Los 74 - Lieferung von Computer- und Fernsehtechnik incl. Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 85020721-74
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ifb-potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ifb-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 74 - Lieferung von Computer- und Fernsehtechnik incl. Zubehör
Lieferung von Computer- und Fernsehtechnik incl. Zubehör:
Standrechner
Laptops mit Dockingstation
Netzwerkspeichermedium (NAS), Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)
Monitore, Fernseher
Drucker
Maus, Tastaturen, Webcams, Headsets, Lautsprecher
Steckdosenleisten, Patchkabel
Software
Hinweis: Die vorliegende Ausschreibung ist in 2 Einzellose aufgeteilt. Es kann auf die Einzellose oder/und auf beide Lose insgesamt geboten werden. Wird auf beide Einzellose und zusätzlich auf das Gesamtlos geboten, gehen beide Gebotsvarianten in die Wertung ein.
Los 1 - Allgemeine Computer- und Fernsehtechnik
Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow Im Königswald 2 14469 Potsdam OT Groß Glienicke
Die Büro- und Computerarbeitsräume befinden sich im Obergeschoss eines Holzneubaus auf dem Gelände des IfB Potsdam-Sacrow, das über eine einspurige, teilweise unbefestigte Zufahrtsstraße erreichbar ist. Die Büro- und Computerarbeitsräume sind nur über eine Treppe (Breite: 1,08 m) erreichbar. Ein Fahrstuhl für die Einbringung nicht vorhanden. Sämtliche Einrichtungsgegenstände müssen per Treppentransport eingebracht werden. Der Geschäftsbetrieb wird während der gesamten Baumaßnahme auf dem Grundstück und in den benachbarten Dienstgebäuden sowie in der angrenzenden Fischversuchshalle aufrechterhalten.
Los 2 - Workstation
Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow Im Königswald 2 14469 Potsdam OT Groß Glienicke
Die Büro- und Computerarbeitsräume befinden sich im Obergeschoss eines Holzneubaus auf dem Gelände des IfB Potsdam-Sacrow, das über eine einspurige, teilweise unbefestigte Zufahrtsstraße erreichbar ist. Die Büro- und Computerarbeitsräume sind nur über eine Treppe (Breite: 1,08 m) erreichbar. Ein Fahrstuhl für die Einbringung nicht vorhanden. Sämtliche Einrichtungsgegenstände müssen per Treppentransport eingebracht werden. Der Geschäftsbetrieb wird während der gesamten Baumaßnahme auf dem Grundstück und in den benachbarten Dienstgebäuden sowie in der angrenzenden Fischversuchshalle aufrechterhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung im Handels- oder Gewerberegister (Eigenerklärung oder Nachweis der Präqualifikation)
- Angabe des Gesamtumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Formular Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen)
- Angabe der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen (Formular Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen)
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung (Bitte als Anlage beifügen oder Nachweis der Präqualifikation)
Angabe zur Erbringung von Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen - Formular Eigenerklärung zur Eignung und zu Ausschlussgründen)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YZ2RVQ3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Gemäß §160 GWB Einleitung, Antrag 2016: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist bleibt nach § 134 Abs. 2 unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eintragung der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland