Baufeinreinigung- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/49/6510
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuruppin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Baufeinreinigung- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule
Die Reinigungsarbeiten umfassen ca. 5.000 m² Bodenbeläge, sowie ca. 1850m² Wandflächen, und ca. 850 Fensterfläche inkl. notwendiger Nebenarbeiten.
Wilhelm-Gentz-Schule Gerhart-Hauptmann-Straße 38 16816 Neuruppin
Die Reinigungsarbeiten umfassen ca. 5.000 m² Bodenbeläge, sowie ca. 1850m² Wandflächen, und ca. 850 Fensterfläche inkl. notwendiger Nebenarbeiten.
Antragsnummer: 85038803 (NESUR Infrastruktur)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Baufeinreinigung- Um- und Ausbau Wilhelm-Gentz-Schule
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13088
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YH5RV88
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://service.brandenburg.de/de/vergabekammer_des_landes_brandenburg_/116248
Soweit der Bieter/ das interessierte Unternehmen Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkennt, hat er sie unverzüglich d.h. ohne schuldhaftes Zögern gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zu rügen. Sind Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar, sind diese bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem interessierten Unternehmen/ Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, muss der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Tagen ab Eingang dieser "Nichtabhilfe-Mitteilung" eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)