Beräumung und Teil-Rückbau des illegalen Abfalllagers in Luckenwalde Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-235
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beräumung und Teil-Rückbau des illegalen Abfalllagers in Luckenwalde
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstücke 827, 828 und 321/2) teilweise von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlicher Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie Gebäude selektiv zurückzubauen und die Abfälle fachgerecht zu entsorgen. Ergänzende Angaben sind der beigefügten Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg, zu entnehmen.
Land Brandenburg Treuenbrietzener Tor 38a 14963 Luckenwalde Die Leistungserbringung erfolgt auf dem Gelände der ehem. Bauschutt-Recyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstücke 827, 828 und 321/2).
Das Landesamt für Umwelt (LfU) beabsichtigt, das Gelände der ehem. Bauschuttrecyclinganlage in 14943 Luckenwalde, Treuenbrietzener Tor 38a, Landkreis Teltow-Fläming (Gemarkung 123340 Luckenwalde, Flur 21, Flurstücke 827, 828 und 321/2) teilweise von ungeordnet abgelagerten Abfällen unterschiedlicher Art und Menge in Gebäuden und auf den Freiflächen zu beräumen sowie Gebäude selektiv zurückzubauen und die Abfälle fachgerecht zu entsorgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist der Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu erbringen
Hierfür sind folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
- aktueller Handelsregister- oder Gewerbezentralregisterauszug, nicht älter als 3 Monate
Im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungs-fähigkeit sind von den Bietern die folgenden Nachweise/ Angaben einzureichen:
1. Es ist der Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes der Geschäftsjahre 2021, 2020 und 2019 zu erbringen. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss hierbei mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Jahr betragen.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- Eigenerklärung
2. Es ist der Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR) inklusive einer Umwelthaftpflichtversicherung (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] EUR) zu erbringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle beträgt das 2-fache dieser Deckungssummen pro Jahr.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- aktuelle und gültige Versicherungsbescheinigung
Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind von den Bietern die folgenden Nachweise/ Angaben einzureichen:
1. Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den Jahren 2017-2022 erbrachten (begonnen und abgeschlossen) wesentlichen Dienstleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben:
=> Laden und Verpacken von Abfallhaufwerken mit KMF oder Asbest-Abfall (AS 17 09 03* oder 17 01 06*) über 1.000 Tonnen
=> selektiver Rückbau einsturzgefährdeter Gebäude
Mindestanforderungen: Die jeweiligen Tätigkeitsbereiche müssen mit mindestens 1 Referenz nachgewiesen werden.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- bereitgestelltes Formular zur Eignung
2. Es ist der Nachweis der durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte der Jahre 2021, 2020, 2019 zu erbringen. Die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl muss hierbei mindestens 10 Angestellte und gewerbliche Mitarbeiter pro Jahr betragen.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- Eigenerklärung
3. Qualifikation des Projektleiters/ der Projektleiterin:
=> mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Bereich Rückbau und Entsorgung
Nachweis durch: Lebenslauf
=> Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe gemäß ERS (C1, C2 oder Muttersprachler) oder Englischkenntnisse (C1, C2 oder Muttersprachler)
Nachweis durch: Lebenslauf/Zertifikat/Zeugnis
=> Angabe mindestens 1 Referenz zur Erbringung von Rückbauarbeiten von Gebäuden, die in den Jahren 2017-2022 begonnen und abgeschlossen wurden
=> Angabe mindestens 1 Referenz zur Ladung von Baumischabfällen in einer Größenordnung von mindestens 1.000 Tonnen und Zuführung zur Entsorgung/Verwertung, die in den Jahren 2017-2022 begonnen und abgeschlossen wurden
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
- bereitgestelltes Formular zur Eignung
I. Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise einzureichen:
- Nachweis Sachkunde nach DGUV Regel 101-004 oder TRGS 524
- Nachweis Sachkunde nach TRGS 519
II. Die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz ist Bedingung für die Ausführung des Auftrags. Insoweit wird auf den Dokumentenbereich des Vergabemarkplatzes Brandenburg verwiesen (FB 5.1 EU bis 5.4 EU).
III. Gem. Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022 über die Reichweite und Anwendung des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-VO) sind folgende Bedingungen bei noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahren zu beachten: Für Vergabeverfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ist die Eigenerklärung (ANLAGE-Eigenerklärung-VO-2022-833) zur Vorlage durch Bewerber und Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen (siehe insb. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Landesamt für Umwelt (LfU), Raum 1.13, Von-Schön-Straße 7, 03050 Cottbus
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Für das hiesige Vergabeverfahren muss ein Vor-Ort-Termin wahrgenommen werden. Dieser findet in der Zeit vom 08.08.2022 bis 12.08.2022 an dem o. g. Lagerungsort statt. Ergänzende Informationen zum Ablauf des Termins entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
II. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
III. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
IV. Für etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen beachten Sie bitte die Nutzungsbedingungen für den elektronischen Vergabemarktplatz Brandenburg (VMP-BB), zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
V. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen. Insbesondere § 5 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) ist in diesem Fall zu beachten.
VI. Die wesentlichen Zahlungsbedingungen ergeben sich aus § 17 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für
Leistungen - VOL/B).
VII. Angaben zu geforderten Sicherheiten ergeben sich aus § 18 der beigefügten Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen - VOL/B).
VIII. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Rechnungslegung bis zum 15.12.2022 erfolgen muss (Jahresabschluss).
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R2YP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-4 GWB hin.
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]