Justitzzentrum Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin, Unterhaltsreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: NRP-E-33067
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zossen
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 15806
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Justitzzentrum Neuruppin, Feldmannstraße 1, 16816 Neuruppin, Unterhaltsreinigung
Unterhaltsreinigung
Justizzentrum Neuruppin Feldmannstr. 1 16816 Neuruppin
Liegenschaft mit 4 Gebäuden, Unterhaltsreingiung von ca. 200 Tm2 Bürofläche Hartboden, 20Tm2 Bürofläche Textil, ca. 8Tm2 Flure Textilreinigung,
ca. 118 Tm2 Flure Hartboden, ca. 210 Tm2 Flure Automatenreinigung, ca. 66 Tm2 WC-Flächen, Lieferung und Verteilung von Hygienematerial, Durchführung der Grundreinigung, Schmutzfangmattenservice
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe FAM Hausmeister Dienste GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXSEYYDYBYJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des *§ 160 GWB* beachtet werden. Die Vergabestelle
weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln
des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das
Vergaberecht geltend machen möchte. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14478
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]