Entsorgung von Sperrmüll Referenznummer der Bekanntmachung: abh-SPM 2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nauen
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14641
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]/2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfall-havelland.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von Sperrmüll
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Übernahme, Transport und Verwertung von Sperrmüll aus der kommunalen Straßensammlung und aus privaten und gewerblichen Anlieferungen an den drei Wertstoffhöfen im Gebiet des Landkreises Havelland. Der Sperrmüll ist durch den Auftragnehmer (im Folgenden AN genannt) zu übernehmen und ordnungsgemäß, schadlos und möglichst hochwertig zu verwerten. Die Leistungen werden in drei Losen ausgeschrieben.
Es wird zugelassen, dass Bieter für den Fall eines Zuschlags auf mehrere Lose Rabatte einräumen. Der Rabatt ist als prozentualer Abschlag auf die Preise der Lose auszugestalten; der Abschlag gilt für alle Lose der betreffenden Kombination gleichermaßen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Entsorgung von Sperrmüll vom WSH Schwanebeck
Landkreis Havelland
Gestellung von Containern, Übernahme, Transport und Entsorgung von c.a. 3.400 Mg/a Sperrmüll vom WSH Schwanebeck. Alternativ zu den Containern ist der Einsatz von Schubboden-Aufliegern zulässig. Der Bieter hat die entsprechende Angabe zum beabsichtigten Transportsystem auf dem Preisblatt des Angebotsformulars zu machen.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2024, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner bis zum 30.06.2023 gekündigt wird.
Alternativ zu Abrollcontainern ist bei Los 1 eine Beladung von Schubboden-Sattelaufliegern möglich. Es entstehen dem AG dabei Zusatzkosten der Beladung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR/Mg netto, die nicht vom AN einzupreisen sind, aber in der Auswertung zum Angebotspreis des AN addiert werden.
Entsorgung von Sperrrmüll vom WSH Bölkershof
Landkreis Havelland
Gestellung von Containern, Übernahme, Transport und Entsorgung von c.a. 2.700 Mg/a Spermüll vom WSH Bölkershof.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2024, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner bis zum 30.06.2023 gekündigt wird.
Entsorgung von Sperrmüll vom WSH Falkensee
Landkreis Havelland
Gestellung von Containern, Übernahme, Transport und Entsorgung von c.a. 2.300 Mg/a Sperrmüll vom WSH Falkensee.
Der Vertrag verlängert sich bis zum 31.12.2024, wenn er nicht von einem der beiden Vertragspartner bis zum 30.06.2023 gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
BB 1 Unternehmensbeschreibung
Als Anlage zum Angebot ist eine eigene Darstellung, Broschüre o. Ä. beizufügen, aus welcher Angaben zum Unternehmen, zur Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit) sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgehen.
BB 2 Registereintrag
Als Anlage zum Angebot ist ein aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, beizufügen.
Der Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften und jeder Unterauftragnehmer hat zu den Ausschlusskriterien der §§ 123 f. GWB sowie zu § 6 BbgVergG eine Erklärung abzugeben. Die abzugebende Erklärung ist in Kap. 5.4 der Vergabeunterlagen bzw. des Angebotsformulars enthalten.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Für jeden Bieter, jedes Mitglied von Bietergemeinschaften.
Sollte ein Bieter keine Umsätze mit vergleichbaren Leistungen aufweisen, so sind die Umsätze des Unterauftragnehmers anzugeben. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
WL 1 Angaben zum Gesamtumsatz für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie der Mittelwert 2019-2021
WL 2 Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen bezogen auf die Behandlung von Siedlungsabfällen für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie der Mittelwert 2019-2021.
Technische Leistungsfähigkeit
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen sollen.
Sollte ein Bieter keine Behandlungsanlage betreiben, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
TL 1 Mengenangaben zur/zu den Behandlungsanlage(n)
Es können mehrere Behandlungsanlagen in den Spalten der Tabelle des Angebotsformulars eingetragen werden. Mit Angabe:
- der Behandlungsanlage,
- der genehmigten Kapazität in Mg/a,
- der Jahresdurchsätze 2019 bis 2021.
Berufliche Leistungsfähigkeit
Für jeden Bieter, mindestens ein Mitglied von Bietergemeinschaften sowie Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls und/oder Transporte übernehmen sollen.
Sollte ein Bieter keine der unten aufgeführten Qualitätssicherungen und/oder keine Referenzen aufweisen, so sind die Angaben für den Unterauftragnehmer einzutragen. Dieser fungiert dann als Eignungsverleiher und muss eine Verpflichtungserklärung gemäß Kap. 5.3.2 der Vergabeunterlagen einreichen.
BL 1 Qualitätssicherung Behandler/Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise die Behandlung des Sperrmülls übernehmen sollen.
Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Behandeln" und/oder "Verwerten" des AVV 20 03 07: Beigefügt als Anlage zum Angebot; oder:
Darlegung einer gleichwertigen Qualitätssicherung, als gleichwertig gilt z. B. eine Zertifizierung nach ISO 9000 ff. bzw. 14000 ff.
BL 2 Qualitätssicherung Transporteure/Unterauftragnehmer, welche ganz oder teilweise Transporte übernehmen sollen.
Nachweis der Anzeige über die Tätigkeit ihres Betriebes gemäß § 53 (1) KrWG oder die Erlaubnis zur Beförderung gemäß § 54 (1) KrWG bzw. eine Transportgenehmigung nach § 49 (1) des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Gemäß § 54 (3) KrWG sind Entsorgungsfachbetriebe im Sinne von § 56 KrWG, soweit sie für die erlaubnispflichtige Tätigkeit zertifiziert sind, von der Erlaubnispflicht nach § 54 ausgenommen. In diesem Fall ist das entsprechende Zertifikat vorzulegen (Efb-Zertifikat für die Tätigkeit "Befördern").
Beigefügt als Anlage zum Angebot.
BL 3 Referenzen (mindestens eine Referenz) für Behandlung von Siedlungsabfällen mit Angabe:
- des Auftraggebers;
- der Tätigkeit;
- des Zeitraums;
- des Umfangs der Tätigkeit;
- Name, E-Mail und Telefon-Nr. des jeweiligen Ansprechpartners.
Einzelheiten und Konkretisierungen finden sich im Angebotsformular (Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu I.3) Kommunikation: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung: Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der öffentliche Auftraggeber verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilzunehmen (Fragen stellen sowie automatische Benachrichtigungen bei Bieterrundschreiben erhalten), sollten Interessenten sich in ihrem eigenen Interesse bei DTVP für diese Ausschreibung registrieren. Anderenfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Bieterrundschreiben den Interessenten erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, ein Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen.
Zu I.3) Kommunikation: weitere Auskünfte erteilt die oben genannte Kontaktstelle: Bestehen nach Auffassung des Bieters in den Vergabeunterlagen Unklarheiten, Lücken oder Widersprüche, sind diese unverzüglich über das Portal DTVP mitzuteilen. Weitere Auskünfte werden ebenfalls nur auf Anfrage über das Portal DTVP erteilt.
zu III.1) Teilnahmebedingungen: Weitere Nachweise gefordert für Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer und Eignungsverleiher (siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen).
zu IV.2.6): Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, so sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden.
zu IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Der angegebene Zeitpunkt ist der frühestmögliche Öffnungstermin; die Öffnung kann auch später erfolgen.
Allgemein: Es wird auf die Bestimmungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes (BbgVergG) hingewiesen; Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an leistungsbezogene Unterlagen siehe Kap. 5 der Vergabeunterlagen.
Für Anforderungen an den Datenschutz siehe Kap. 2.2 der Vergabeunterlagen; insbesondere erklärt der Bieter sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Bieter ist außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bieter an die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDJRWQM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass etwaige Nachprüfungsanträge unzulässig sind, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.