BV Burg - Fensterbauarbeiten Kunststoff Referenznummer der Bekanntmachung: 0007-22-0603V
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Luckenwalde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14943
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.die-luckenwalder.de
Abschnitt II: Gegenstand
BV Burg - Fensterbauarbeiten Kunststoff
Fensterbauarbeiten Kunststoff
BV Burg Burg 1 14943 Luckenwalde
Fensterbauarbeiten Kunststoff
- Baustelleneinrichtung
- Abbrucharbeiten Bestandsfenster
- Kunststofffenster im Neubau
- Kunststofffenster im Bestand
- Außenfensterbänke, Fensterlüfter, Folie
- Werk- und Montageplanung, Dokumentation
Das Bauantragsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Einen Baugenehmigung wird für Juni 2022 erwartet. Die Ausschreibung der Rohbauarbeiten läuft parallel zu dieser Ausschreibung. Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt, dass bis dahin die Baugenehmigung vorliegt und für den Rohbau ein bezuschlagungsfähiges Angebot eingegangen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
BV Burg - Fensterbauarbeiten Kunststoff
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ0RV1L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]