JA 2022-2025 Referenznummer der Bekanntmachung: Jahresabschlussprüfer 2022-2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ilb.de
Abschnitt II: Gegenstand
JA 2022-2025
Rahmenvereinbarung über die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Investitionsbank des Landes Brandenburg und deren Tochtergesellschaften sowie optional die Konzernabschlüsse für die Jahre 2022 bis 2025.
Investitionsbank des Landes Brandenburg Babelsberger Straße 21 14473 Potsdam
- Prüfung der handelsrechtlichen Jahresabschlüsse (nur Einzelabschluss) sowie des Lageberichtes der ILB sowie ihrer Tochtergesellschaften der Jahre 2022 bis 2025,
- optional: Prüfung des handelsrechtlichen Konzernabschlusses sowie des Lageberichtes der ILB der Jahre 2022 bis 2025 unter Berücksichtigung der anzuwendenden Vorschriften des HGB (ggf. muss diese Prüfung nicht durchgeführt werden),
- Prüfung nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Haushaltsgrundsätzegesetz,
- Erstellung des Bezügeberichts,
- Prüfung des jährlichen Kostennachweises der ILB für das Land Brandenburg,
- ggf. Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) der AGB der Deutschen Bundesbank (Kreditforderungen - Einreichung und Verwaltung / MACCs),
- Prüfung gemäß § 89 Abs 1. des WpHG in der Fassung des 2. Finanzmarktnovellierungsgesetzes in dem aufsichtlich für erforderlich erachteten Umfang (bis inkl. 31.12.2022 liegt BaFin-Befreiung vor),
- Prüfung gemäß § 84 WpHg im Rahmen der Jahresabschlussprüfung in dem aufsichtlich für erforderlich erachteten Umfang,
- Prüferische Durchsicht (ISAE 3000, limited assurance) der nichtfinanziellen Erklärung,
- Prüfung der Meldung anrechenbarer Kredite für gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (TLTRO) inkl. Erstellung eines Prüfvermerks,
- Prüfung der Abzugsposten nach § 16j Abs. 2 Satz 2 FinDAG inkl. Erstellung eines Prüfvermerks.
Prüfung Konzernabschlüsse
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD1RV8X
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.