BImA, Neubau Bundespolizei Potsdam, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam, Lieferung Beleuchtung Referenznummer der Bekanntmachung: PDM-B-300321110
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
BImA, Neubau Bundespolizei Potsdam, Heinrich-Mann-Allee 103, 14473 Potsdam, Lieferung Beleuchtung
Lieferung Beleuchtung
Neubau Bundespolizei Heinrich-Mann-Allee 103 14473 Potsdam
Lieferung von Beleuchtungsskörpern einschließlich der Leuchtmittel und der für den Beleuchtungskörper und der Befestigungsart spezifischen Beleuchtungsmaterialien und Zubehörteile.
Die Lieferung erfolgt frei Verwendungsstelle, in verschiedenen Teilmengen, gemäß Baufortschritt und nach vorheriger terminlicher Vereinbarung bzw. entsprechend der Leuchtenabrufe durch die Fachbauleitung, an die Baustelle bis zum Einbringort.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Sonepar Deutschland Region Nord-Ost GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDYBYZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]