IT-Verfahren zur medienbruchfreien Abwicklung der Geschäftsprozesse der Städtebauförderung - LBV Brandenburg Referenznummer der Bekanntmachung: V 05_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Hoppegarten
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lbv.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Verfahren zur medienbruchfreien Abwicklung der Geschäftsprozesse der Städtebauförderung - LBV Brandenburg
Das Land Brandenburg, vertreten durch das Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV), beabsichtigt, bis Ende April 2023 ein neues IT-Verfahren zur medienbruchfreien Abwicklung der Geschäftsprozesse der Städtebauförderung einzuführen.
Zu den Aufgaben des LBV gehören neben den Beratungen der Städte und Gemeinden zu neuen Fördermaßnahmen, die Prüfung, Bescheidung, förderseitige Maßnahmensteuerung, Verwendungsnachweisprüfung und Gesamtmaßnahmenabrechnung.
Das LBV bestätigt darüber hinaus die Anwendungsgebiete der Förderprogramme der Wohnraumförderung des Landes.
Für diese Aufgabenwahrnehmung wird seit 2003 ein datenbankgestütztes IT-Verfahren (Eigenentwicklung) für die Erfassung, Verarbeitung und Verwaltung aller richtlinienspezifischen Förderdaten unterschiedlicher Förderrichtlinien der Städtebauförderung genutzt - Datenverarbeitungsanwendung Städtebauförderung (DAS).
Dieses IT-Verfahren DAS soll aufgrund veralteter Systemkomponenten und deren Software abgelöst werden.
Ziel ist es, die Verwaltungsabläufe der Städtebauförderung automatisiert, medienbruchfrei und nutzerfreundlich, in einem IT-Verfahren abzubilden. Basis bilden die gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Grundlagen.
Gegenstand des ausgeschriebenen EVB-IT Erstellungsvertrages ist die Erstellung eines IT-Fachverfahrens "Städtebauförderung" als Individualsoftware durch den Auftragnehmer auf der Grundlage eines Werkvertrages und nach Abnahme dessen Pflege, Weiterentwicklung und Anpassung gemäß der Leistungsbeschreibung
Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) Gulbener Str. 24 03046 Cottbus Sofern in dem in den Vergabeunterlagen enthaltenen EVB-IT-Erstellungsvertrag nichts anderes geregelt ist, ist der Ort der beim Auftraggeber zu erbringenden Leistungen der Standort des Auftraggebers in Cottbus.
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die Überlassung, Installation und nachfolgende Konfiguration einer Lösung, die alle Maßnahmen im Kontext der Städtebauförderung prozessual abbildet, die Migration des bestehenden Datenbestandes aus dem Altsystem DAS sowie die Schulung und Dokumentation des IT-Verfahrens.
Es soll ein Pflege- und Supportvertrag für die Software abgeschlossen werden, der auch ein Unterstützungs- und Weiterentwicklungskontingent enthält. Die Pflege umfasst
- die Bereitstellung verfügbarer Umgebungen, Patches und Updates unverzüglich sobald verfügbar,
- die Lieferung von Upgrades, Releases / Versionen unverzüglich sobald verfügbar.
Der künftige Auftragnehmer stellt zudem im Rahmen des Pflege- und Supportvertrags den Third-Level-Support zur Verfügung.
Alle Leistungen erfolgen stets in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IT-Verfahren zur medienbruchfreien Abwicklung der Geschäftsprozesse der Städtebauförderung - LBV Brandenburg
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5JR2MX
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://service.brandenburg.de/de/vergabekammer-des-landes-brandenburg-/116248
Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Da der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.