Pilotvorhaben Machbarkeitsstudie Blaues Band Referenznummer der Bekanntmachung: VB-20-367
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Pilotvorhaben Machbarkeitsstudie Blaues Band
Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Wasserstraßen im Land Brandenburg
Die Bearbeitung erfolgt in mehreren Teilschritten, die aufeinander aufbauen, aneinander anknüpfen sowie zu einem Gesamtkonzept zusammengefügt werden.
A. Entwicklung eines grundlegenden Vorgehens der Entwicklung von fachlichen
Grundlagen und Maßnahmen für Wasserstraßen im Land Brandenburg (Teilleistung A),
B. parallel zu Teilleistung A und C Sammlung, Aufbereitung und Abstimmung von
vorliegenden Maßnahmenvorschlägen für die Wasserkörper Oder 2 und 3 (Teilleistung B),
C. auf Basis des grundlegenden Vorgehens der Teilleistung A Erarbeitung fachlicher
konzeptioneller und ortskonkreter Entwicklungsziele und Maßnahmen für Wasserkörper Oder 2 und 3 (Teilleistung C),
D. Zusammenführung von Teilleistung B und C zu einem Gesamtkonzept (Teilleistung D)
E. Vorschläge für das weitere Vorgehen des Landes in Bezug auf die anderen Wasserstraßen (Teilleistung E).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RHH2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Landesamt für Umwelt Seeburger Chaussee 2 14476 Potsdam Wasserstraßen im Land Brandenburg
Die Bearbeitung erfolgt in mehreren Teilschritten, die aufeinander aufbauen, aneinander anknüpfen sowie zu einem Gesamtkonzept zusammengefügt werden.
A. Entwicklung eines grundlegenden Vorgehens der Entwicklung von fachlichen
Grundlagen und Maßnahmen für Wasserstraßen im Land Brandenburg (Teilleistung A),
B. parallel zu Teilleistung A und C Sammlung, Aufbereitung und Abstimmung von
vorliegenden Maßnahmenvorschlägen für die Wasserkörper Oder 2 und 3 (Teilleistung B),
C. auf Basis des grundlegenden Vorgehens der Teilleistung A Erarbeitung fachlicher
konzeptioneller und ortskonkreter Entwicklungsziele und Maßnahmen für Wasserkörper Oder 2 und 3 (Teilleistung C),
D. Zusammenführung von Teilleistung B und C zu einem Gesamtkonzept (Teilleistung D)
E. Vorschläge für das weitere Vorgehen des Landes in Bezug auf die anderen Wasserstraßen (Teilleistung E).
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED2E Meißen
Land: Deutschland
Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Behinderungen bei der Durchführung von erforderlichen Abstimmungsterminen mit der WSV in Verbindung mit der internen Umstrukturierung der WSV bedarf es einer Anpassung des Projektablaufs und der Projektstruktur. Die Projektanpassung ist Voraussetzung für die Gewährleistung des Projekterfolgs und dient der Vermeidung einer noch längeren Projektverzögerung.
Dieses Leistungspaket umfasst neben der Anpassung der Anlage 11 (vgl. Angebot vom 16.09.2020) zudem:
- zusätzlichen Abstimmungsaufwand mit dem AG zur Anpassung des Projektablaufs,
- die Erstellung eines angepassten Ablaufschemas zum Projekt und
- die Erstellung einer tabellarischen Auflistung relevanter Arbeitsgruppentreffen einschließlich einer Zusammenstellung der jeweiligen Teilnehmer*innen.
Im Rahmen der bisherigen Projektbearbeitung stellte sich heraus, dass zur Eignungsprüfung der unter Ar-beitspaket A entwickelten Methodik zusätzlich zu den Wasserkörpern Oder 2 und 3 weitere Gewässer erforderlich sind, um die Projektergebnisse auf alle Landes- und Bundeswasserstraßen in Brandenburg über-tragen zu können. In Abstimmung mit dem AG sind zusätzlich folgende Gewässer(abschnitte) aufzunehmen:
- Finow-Kanal (DEBB69626, Fluss-km 0+000 bis 5+000) und Alte Oder (DEBB6962, Fluss-km 42+500 bis 50+500) als verbundene Teilstrecken der Bundeswasserstraße Havel-Oder-Wasserstraße (HOW) zwischen den Ortslagen Liepe und Hohensaaten einschließlich dem ca. 1 km langen Verbindungskanal Hohensaaten Ost
- Lausitzer Neiße (DEBB674, Fluss-km 0+000 bis 14+800) als sonstige Binnenwasserstraße des Bun-des (410 m Mündungsbereich) bzw. Landeswasserstraße
Verlängerung der Laufzeit bis 30.11.2023
Aufgrund der durch die Corona-Pandemie bedingten Behinderungen bei der Durchführung von erforderlichen Abstimmungsterminen mit der WSV in Verbindung mit der internen Umstrukturierung der WSV bedarf es einer Anpassung des Projektablaufs und der Projektstruktur. Die Projektanpassung ist Voraussetzung für die Gewährleistung des Projekterfolgs und dient der Vermeidung einer noch längeren Projektverzögerung.