Möbel für Fachunterrichtsräume Referenznummer der Bekanntmachung: 10.5-22-105
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübben
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Postleitzahl: 15907
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dahme-spreewald.info
Abschnitt II: Gegenstand
Möbel für Fachunterrichtsräume
Ausstattung der Fachunterrichtsräume (Informatik, Kunst, Musik und sonstiges)
Landkreis Dahme-Spreewald, Friedrich-Wilhelm-Gymnasium Köpenicker Straße 2b 15711 Königs Wusterhausen
Diverse Möbel für die Fachunterrichtsräume Informatik, Kunst und Musik sowie sonstiges
Pos. 2.2.10 stellt eine Bedarfsposition dar. Hier nur den EP eintragen.
Pos. 3.20 stellt eine Bedarfsposition dar. Hier nur den EP eintragen.
Lieferzeitpunkt Bauteil C (Fachraumausstattung 02 BT-C):
Ab 30.01.2023 bis 14.04.2023 bzw. in Absprach mit dem AG
Lieferzeitpunkt Bauteil B (Fachraumausstattung 02 BT-B):
Ab 13.07.2023 bis 26.08.2023 bzw. in Absprache mit dem AG
TÜV/GS Zertifizierung oder die Zertifizierung einer gleichwertigen Stelle für alle Positionen sind mit dem Angebot einzureichen sowie eine Farbpalette mit den Standardfarben des Bieters.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einreichung einer Unternehmensdarstellung, einer Referenzliste, der Eigenerklärung und ggf. der Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz für Nachunternehmer. Anstelle der Eigenerklärung genügt der Nachweis für die Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) einer Auftragsberatungsstelle oder die Eintragung in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ).
Es gelten die Bewerbungs- und Vergabebedingungen des Landkreises Dahme-Spreewald. Die allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) Ausgabe 2003 sowie die beigefügten Ergänzenden Vertragsbedingungen werden Vertragsbestandteil. Weitere Angaben - siehe Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Lübben
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zum Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation:
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Für das Vergabeverfahren betreffende Fragen ist ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zu nutzen.
Telefonische Auskünfte werden nicht gegeben. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht bearbeitet. Die Antworten inklusive der Fragen werden allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher bitte zu vermeiden.
Angebotsabgabe:
Angebote sind ausschließlich elektronisch über dem Vergabemarktplatz Brandenburg abzugeben. Bitte beachten Sie hierzu das zum Vergabeverfahren bereitgestellte Dokument "Information zur Teilnahme am Vergabeverfahren".
Gleichstand:
Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. In die Wertung fließen der Rabatt abzüglich eines ggf. gewährten Skontos ein. Führt dies nicht zu einem eindeutigen Zuschlagsergebnis, entscheidet das Los.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDTRV3M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]