Sonderprogramm Oderbruch: Verbesserung des Abflussprofils des Friedländer Stroms (Leistungsphasen 5 bis 7) Referenznummer der Bekanntmachung: VB-22-191
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderprogramm Oderbruch: Verbesserung des Abflussprofils des Friedländer Stroms (Leistungsphasen 5 bis 7)
Die mehrfache Ausuferung der Gewässer im Oderbruch seit 2008 gab Anlass zur Initiierung des "Sonderprogrammes Oderbruch zur Verbesserung des Hochwasserabflusses an Gewässern I. Ordnung". Im Rahmen dieses Sonderprogrammes sollen im Friedländer Strom, 3. Bauabschnitt (BA), abschnittsweise Abflusshindernisse und Engpässe beseitigt werden.
Der Friedländer Strom ist einer der wichtigsten Vorfluter des Oderbruchs, dessen Funktionsfähigkeit die Grundlage für die Besiedelung und landwirtschaftliche Flächennutzung im Einzugsgebiet bildet.
Die Maßnahme dient der Verbesserung des Hochwasserschutzes durch die Beseitigung baulicher Abflusshindernisse und der Erhöhung des Abführvermögens eines Gewässers 1.Ordnung dienen.
Die vorgesehenen Maßnahmen erstrecken sich vorrangig auf zwei Teilabschnitte zwischen km 0+000 und km 1+450 in der Ortslage Wriezen sowie zwischen km 1+800 und km 3+200 und km 6+800 bis km 6+900 in der Feldflur.
Es ist vorgesehen, die Leistungen der LP 5-7 einschl. dazugehörige besondere Leistungen zu vergeben.
16269 Der Planungsraum befindet sich am Friedländer Strom zwischen Wriezen, Brücke L 33 und Brücke Kunersdorf.
Es handelt sich um eine Ausschreibung für die Planungsleistungen der LPH 5 bis 7 der HOAI.
Mittel gem. ELER-Verwaltungsvorschrift des MLUK zur Umsetzung von Vorhaben in Trägerschaft des Landes Bbg zur Stärkung der Ausgleichsfunktionen des Wasserhaushaltes (ELER-VV-Wassermanagement) gem. Finanzierungszusage vom 24.11.2021 unter dem AZ 207821000001/80258660
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.
Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Planungsleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Planungsleistungen der LPH 5 für ein vergleichbares Vorhaben (Gewässerausbau mit Sedimententnahme)
Es sind mindestens 2 Referenzen vorzulegen, die die Leistungsphase 5 zum Gegenstand hatten. Jede Referenz muss einen Wertumfang von mind. 500 T EUR brutto besitzen. Der jeweilige Leistungsabschluss muss nach dem 30.06.2017 erfolgt sein.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
2.
Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Planungsleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Planungsleistungen der LPH 6 für ein vergleichbares Vorhaben (Gewässerausbau mit Sedimententnahme)
Ggf. Mindestanforderungen: Es sind mindestens 2 Referenzen vorzulegen, die die Leistungsphase 6 zum Gegenstand hatten. Jede Referenz muss einen Wertumfang von mind. 500 T EUR brutto besitzen. Der jeweilige Leistungsabschluss muss nach dem 30.06.2017 erfolgt sein.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Zusätzlich sind konkrete Ansprechpartner und Kontaktdetails zu nennen, damit die Vergabestelle bei den Referenzgebern Informationen über die Eignung des Unternehmens einholen kann.
3.
Es sind geeignete Referenzen über früher ausgeführte Planungsleistungen vorzulegen. Die Referenzen müssen den folgenden Tätigkeitsbereich zum Schwerpunkt haben: Planungsleistungen der LPH 7 für ein vergleichbares Vorhaben (Gewässerausbau mit Sedimententnahme)
Ggf. Mindestanforderungen: Es sind mindestens 2 Referenzen vorzulegen, die die Leistungsphase 7 zum Gegenstand hatten. Jede Referenz muss einen Wertumfang von mind. 500 T EUR brutto besitzen. Der jeweilige Leistungsabschluss muss nach dem 30.06.2017 erfolgt sein.
Der Nachweis kann erbracht werden durch:
?Eigenerklärung in Form einer Liste mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Zusätzlich sind konkrete Ansprechpartner und Kontaktdetails zu nennen, damit die Vergabestelle bei den Referenzgebern Informationen über die Eignung des Unternehmens einholen kann.
Die Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem
Brandenburgischen Vergabegesetz ist Bedingung für die Ausführung des Auftrags. Insoweit wird auf den Dokumentenbereich des Vergabemarkplatzes Brandenburg verwiesen (FB 5.1 EU bis 5.4 EU).
Gem. Rundschreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vom 8. April 2022 über die Reichweite und Anwendung des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Sanktions-VO) sind folgende Bedingungen bei noch nicht abgeschlossenen Vergabeverfahren zu beachten: Für Vergabeverfahren ab Erreichen der EU-Schwellenwerte ist die Eigenerklärung (ANLAGE-Eigenerklärung-VO-2022-833) zur Vorlage durch Bewerber und Bieter bzw. sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft einzureichen. Angebote von Unternehmen, die eine entsprechende Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen (siehe insb. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
I. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
II. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
III. Werden durch Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der aktuell herrschenden Pandemie des Virus SARS-CoV-2 Leistungsverzögerungen verursacht, wird in erster Linie auf die mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Vertragsbedingungen zurückgegriffen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R2Y6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]