Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in Einrichtungen der Gemeinde Mühlenbecker Land Referenznummer der Bekanntmachung: OV-Rein-Schi-11130,12600,21121-Schö-36531
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühlenbecker Land
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16567
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muehlenbecker-land.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung in Einrichtungen der Gemeinde Mühlenbecker Land
Die Gemeinde Mühlenbecker Land beabsichtigt die Erbringung von Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungsleistungen im Ortsteil Schildow für eine Grundschule mit Einfeldhalle, eine Zweifeldhalle, ein Mehrzweckgebäude mit Fahrzeughalle, ein mehrstöckiges Gemeindehaus sowie im Ortsteil Schönfließ für eine Kindertagesstätte zu vergeben.
Alle genutzten Maschinen, Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel für die Arbeiten sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Leistung ist nach örtlicher Lage, Durchführungszeiten und Art der Reinigung in 4 Lose aufgeteilt.
Europaschule am Fließ mit Einfeldhalle und Zweifeldhalle
Grundschule Europaschule am Fließ Franz-Schmidt-Str. 5, Schildow 16552 Mühlenbecker Land, Zweifeldhalle Bahnhofstr. 6, Schildow 16552 Mühlenbecker Land
Für die Grundschule mit Einfeldhalle und die Zweifeldhalle soll die Unterhalts- und Grundreinigung vergeben werden.
Die Grundschule ist ein 3stöckiges Gebäude mit Doppelnutzung von 14 Klassenräumen bis in die Nachmittagsstunden.
Die Schul- Unterhaltsreinigung Montag bis Freitag kann durch die Doppelnutzung erst ab 17.30 Uhr erfolgen und muss bis zum Unterrichtsbeginn um 07:00 Uhr abgeschlossen sein.
Durch die Schul- und Vereinsnutzung der Turnhallen ist die Reinigungszeit Montag bis Samstag in der Zeit von 23:00/23:30 Uhr bis 7:00 Uhr möglich. Die Grundreinigung soll in der 3wöchigen Sommerschließzeit erfolgen.
Sollte der Vertrag bis 6 Monate vor Vertragsende nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt werden, so verlängert sich dieser um ein weiteres Jahr.
Mehrzweckgebäude und Gemeindehaus
Mehrzweckgebäude mit Fahrzeughalle Franz-Schmidt-Str. 3, Schildow 16552 Mühlenbecker Land Anhaben zum Haupterfüllungsort:
Das Mehrzweckgebäude besteht aus einer Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr im Ergeschoss und einem großen Bürgersaal mit Küche im Obergeschoss.
Angaben zu dem weiteren Erfüllungsort:
Das Gemeindehaus besteht aus den Gruppen- und Büroräumen der Freiwilligen Feuerwehr im Erdgeschoss, Gemeinderäume im 1. Obergeschoss sowie Mietwohnungen im 2. Obergeschoss. Die Mietwohnungen sind nicht Gegenstand der Ausschreibung., Gemeindehaus Schmalfußstr. 6, Schildow 16552 Mühlenbecker Land
Die Unterhaltsreinigung im Mehrzweckgebäude mit Fahrzeughalle soll 2x pro Woche und im Gemeindehaus 1x pro Woche durchgeführt werden. Dies kann tagsüber - an einem festgelegten Tag (Montag bis Freitag), zur gleichen Zeit erfolgen. Eine vorherige Abstimmung ist notwendig.
Die jährliche Grundreinigung erfolgt nach Absprache.
Sollte der Vertrag bis 6 Monate vor Vertragsende nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt werden, so verlängert sich dieser um ein weiteres Jahr.
Kita "Am Schlosspark"
Kita "Am Schlosspark" Dorfstr. 1, Schönfließ 16567 Mühlenbecker Land
Die Kindereinrichtung besteht aus 3 freistehenden Gebäuden. 2 2stöckige und ein Flachbau.
Das Haus 1 ist unterkellert hat einen Aufzug zum EG.
Haus 3 hat eine Hebeanlage und ist Behindertengerecht.
Unterhaltsreinigung kann erst ab 17.30 Uhr erfolgen und muss bis zum um 06:00 Uhr abgeschlossen sein.
Die jährliche Grundreinigung soll in der 3wöchigen Sommerschließzeit erfolgen.
Sollte der Vertrag bis 6 Monate vor Vertragsende nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt werden, so verlängert sich dieser um ein weiteres Jahr.
Glas- und Rahmenreinigung
Grundschule Europaschule am Fließ Franz-Schmidt-Str. 5, Schildow 16552 Mühlenbecker Land, Zweifeldhalle Bahnhofstr. 6, Schildow 16552 Mühlenbecker Land, Mehrzweckgebäude mit Fahrzeughalle Franz-Schmidt-Str. 3, Schildow 16552 Mühlenbecker Land, Gemeindehaus Schmalfußstr. 6, Schildow 16552 Mühlenbecker Land, Kita "Am Schlosspark" Dorfstr. 1, Schönfließ 16567 Mühlenbecker Land
Jährlich sind zwei Glasreinigungen durchzuführen. Die Termine finden nach Absprache statt. Ob Hilfsmittel (Steiger, Arbeitsbühnen u.ä.) für die Glasreinigung benötigt werden, kann bei einer Objektbesichtigung eingeschätzt werden.
Sollte der Vertrag bis 6 Monate vor Vertragsende nicht von einer der Vertragsparteien gekündigt werden, so verlängert sich dieser um ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) zu machen. Aus diesem Grund sind folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis -PQ) oder Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen (AVPQ, ULV) oder Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU), einen Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (bei Nichteintragung die Gewerbeanmeldung), einen Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und die Eigenerklärung "Sonderformular Russland-Embargo".
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese auch in einem Präqualifikationsverzeichnis oder in Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) eingetragen sind bzw. ist von diesem Unternehmen die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 4.1 EU), einen Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister bzw. Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (bei Nichteintragung die Gewerbeanmeldung), einen Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und die Eigenerklärung "Sonderformular Russland-Embargo".
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Nachweise sollen nicht älter als 6 Monate sein.
Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle / des Auftraggebers sind zur Bestätigung der aufgeführten Erklärungen die entsprechende Nachweise vorzulegen.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Gelangt das Angebot eines Bieters mit der EEE in die engere Wahl, sind die in der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundeszentralregister sowie eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) zu machen. Aus diesem Grund sind folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis -PQ) oder Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen (AVPQ, ULV) bzw.
- eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (aufgeschlüsselt in Gesamtumsatz und Tätigkeitsbereich),
- Erklärung über die Höhe der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Mindesthöhe: [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden, [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] Euro für Allmählichkeitsschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Schlüsselschäden verbunden mit einer Nachhaftungszeit von mindestens 3 Jahren bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer genannten Versicherung zu den genannten Summen und Bedingungen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese auch in einem Präqualifikationsverzeichnis oder in Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) eingetragen sind bzw. ist
- eine Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (aufgeschlüsselt in Gesamtumsatz und Tätigkeitsbereich),
- Erklärung über die Höhe der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Mindesthöhe: [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und Sachschäden, [Betrag gelöscht] Euro für Vermögensschäden, [Betrag gelöscht] Euro für Allmählichkeitsschäden und [Betrag gelöscht] Euro für Schlüsselschäden verbunden mit einer Nachhaftungszeit von mindestens 3 Jahren bzw. die Bereitschaft zum Abschluss einer genannten Versicherung zu den genannten Summen und Bedingungen, vorzulegen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Nachweise sollen nicht älter als 6 Monate sein.
Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle / des Auftraggebers sind zur Bestätigung der aufgeführten Erklärungen die entsprechende Nachweise vorzulegen.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Gelangt das Angebot eines Bieters mit der EEE in die engere Wahl, sind die in der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Eignung Angaben gemäß §§ 42 ff Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) zu machen. Aus diesem Grund sind folgende Nachweise mit dem Angebot einzureichen:
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis -PQ) oder Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für Liefer- und Dienstleistungen (AVPQ, ULV) bzw.
- eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags mit Angabe des Auftragswertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers mit Ansprechpartner, Telefonnummer oder E-Mail
- Angabe der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
- Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens
- Angaben der Umweltmanagementmaßnahmen, die während der Auftragsausführung angewendet werden
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist mit dem Angebot nachzuweisen, dass diese auch in einem Präqualifikationsverzeichnis oder in Verzeichnisse präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ, ULV) eingetragen sind bzw. sind von diesem Unternehmen die in diesem Punkt vor genannten zutreffenden Unterlagen vorzulegen.
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass als Nachweis der Eignung der Eintrag in ein Präqualifikationsverzeichnis nicht immer ausreichend ist. Es ist vom Bieter zu prüfen, ob die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind bzw. ob der Nachweis hinterlegt ist.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle / des Auftraggebers sind zur Bestätigung der aufgeführten Erklärungen die entsprechende Nachweise vorzulegen.
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
Gelangt das Angebot eines Bieters mit der EEE in die engere Wahl, sind die in der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Für die Auftragsdurchführung sind folgende Formblätter zu beachten und unterschrieben vorzulegen:
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
bei Bedarf:
- Vereinbarung zwischen den Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHGRPT5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters / Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch den Auftraggeber nicht innerhalt von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.