Kläranlage Brandenburg-Briest - Neubau des Einlaufbereiches mit Rechengebäude und Sandfang - Los M03: Ausrüstung Sandfang Referenznummer der Bekanntmachung: Angebotsphase: 232/21 - M03

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brandenburg an der Havel
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14776
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brawag.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Gesellschaft mit beschränkter Haftung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Wasserver- und Abwasserentsorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kläranlage Brandenburg-Briest - Neubau des Einlaufbereiches mit Rechengebäude und Sandfang - Los M03: Ausrüstung Sandfang

Referenznummer der Bekanntmachung: Angebotsphase: 232/21 - M03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45252130 Ausrüstung für Kläranlage
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BRAWAG GmbH ist in der Stadt Brandenburg/H. die Betreiberin der kommunalen Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung.

Sie betreibt dazu u.a. die Kläranlage Briest, in der der Zulaufbereich, Rechenanlage und Sandfang zu erneuern sind. Hier gegenständlich ist die Ausrüstung des Sandfangs.

Beschreibung der Beschaffung:

1 x für Sandfang 2000 m³/h, 1 x für Sandfang 4000 m³/h, jeweils:

- Räumerwagen

- Räumerlaufbahnen inkl. Heizung

- Belüfterrohre

- Beruhigungslamellen

- Pumpen

- Leitungen und Armaturen

3 St. Sandfanggebläse (Drehkolbengebläse 30-160 Nm³/h bei 320-400 mbar)

- inkl. Leitungen und Armaturen

Kellerentwässerung (Pumpe 18 m³/h, Leitungen, Armaturen)

Fettpumpwerk

- 2 St. Exzenterschneckenpumpe 10-20 m³/h

- Leitungen und Armaturen

Primärschlammleitung

Sandablaufrinne, aufgeständert

Armaturen (Rinnenschütze)

Schlosserarbeiten

- Strömungsleitbleche

- Tränenblechabdeckungen inkl. Unterkonstruktion

- Treppen, Stege, Geländer

Inbetriebnahme und Dokumentation

Instandhaltungsvertrag

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE401 Brandenburg an der Havel, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Brandenburg an der Havel Briester Weg 4 14774 Brandenburg an der Havel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die BRAWAG GmbH ist in der Stadt Brandenburg/H. die Betreiberin der kommunalen Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung.

Sie betreibt dazu u.a. die Kläranlage Briest, in der der Zulaufbereich, Rechenanlage und Sandfang zu erneuern sind. Hier gegenständlich ist die Ausrüstung des Sandfangs.

Sandfang - allgemeine Angaben zum Bauwerk:

Bei dem Sandfang handelt es sich um einen ca. 30 m langen Doppellangsandfang. Der kleinere Sandfang ist für eine Durchströmung von 2.000 m3/h ausgelegt, der große für 4.000 m3/h. Beide Sandfänge besitzen einen trichterförmigen Querschnitt, sodass der Sand unten in einer Rinne sich absetzt und dort durch eine fahrbare Pumpe abgesaugt wird. Zu- und ablaufseitig besitzen beide Sandfänge Vouten. Die Vouten und der Querschnitt werden aus Profilbeton hergestellt. Beide Sandfänge besitzen weiterhin eine Tauchwand mit Beruhigungslamellen und einen Fettfang. Zulaufseitig besitzen sie weiterhin einen Fettfangschacht, aus welchem die Fettpumpen im Raum "Waschwasserpumpwerk" das Fett abpumpen. Der Sandfang ist komplett abgedeckt, die Decke wird ebenfalls aus Stahlbeton vorgesehen. In den Decken der Sandfänge befindet sich jeweils zwei Schlitze: einer im Bereich des Sandfangs für die mitfahrende Sandpumpe und einer im Bereich des Fettfangs für das Fettschild. Die Schlitze werden von oben durch ein stehendes Gummidachprofil abgedeckt. Das Profil öffnet sich automatisch beim Durchfahren und schließt sich danach wieder.

Alle Gebäude (Einlaufbauwerk, Rechengebäude, Waschwasserpumpwerk, Sandfang) befinden sich direkt nebeneinander und werden durch die Gerinne und den Weg des Abwassers miteinander verbunden. Zwischen den Gebäuden befinden sich jeweils 2 cm dicke Polystyrolplatten, um unterschiedliches Setzungsverhalten zu ermöglichen.

Beide Sandfänge werden durch eine Sandpumpe, mitfahrend mit dem Sandfangräumer, geräumt. Da sich am Räumer ebenfalls das Fettschild befindet, wird auch das Fett in Richtung Sandfangzulauf geschoben. Dort wird es bei Bedarf von den Fettpumpen aus dem Fettsammelschacht abgesaugt. Zu- und ablaufseitig wird der Betrieb der Sandfänge durch Rinnenschütze geregelt.

Die Sandfänge sind abgedeckt und werden zum Biofilter abgesaugt.

Sandfang - Aufgabenstellung und Schnittstellen zu anderen Gewerken:

Aufgabenstellung:

- Lieferung der Maschinentechnischen Ausrüstung für den Sandfang (Sandfangräumer, Sandrinne)

- Lieferung und Verrohrung der Gebläse für die Sandfangbelüftung

- Lieferung und Verrohrung der Fettpumpen

Schnittstellen zu anderen Gewerken:

- B01 liefert die Bauwerkshülle und die erdverlegten Leitungen, welche ca. 30cm über OK FF mit einem Flansch enden

- E01 liefert die Stromversorgung und deren Verteilung inkl. Anschluss an die Verbraucher bzw. Messungen. Datenleitungen, Erdung

Schnittstellen zum Bestand:

- keine

Weitere Angaben - auch zum gesamten Bauvorhaben wie auch zur Ausführung - finden sich in der "010 - M03-Baubeschreibung".

Die LV-Unterlagen, Bau- und -ablaufbeschreibungen, Ausführungspläne etc. sowie die Unterlagen zum Instandhaltungsvertrag werden mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes in der Angebotsphase den qualifizierten Bietern zur Verfügung gestellt. Im Teilnahmewettbewerb ist keine Reihung der Bewerber vorgesehen. Vielmehr sollen die Bewerber sich für die Angebotsphase qualifizieren können, die gemäß den Teilnahmekriterien geeignet sind, die Baumaßnahme auszuführen. Eine Obergrenze an qualifizierten Bietern für die Angebotsphase ist nicht vorgesehen.

In der Angebotsphase erfolgt im Rahmen des weiteren Verfahrensverlaufs eine Abschichtung der Angebote gemäß den Zuschlagskriterien. Es wird auf Basis des jeweiligen Erstangebotes eine Rangfolge der wertbaren Angebote erstellt. Diese besten vier bis fünf Bieter der Rangliste werden zur weiteren Verhandlung einbezogen. Es ist vorgesehen, dass in zwei Verhandlungsrunden verhandelt wird. Im Zuge dessen können auch ergänzende Einflüsse auf das Leistungsverzeichnis in die Verhandlungen einbezogen werden. Nur diejenigen Bieter, die zur Verhandlung ausgewählt werden, werden dann aufgefordert, ihre jeweiligen Angebote entsprechend zu überarbeiten. Auch diese Angebote können dann noch in einer zweiten Verhandlungsrunde verhandelt werden. Im Zuge der Verhandlungen und mit den jeweils finalen Angeboten werden dann die endgültigen Bewertungen und Reihungen der Angebote erstellt. Die Vergabestelle behält es sich vor, auf Erstangebote den Zuschlag zu erteilen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bauvertrag:

Beginn: 23.05.2023 (Montagebeginn auf Baustelle)

Montageende: 14.08.2023

Inbetriebnahmebeginn: 10.10.2023

Ende: 13.03.2024 (förmliche Abnahme)

Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

Instandhaltungsvertrag:

Beginn: mit Abnahme der Bauleistung, Laufzeit: unbegrenzt Jahre, erstmalig kündbar nach zwei Jahren

Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 045-113351
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: M03
Bezeichnung des Auftrags:

Sandfang

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/06/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nellingen
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89191
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.eliquo-kgn.com
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Risiko der Stahlpreisentwicklung wird durch eine Ausgleichszahlung ausgeglichen. Die genauen Bedingungen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt.

Zahlungsbedingungen Bauauftrag:

- 40 % gegen Bankbürgschaft nach freigegebener Wertstatt- und Montageplanung

- 20 % gegen Bankbürgschaft 12 KW vor Montagebeginn

- 25 % nach Montageende und Montageabnahme, nach geprüftem Aufmaß

- 15 % nach förmlicher Abnahme, nach geprüftem Aufmaß

Ansonsten gelten die Regelungen nach § 16 VOB/B mit Verlängerung der Schlusszahlungsfrist auf 60 Tage.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwei Jahre.

Zahlungsbedingungen Instandhaltungsvertrag:

nach erbrachter Leistung

Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Zur Sicherung der Rechte des Auftraggebers hat der Auftragnehmer unbedingte, unbefristete, selbstschuldnerische Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft eines in der EU zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers wie folgt einzureichen:

- Vertragserfüllungsbürgschaft: fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge (unmittelbar nach Zuschlagserteilung, entsprechend Formblatt 421)

- Mängelansprüchebürgschaft: drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vor Schlussrechnungszahlung, entsprechend Formblatt 422)

- Abschlags- u. Vorauszahlungsbürgschaft: in Höhe der geforderten Abschlags- bzw. Vorauszahlung (vor Auszahlung der jeweiligen Rechnung, entsprechend Formblatt 423)

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y45RW7J

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwae.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/07/2022

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