Reinigungsdienstleistungen (Unterhaltsreinigung) für DESY am Standort Zeuthen (Brandenburg) Referenznummer der Bekanntmachung: 0010737552
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zeuthen
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15738
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.desy.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen (Unterhaltsreinigung) für DESY am Standort Zeuthen (Brandenburg)
DESY zählt zu den weltweit führenden Beschleunigerzentren. Mit den DESY-Großgeräten erkunden Forscher den Mikrokosmos in seiner ganzen Vielfalt. Der Standort in Zeuthen (bei Berlin in Brandenburg) ist neben Hamburg der zweite Standort von DESY. Seit 2011 wird dort mit dem Forschungsschwerpunkt Astroteilchenphysik geforscht.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Reinigungsdienstleistungen für die Unterhaltsreinigung für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen.
DESY Zeuthen Platanenallee 6 15738 Zeuthen, SEGRO Airport Park Berlin Alexander-Meißner-Straße 36 12526 Berlin
Für die Unterhaltsreinigung wird ein Dienstleister für knapp 13.500 qm Reinigungsfläche für die Büro- und Betriebsräume sowie die Durchführung der Reinigung von Gästezimmern und Gästewohnungen inklusive Gästeküchen und Nebenräumen gesucht.
DESY hat zudem im SEGRO Airport Park in 12526 Berlin eine Montagehalle angemietet. Hier besteht einmal wöchentlich montags ein Reinigungsbedarf (Reinigungsbeginn: 9:00 Uhr). Für diesen Einsatz ist ein Fahrzeug erforderlich.
Weitere Einzelheiten enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung für die Unterhaltsreinigung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziff. II.1.7 und Ziff. V.2.4: Der zum Zeitpunkt der Ausschreibung maßgebliche Schwellenwert in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR wird während der Vertragslaufzeit erreicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGR1SE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.