Fahrradleasing für Beschäftigte der Stadt Oranienburg im Rahmen der Entgeltumwandlung - Rahmenvereinbarung Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0230/2022-10
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasing für Beschäftigte der Stadt Oranienburg im Rahmen der Entgeltumwandlung - Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung über Fahrradleasing für Beschäftigte der Stadt Oranienburg gemäß Vergabeunterlagen. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde.
Stadt Oranienburg, der Bürgermeister Schloßplatz 1 16515 Oranienburg
Die Stadt Oranienburg beabsichtigt, seinen Beschäftigten durch Entgeltumwandlung das Dienstradleasing anzubieten. Dem liegt der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) zugrunde.
Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes an Diensträdern soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleister) gefunden werden. Leasingnehmer sollen hierbei nicht die tarifvertraglich Beschäftigten werden, sondern der kommunale Arbeitgeber, der das Fahrrad den Beschäftigten zur Verfügung stellt.
Gegenstand der Ausschreibung ist deshalb eine Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings (Teilamortisierungsleasing - non-pay-out-leasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur privaten und dienstlichen Nutzung einschließlich Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen (insbesondere Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadenabwicklungsprozesse, Wartung und Reparatur, Störfallmanagement und Bereitstellung eines Online-Portals).
Diese Rahmenvereinbarung und der Rahmenleasingvertrag werden mit der Auftragsvergabe wirksam. Der Leistungsbeginn ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens jedoch sechs Wochen nach Zuschlagserteilung und endet nach 24 Monaten. Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, soweit sie nicht vom Auftraggeber mit einer Frist von jeweils sechs Monaten zum nächstvorgesehenen Laufzeitende gekündigt wird. Sie endet spätestens nach insgesamt 48 Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Diese Rahmenvereinbarung endet vor Ablauf von 48 Monaten, falls die Höchstabnahmegrenze (250 Fahrräder) vorher erreicht wird, mit Erreichen der Höchstabnahmegrenze. Die geschätzte Abnahmemenge sind 200 Fahrräder.
Der Einzelleasingvertrag und der Überlassungsvereinbarung / Entgeltumwandlungsvereinbarung endet mit Ablauf der vertraglich bestimmten Leasingzeit von 36 Monaten. Andere Leasingzeiten sind nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenkonflikten nach § 6 VgV (Neutralitätserklärung). Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 1.12 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB vorliegen. Hierzu ist das zur Verfügung gestellte Formblatt 4.1 EU zu verwenden. Dies gilt auch für Unterauftragnehmer.
- Bieter bzw. Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Dies umfasst für den Leasinggeber - soweit einschlägig - insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
- Für jeden Nachunternehmer ist zum Zeitpunkt seiner Benennung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Nachunternehmer niedergelassen ist, entweder die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Dies umfasst für den Leasinggeber - soweit einschlägig - insbesondere auch den Nachweis einer Erlaubnis im Sinne von § 32 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG (in aktuell gültiger Fassung). Die Nachweise können als Scan der Originalurkunden vorgelegt werden. Das Abrufdatum vorgelegter Handelsregisterauszüge darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein. § 50 VgV bleibt unberührt.
- Es ist eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Bereitstellung von Fahrrädern im Wege des Leasings gemäß TV Fahrradleasing zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich Versicherung der Fahrräder und Serviceleistungen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abzugeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. §§ 45 Abs. 5 VgV und § 50 VgV bleiben unberührt.
Der entsprechende Nachweis hat durch jeden Bieter und jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft zu erfolgen.
- Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 12 Monate oder entsprechend der Gültigkeit) ist einzureichen.
- Ein Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen für wesentliche erbrachte Liefer- oder Dienstleistungen in den letzten drei Jahren vor Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung (nachfolgend: Referenzzeitraum) bei öffentlichen oder privaten Auftraggebern ist vorzulegen.
Die Referenzen müssen die nachstehenden Angaben enthalten und zwar: Name des Auftraggebers, Benennung eines Ansprechpartners oder einer Ansprechpartnerin mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Art der ausgeführten Leistung, Beschreibung des Leistungsumfangs, Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt und den Auftragswert (brutto).
Anonymisierte Angaben sind insoweit nicht zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzleistungen jederzeit bei dem angegebenen Empfänger / Referenzkunden zu überprüfen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Der Nachweis der Referenzen hat durch jeden Bieter bzw. jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft in dem Bieterbogen zu erfolgen. Soweit ein Bieter mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden.
- Es ist eine Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind einzureichen, sprich im Bieterbogen anzugeben.
Eine Marktteilnahme von weniger als drei Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Jede Referenz ist im Hinblick auf die nachfolgend angegebenen Referenzleistungen aussagekräftig zu erläutern. Es gelten die folgenden Mindestbedingungen:
- Bereitstellung von mindestens 40 Fahrrädern
- im angegebenen Referenzzeitraum
- im Wege des Leasings (non-pay-out)
- zum Zwecke der Überlassung an Beschäftigte
- zur dienstlichen und privaten Nutzung
- durch Entgeltumwandlung
- einschließlich Versicherung der Fahrräder (auch durch Dritte)
- und Serviceleistungen (z.B. Störfallmanagement, auch durch Dritte)
- für mindestens sechs Leistungsmonate
A.
- Erklärung, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, gehört.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht, wenn
a)
russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b)
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, ODER
c)
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf
Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln.
- Erklärung, dass am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der vorgenannten Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- Erklärung, dass das Unternehmen bestätigt und sicherstellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, die zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
B.
Das Brandenburgische Gesetz über die Mindestanforderungen für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen (BbgVergG) findet Anwendung.
C.
Der Auftraggeber wird für den Bieter ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG beim Bundeskartellamt (Registerbehörde) anfordern.
D.
Der Auftraggeber behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt im Vergabeverfahren eine bieterbezogene Auskunft bei einem Vergabe- bzw. Korruptionsregister einzuholen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
1. Die Verfahrenskommunikation - auch die Nachforderung von Erklärungen und Nachweisen etc. - wird ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt.
Bieterfragen sollen möglichst bis spätestens zum 09.08.2022, um 23:59 Uhr, über die Vergabeplattform gestellt werden. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
2. Interessenten sollten sich im eigenen Interesse zwecks Teilnahme an der Kommunikation kostenfrei und unter Angabe des korrekten Unternehmensnamens auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg registrieren und sicherstellen, dass Posteingänge über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig - auch nach Angebotsschluss! - abgerufen bzw. überwacht werden.
Allen Bietern wird die freiwillige Registrierung zur lückenlosen und zeitnahen Kommunikation innerhalb des Angebotsverfahrens empfohlen. Anderenfalls besteht für die Bieter eine Holschuld zur Erlangung der Kenntnis über Änderungen im Vergabeverfahren, Klarstellungen, Änderungen zu Terminen und Fristen sowie Änderungen von Leistungsanforderungen.
3. Das Angebot ist elektronisch in Textform in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Brandenburg hochzuladen. Hierfür steht ein sog. Bietertool zur Verfügung. Die unverschlüsselte Übermittlung eines Angebotes, z. B. per E-Mail, ist nicht zulässig und führt im Regelfall zum Ausschluss.
4. Die Auftraggeberin erstattet keine Kosten, die für die Teilnahme am Vergabeverfahren entstehen (z. B. für die Erstellung des Angebotes).
5. Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
6. Unterauftragnehmer:
Bei der Beauftragung von Unterauftragnehmer oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Unterauftragnehmer ist eine Verpflichtungserklärung über die Unterauftragnehmerschaft (Formular 4.4.1 EU) einzureichen. Darüber hinaus ist von dem Bieter anzugeben, welche Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden (Erklärung Unteraufträge, Formular 4.3.1 EU). Dabei sind ebenfalls die Vorgaben und Voraussetzungen dieses Vertrages, der Leistungsbeschreibung, des Leistungsverzeichnisses und aller Anlagen einzuhalten.
In diesem Fall sind auch für den Unterauftragnehmer, die in der Ausschreibung genannten Eignungsnachweise unaufgefordert einzureichen.
Der Auftraggeber legt folgendes zur Unterauftragnehmerschaft fest:
a) Nachunternehmer (auch: Unterauftragnehmer) sind zugelassen.
b) Eine Nachunternehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Nachunternehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll.
c) Fachhändler und Versicherungsunternehmen gelten nicht als Nachunternehmer im Sinne dieser Ausschreibung.
d) Bieter müssen die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, und die Unterauftragnehmer in dem Vordruck Erklärung Unteraufträge 4.3.1 EU angeben.
e) Alle Unterauftragnehmer müssen eine Verpflichtungserklärung gemäß dem Vordruck Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer 4.4.1 EU in Textform gemäß § 126b BGB abgeben.
f) Abweichend von den vorstehenden Absätze c) und d) müssen Fachhändler oder Versicherungsunternehmen, die Unterauftragnehmer sind, nicht im Vordruck Erklärung Unteraufträge 4.3.1 EU benannt werden und den Vordruck Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer 4.4.1 EU nicht abgeben.
7. Bietergemeinschaften:
- Mitgliedsverzeichnis der Bietergemeinschaften (Bewerber-/Bietergemeinschafterklärung, Formular 4.2 EU)
- Von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerber-/Bietergemeinschafterklärung, Formular 4.2 EU), dass der/die bevollmächtigte/n Vertreter/-innen die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Der Auftraggeber legt folgendes zur Bietergemeinschaft fest:
a) Bietergemeinschaften sind zulässig. Sie stehen Einzelbietern gleich.
b) Fachhändler und Versicherungsunternehmen müssen nach dieser Ausschreibung nicht Mitglied einer Bietergemeinschaft werden und in diesem Falle auch nicht den Vordruck Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung 4.2 EU abgeben.
c) Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung 4.2 EU jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1RVFW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.