Lieferung elektrischer Energie - Wasser Abwasser Fürstenberger Seengebiet Referenznummer der Bekanntmachung: 500007167 / Wasser und Abwasser Fürstenberger Seengebiet
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenberg / Havel
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16798
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fuerstenberg-havel.de/wasser-und-abwasser-fuerstenberger-seengebiet
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie - Wasser Abwasser Fürstenberger Seengebiet
Ausgeschrieben wird die Versorgung von 36 Abnahmestellen (Zählpunkte), davon 34 Abnahmestellen gem. Standardlastprofil (SLP-Kunden) und 2 Abnahmestellen gem. registrierender Leistungsmessung (RLM), die für den Zeitraum vom 01.01.2023, 0:00 Uhr bis zum 31.12.2025, 24:00 Uhr mit elektrischer Energie beliefert werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ausgeschrieben wird die Versorgung von 36 Abnahmestellen (Zählpunkte), davon 34 Abnahmestellen gem. Standardlastprofil (SLP-Kunden) und 2 Abnahmestellen gem. registrierender Leistungsmessung (RLM), die für den Zeitraum vom 01.01.2023, 0:00 Uhr bis zum 31.12.2025, 24:00 Uhr mit elektrischer Energie beliefert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.