Umbau/Modernisierung ehem. Jagdschloss, Los 31Tischlerarbeiten-Innentreppe Referenznummer der Bekanntmachung: EU OV-09-2022 Umbau/Modernisierung ehem. Jagdschloss, Los 31 Tischlerarbeiten-Innentreppe
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenwalde/Spree
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15517
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fuerstenwalde-spree.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau/Modernisierung ehem. Jagdschloss, Los 31Tischlerarbeiten-Innentreppe
- Gegenläufige Wangentreppe mit Podest, Geschoßhöhe: ca. 4,18 m
- Umwehrung ca. 7 m
ehemaliges Jagdschloss Schlosstraße 15517 Fürstenwalde/Spree
- Gegenläufige Wangentreppe mit Podest, Geschoßhöhe: ca. 4,18 m
- Umwehrung ca. 7 m
Programm " Nachhaltige Entwicklung von Stadt und Umland (NESUR)-Infrastruktur " EFRE Nr. 85020188
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung (124 o. EEE) bzw. Nachweis der Präqualifizierung (PQ VOB,VOL ULV Bbg), Vereinbarung gem. BbgVergabeG vom Bieter, Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (233),Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (235)
-ausländische Nachweise/Dokumente sind in deutsch vorzulegen
mindestens 3 Referenzen (mit Angabe Auftraggeber mit Ansprech-partner, Leistungsumfang, Ausführungszeitraum) der in den letzten 5 Kalenderjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind folgende Unterlagen einzureichen:
- zur Preisaufklärung FB 221/222/223, Urkalkulation (werden
Vertragsbestandteil)
- Nachweis einer gültigen Betriebshaftpflichtversicherung mit
Angabe der Laufzeit
- gültige Nachweise der Eigenerklärung in Kopie (ohne
Gültigkeitsdatum nicht älter als 12 Monate): SOKA-Bau Besch.
bzw. Besch. der tariflich zuständigen Sozialkasse, gültige Frei-
stellungsbescheinigung gem. § 48 b EstG, Bescheinigung in Steuer
sachen, gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft
- bei Einsatz von Nachunternehmern: Verpflichtungserklärung
(236), Eigenerklärung (124 o. EEE) bzw. Nachweis der Präqualifi-
zierung (PQ VOB,ULV Bbg, ULV), Vereinbarung gem. BbvergG zw.
Bieter und NU, bei Eignungsleihe Referenzen wie s. Bieter
- gleichwertige ausländische Nachweise/Dokumente sind in deutsch
vorzulegen
Vorlage einer Werksplanung 14 Tage nach Auftragserteilung und
Vorlage einer Zertifizierung nach FSC, PEFC oder gleichwertig für Holzlieferungen und Holzwerkstoffe vor Montage
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Fürstenwalde/Spree, Raum 190
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YM0RVQF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 19 EU VOB/A.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungs- verfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit.
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]