlosspark Marquardt (2 Lose)
Im Rahmen der Unterhaltungspflege für den Schlosspark Marquardt wird ein Konzept angestrebt, das sowohl gärtnerische als auch landschaftspflegerische Aspekte in Einklang bringt. Ziel dieser Anpassung der Grünflächenunterhaltung ist es neben den landschaftsgärtnerischen Leistungen auch mehr umweltbezogene Anforderungen zu berücksichtigen, um einen funktionsfähigen, verkehrssicheren und denkmalgerechten Zustand der Parkanlage zu gewährleisten.
Der Schlosspark Marquardt steht nicht nur unter Denkmalschutz. Der Schlosspark Marquardt liegt im Landschaftsschutzgebiet Potsdamer Wald- und Havelseengebiet. Teilflächen sind nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützte Biotope.
Bieter können Angebote nur für beide Lose zusammen einreichen, da diese nur gemeinsam vergeben werden. Es besteht aber die Möglichkeit, dies im Rahmen einer Bietergemeinschaft zu tun oder sich der Eignungsleihe oder Nachunternehmen zu bedienen.
Die Wertung der Angebote erfolgt über die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes. Die Auswertung erfolgt hierbei in der Addition der Lose nach den vorgegebenen Zuschlagskriterien.
Gärtnerische Leistungen
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Die landschaftsgärtnerischen sowie landschaftspflegerischen Leistungen sind im Schlosspark Marquardt zu erbringen.
Eine Besichtigung der Flächen wird dringend vor Angebotsabgabe empfohlen.
Im Straßenbegleitgrün sowie in Grünanlagen und Spielplätzen befinden sich Gehölze und Bäume oder andere Ausstattungsgegenstände, welche nicht immer den Einsatz großer Kommunaltechnik erlauben.
Denkmalgerechte Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von ca. 6.800 m2 Gebrauchsrasen, ca. 6.600 m2 Landschaftsrasen, ca. 6.000 m2 Gehölzflächen/ Sträucher/ Hecken, ca. 4.200 m2 wassergebundene Wegedecken (keine Grauflächen wie Asphalt und Beton), ca. 2.400 m2 unbefestigte (historische) Wege (in teils naturschutzrechtlich geschützten Bereichen)
(Straßenreinigung oder Baumpflege- und Baumfällarbeiten sind nicht vertragsgegenständlich).
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31.01.2024 automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 31.08. des jeweils laufenden Kalenderjahres von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Eine Verlängerung über den 31.01.2027 hinaus wird ausgeschlossen.
Eine Besichtigung der Flächen wird dringend vor Angebotsabgabe empfohlen.
Bieter können Angebote nur für beide Lose einreichen, da diese nur zusammen vergeben werden. Es besteht aber die Möglichkeit dies im Rahmen einer Bietergemeinschaft zu tun oder sich der Eignungsleihe oder Nachunternehmen zu bedienen.
Landschaftspflegerische Leistungen
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam Die landschaftsgärtnerischen sowie landschaftspflegerischen Leistungen sind im Schlosspark Marquardt zu erbringen.
Eine Besichtigung der Flächen wird dringend vor Angebotsabgabe empfohlen.
Im Straßenbegleitgrün sowie in Grünanlagen und Spielplätzen befinden sich Gehölze und Bäume oder andere Ausstattungsgegenstände, welche nicht immer den Einsatz großer Kommunaltechnik erlauben.
Beweidung von ca. 5 ha Extensivrasengesellschaften/ Wiesen mit traditionellen Nutztierrassen.
Insekten-, Amphibien- und Avifauna schonendes, ökologisches Mahdregime mittels geeigneter Technik und zeitlich vorzuschlagender Abläufe unter Berücksichtigung der Nutzergruppen in der öffentlich genutzten Parkanlage.
Der Vertrag verlängert sich nach dem 31.01.2024 automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht bis zum 31.08. des jeweils laufenden Kalenderjahres von einem der Vertragspartner gekündigt wird. Eine Verlängerung über den 31.01.2027 hinaus wird ausgeschlossen.
Eine Besichtigung der Flächen wird dringend vor Angebotsabgabe empfohlen.
Bieter können Angebote nur für beide Lose einreichen, da diese nur zusammen vergeben werden. Es besteht aber die Möglichkeit dies im Rahmen einer Bietergemeinschaft zu tun oder sich der Eignungsleihe oder Nachunternehmen zu bedienen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
(1) Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen:
[Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden,
[Betrag gelöscht] EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Sachschäden und [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (Formular 4.10).
(1) ggf. Angabe von Teilen das Auftrags, die das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt EU 4.3); freiwillige Angabe: wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist (Formblatt EU 4.3 und EU 4.4)
(2) Referenzen Unternehmen (Formblatt 4.6): 2 vergleichbare unternehmensbezogene Referenzen aus den letzten 5 Jahren für jedes Los:
Los 82-1: Vergleichbar sind Referenzen in der landschaftsgärtnerischen Fertigstellungs- oder Entwicklungs- bzw. Unterhaltungspflege von Garten- oder Parkanlagen mit ca. 6.800 m² Gebrauchsrasen, ca. 6.600 m² Landschaftsrasen sowie ca. 6.000 m² Gehölzflächen/Sträucher/Hecken (Baumfällarbeiten, Straßenreinigungs- u. Straßenbegleitgrünunterhaltung können nicht als Referenz anerkannt werden).
Los 82-2: Vergleichbar sind Referenzen als Hauptauftragnehmer oder Arbeitsgemeinschaft hinsichtlich Beweidung mit traditionellen Nutztierrassen von jeweils mind. 5 ha Extensivrasengesellschaften wie Wiesen, Trockenrasen oder Biotopen in einem Gartendenkmal oder denkmalgeschützen Bereich. Anerkannt werden auch Referenzen der Beweidung von jeweils mind. 5 ha in einem Vertragsnaturschutzprogramm bzw. die Erhaltung von Landschaftsschutzgebieten etc. nach § 30 BBgNatschG
(3) Benennung des für den Auftrag vorgesehenen Personals
Los 82-1:
Gefordert werden ein Vorarbeiter und mind. ein Facharbeiter vor Ort mit nachstehender Qualifikation:
1. Berufsschulabschluss mind. Gartenbaufachwerker der Fachrichtungen Baumschule; Friedhofsgärtnerei; Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau; Staudengärtnerei oder Zierpflanzenbau bzw. gleichwertige oder höhere Prüfungen u. Abschlüsse; das Zeugnis ist in Kopie beizufügen.
2. jeweils eine fachspezifische Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren, mit Tätigkeiten in Bezug auf folgende Objekte: öffentliche oder private Grünanlagen, Parkanlagen, Villen- oder Schlossgärten; die Objekte sind zu benennen; Einreichung einer Kurzvita bezüglich der relevanten Tätigkeiten
Los 82-2:
Gefordert wird mind. ein Facharbeiter für Beweidungsmaßnahmen vor Ort mit nachstehender Qualifikation:
1. Berufsschulabschluss, z.B. Facharbeiter für Tierproduktion oder vergleichbar mit der entsprechenden Fachrichtung / Spezialisierung auf Nutztierrassen wie Schafproduktion bzw. gleichwertige oder höhere Prüfungen u. Abschlüsse wie Schäfermeister, Landwirt;
das Zeugnis ist in Kopie beizufügen.
2. fachspezifische Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren, mit Tätigkeiten in Bezug auf folgende Objekte: öffentliche oder private Parkanlagen, Villen- oder Schlossgärten, Landschafts- oder Naturschutzgebiete; die Objekte sind zu benennen; Einreichung einer Kurzvita bezüglich der relevanten Tätigkeiten.
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
- für Bieter und Bietergemeinschaften
- ggf. für Nachunternehmer
(2) ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegegeben wurden (Formular 4.2 EU)
(3) es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU);
- ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderung nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
(4) Erklärung zu den restriktiven Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, gem. Verordnung (EU) 2022/576 des Rates (FB 4.12 Erklärung restriktive Maßnahmen)
(5) Vom Bieter zu erstellendes Konzept unter Beachtung der Hinweise und Unterkriterien gemäß beigefügter Bewertungsmatrix:
- 2.1 Darstellung der gärtnerischen und landschaftspflegerischen Hauptleistungen mit zu bezeichnendem Leistungsort:
Skizzenhafte bzw. digitale Darstellung der gärtnerischen und landschaftspflegerischen Hauptleistungen bzw. Positionen ab 2500 m² mit zu bezeichnendem Leistungsort (z.B. "Liegewiese" nördlich Steganlage als Gebrauchrasen pflegen = GR1, "Badewiese" als Gebrauchsrasen pflegen = GR2, Wiese am Beachvolleyballplatz als Gebrauchsrasen pflegen= GR3; Wiese westlich vom Schloss beweiden und insektenfreundliches Mahdregime = W1 u.s.w.)
auf 1 bis 2 Stk. Lageplan; Mindestgröße DIN A3 als PDF-Datei
- 2.2 Tabellarischer Jahresablaufplan
Tabellarischer Jahresablaufplan für das Jahr 2023 zu den gärtnerischen und landschaftspflegerischen Hauptleistungen (ab 2500 m²) - getrennt nach Losen-mit Angabe der Leistungsorte und Flächengrößen (bezugnehmend zu 2.1) sowie die geplanten Arbeitsgänge und der dazugehörige Leistungszeitraum (Kalenderwochen) als pdf-Datei (1-2 Tabellen, Mindestgröße DIN A3)
- 2.3 Dokumentation geeigneter Tierarten- bzw. Rassen
Angabe geeigneter und vorgesehener Tierarten bzw. Tierrassen. Fotografische Steckbriefe und Benennung der Eigenschaften sowie der geplanten Herdengröße für die jeweiligen Flächen (mind. 1 Seite DIN A4 als pdf-Datei)
- 2.4 Teilkonzept Herdenschutz
Konzept hinsichtlich Schutz vor Beeinträchtigungen (Wölfe, Hunde, Schwarzwild, Parkbesucher). Nennung der vorgesehenen Technik bzw. anderer Maßnahmen (mind. 1 Seite DIN A4 als pdf-Datei)
(6) Hinsichtlich Los 82-2 (landschaftspflegerische Leistungen) ist eine Anmeldung des Betriebs beim Veterinäramt sowie der Tierseuchenkasse erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bewerber/Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRR81X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit