Rahmenvertrag für die Instandhaltung von Verkehrsanlagen in der Stadt Potsdam 2022-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: OV-B-474-130-22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Instandhaltung von Verkehrsanlagen in der Stadt Potsdam 2022-2026
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung mit max. 10 Wirtschaftsteilnehmern zur Ausführung von Bauleistungen an Verkehrsanlagen im bestehenden öffentlichen Straßennetz im gesamten Stadtgebiet abzuschließen. Hierbei wird der Vertrag mit den 10 geeigneten Unternehmen geschlossen, die im zugrundeliegenden Vergabeverfahren das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf das Zuschlagskriterium Preis abgegeben haben.
Die Leistung umfasst die Beseitigung von Schadstellen, wenn Gefahr in Verzug vorliegt und Havarien im Bereich von Verkehrsanlagen sowie die planmäßige Instandsetzung von Verkehrsanlagen.
Es werden Baumaßnahmen auf Flächen durchgeführt, für welche die Landeshauptstadt Potsdam die Baulast trägt. Dazu zählen Straßen jeglicher Kategorie und Belastungsklassen, Radwege, Gehwege, alle genannten Anlagen ggf. inkl. Treppenanlagen, sowie Nebenanlagen und Grünflächen (straßenbegleitend).
Die Baumaßnahmen befinden sich im öffentlichen Straßenraum.
Landeshauptstadt Potsdam Friedrich-Ebert-Str. 79/81 14469 Potsdam
Im Leistungsverzeichnis sind folgende Gewerke enthalten:
- Baustelleneinrichtung, Hilfsleistungen
- Verkehrssicherung
- Abbruch
- Erdbau
- Landschaftsbau
- Ungebundene Tragschichten- und Deckschichten
- Pflasterbeläge aus Naturstein
- Pflaster- und Plattenbeläge aus Beton
- Sonstige Beläge aus Beton
- Bordsteine
- Betonbauweisen
- Asphaltbauweisen
- Fugensanierung
- Einbauteile
- Regenentwässerung
- Stundensätze Baumaschinen, Stundenlohn
- Fahrbahnmarkierung
- Beschilderung und Ausstattung
- Materiallieferung
- Schutz- und Leiteinrichtungen
- Baustoffuntersuchungen
- Technische Bearbeitung
Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst 1 Jahr. Sie beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Vertragspartei drei Monate vor Ablauf eines Vertragsjahres kündigt. Der Rahmenvertrag läuft maximal 4 Jahre (bis 2026) entsprechend § 21 Abs. 6 VGV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (FB107 oder PQ) beizulegen (sofern einschlägig und das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt war) (FB 104.1).
(2) Eigenerklärung über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR pauschal je Versicherungsfall für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, (§ 6a EU Nr. 2 a VOB/A); Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen und eine Kopie der Police als Nachweis im Falle der Beauftragung eingereicht wird (FB 4.10).
(3) Mindestjahresumsatzerklärung für die letzten drei Geschäftsjahre von jeweils [Betrag gelöscht] EUR brutto und für die letzten drei Geschäftsjahre in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages von jeweils [Betrag gelöscht] EUR brutto (FB 107 oder PQ).
(4) Verpflichtungserklärung bezüglich Eignungsleihe gem. FB 104.1 (sofern einschlägig und das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (FB 105).
(1) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Mit der Leistung vergleichbar sind Baumaßnahmen mit den Leistungsspektren Steinstraßenbau Naturstein und Betonstein, Asphaltstraßenbau, Betonstraßenbau, Erdbau, Garten- und Landschaftsbau, Kanalbau, Straßensanierung innerhalb von öffentlichen Verkehrs- oder Grünflächen (FB 107 oder PQ)
(2) Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise des anderen Unternehmens sowie deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (FB 107 oder PQ) beizulegen (sofern einschlägig und das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bekannt ist). (FB 104.2)
(3) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (FB 106)
(4) Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen (sofern einschlägig). Es sind Angabe zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV) (FB 103)
(5) Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer bzw. bezüglich Eignungsleihe gem. FB 104.2 (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist) (FB 105).
(1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (FB 107 oder PQ)
(2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (FB 5.3)
(3) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (FB 5.4)
(4) Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bewerber/Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, für den/die Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Die vorgenannte Verfahrensweise gilt entsprechend.
(5) Erklärung restriktive Maßnahmen (FB 4.12)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Die Kommunikation infolge von Bewerber-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen o.ä. erfolgt ebenfalls über den Vergabemarktplatz, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen, sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen, da dann der registrierte Bewerber/Bieter automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird. Auch können im Verfahren Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden.
(2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Teilnahmefrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
(3) Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber explizit zugelassen - unzulässig und führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages oder Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen.
(4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurück gegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweise und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRV5G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
§160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit