Beschaffung von Hard- und Software zur 3 D-Erfassung und Bearbeitung Referenznummer der Bekanntmachung: L 46/2022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schwedt.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Hard- und Software zur 3 D-Erfassung und Bearbeitung
Los 1: Montage, Test und Lieferung PC-Workstation
Los 2: Lieferung 3D-Raumscanner
Los 3: Lieferung CAD-Software
Montage, Test und Lieferung PC-Workstation
Uckermärkischen Bühnen Schwedt Berliner Straße 46/48 16303 Schwedt
Montage, Test und Lieferung PC-Workstation
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Digitalisierung in Kultureinrichtungen Antragnummer: 85056507
Lieferung 3D-Raumscanner
Uckermärkischen Bühnen Schwedt Berliner Straße 46/48 16303 Schwedt
Lieferung 3D-Raumscanner
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Digitalisierung in Kultureinrichtungen Antragnummer: 85056507
Lieferung CAD-Software
Uckermärkischen Bühnen Schwedt Berliner Straße 46/48 16303 Schwedt
Lieferung CAD-Software
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Digitalisierung in Kultureinrichtungen Antragnummer: 85056507
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- aktueller Nachweis einer Gewerbeanmeldung und Handelsregistereintrag,
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 12 Monate),
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Krankenkassen und Berufsgenossenschaft
(nicht älter als 12 Monate)
- Nachweis des Bestehens einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- 3 vergleichbare Referenzen zur Auftragsleistung
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber mit ausländischen Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes (einschließlich einer deutschen Übersetzung) einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich selbst vorzulegen.
Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise (insbes. gem. § 66 BbgBO) vorzulegen.
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Alle Rechnungen und Rechnungsunterlagen sind bei der Stadt Schwedt/Oder, Fachbereich 4, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5, 16303 Schwedt/Oder einzureichen.
Die Zahlungsleistung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber. bzw. bei Skontogewährung innerhalb von 14 Tagen.
Der Empfang von elektronischen Rechnungen wird für alle Auftraggebenden angeboten. Aufgrund dessen kann die Rechnungslegung elektronisch erfolgen.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit eine X-Rechnung einzureichen. Dazu ist die OZG-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter Nutzung der Leitwegs-ID der Stadt Schwedt/Oder zu verwenden.
Leitweg-ID der Stadt Schwedt 12-12992262176167-39
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8RVQH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schwedt.eu