Aufforderung zur Verhandlung - Block III-Sanierung zur Unterbringung Teile des BAAINBw, Koblenz-Rauental, Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0176
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufforderung zur Verhandlung - Block III-Sanierung zur Unterbringung Teile des BAAINBw, Koblenz-Rauental, Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Tragwerksplanung, Leistungsphasen (LPH) 3-6 gem. § 51 HOAI für den Umbau und die Modernisierung eines Bürogeb., im Bereich Bund milit. unter Einbeziehung der Zielvereinbarungstabelle nach BNB und der Belange schwerbeh. Menschen.
Aufgrund von Eigenleistungen Wegfall von Grundleistungen bzw. von Teilleistungen von Grundl.. Ergänzt werden die Grundleist. u.a. durch folgende Bes. Leistungen:
- Statische u. konstruktive Vordimensionierung der Fassade
- Einarbeiten der Anforderungen der Erdbebensicherheit in die AFU-Planung
- Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe
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Mit Vertragsabschluss wird der Beitrag zu einer Variantenuntersuchung für eine mechanische Be- und Entlüftung als Besondere Leistung der LPH 2 beauftragt.
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Den Leistungen des AN sind die genehmigte ES-Bau, die RBBau und die in § 2 Nr. 2.2 des Vertragsentwurfs aufgelisteten Vorschriften und Richtlinien zu Grunde zu legen.
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56073
Das Bürogebäude in Koblenz-Rauental, mit einer BRI von 94.111 cbm/BGF 28.464 qm wurde im Massivbauweise 1974 errichtet. Der Rohbau wurde aus Stahlbeton und Mauerwerk hergestellt. Die Wände im UG überwiegend aus Stahlbeton. Im Bereich der Tiefgarage, bzw. unter dem Innenhof, wurde aufgrund der Nutzung eine Stützenkonstruktion angewendet. Die Wände der Flure und Büros in den OGs sind aus leichtem Mauerwerk (Porenbeton und Bims) gefertigt. Ab dem EG befinden sich in den vier Ecken des Gebäudes Treppenhauskerne aus Stahlbeton in Kombination mit Rippendecken. In den "Spangen" zwischen den Treppenhauskernen sind Massivdecken mit Stützen entlang der Fassade verbaut worden. Die Flächen zwischen den Stützen wurden bis auf die Fensteröffnungen ausgemauert. Obwohl die Wände nur aus leichtem Mauerwerk hergestellt wurden, haben diese eine aussteifende Wirkung und sind Teil des bestehenden Tragwerks. Die Fassade ab EG ist eine Faserzementfassade mit Aluminiumfenstern, der Sockel ist aktuell ungedämmt. Die vom AG beauftragte statische Bestandsuntersuchung hat ergeben, dass der Bauzustand dem Alter des Bauwerks entsprechend gut ist und das Gebäude grundsätzlich gemäß der damals ausgestellten Genehmigung erstellt wurde.
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Die technischen Anlagen, bis auf IT-Netz, weisen eine baujahrtypische Ausführungsweise. Das Gebäude wird durch Nahwärme, wie auch Fernwärmenetz versorgt. Im Rahmen des durch den Sanierungsplaner auszuführenden Rückbaus werden, neben der Schadstoffentfernung, auch die Abwasseranlagen (Aufputzmontage), Wasseranlagen (verzinkte Stahlrohre, Aufputzmontage), Lufttechnischen Anlagen (einbetonierte Eternitrohre), Niederspannungsinstallationsanlagen, Elektroakustischen Anlagen, Gefahrenmeldeanlage, Übertragungsnetz fachgerecht abmontiert und entsorgt.
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Seit der Zeit der Erbauung haben keine umfangreichen Umbau-/Sanierungsarbeiten stattgefunden, es wurden lediglich geringfügige Bauunterhaltsarbeiten durchgeführt.
Für die gesamte Dauer der Maßnahme wird das Gebäude komplett leergeräumt.
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Es liegen keine direkten, baulichen Abhängigkeiten zu anderen Baumaßnahmen vor.
Die Planung sieht eine künftige Nutzung als Bürogebäude vor.
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Vorgesehene Termine:
Beginn der Leistung/ Vertragsabschluss: 04/2022
Baubeginn: 01/2025
Ende Bauausführung 09/2027
Fertigstellung:11/2027
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Geschätzte Kosten brutto: KG 300 gesamt: 31 192 000 EUR
(darin enthalten: die Sanierungsplanung 6 005 000 EUR
Teilrückbau TA durch den Fachplaner TA 150 000 EUR
Baustelleinrichtung 1 254 000 EUR)
KG 400 gesamt: 22 783 000 EUR
KG 600 gesamt: 508 000 EUR
Summe KG 200 600: 54 910 000 EUR
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Die RiSBau (Abschnitt K16 RBBau) ist zu beachten.
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Das Vertragsziel des vom Auftraggeber beauftragten Sanierungsplaners ist ein schadstofffreies Gebäude zu überlassen.
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Es ist vorgesehen einen Projektsteuerer einzuschalten.
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Mit Vertragsschluss wird nur die Besondere Leistung Mitwirkung beim Erarbeiten einer Variantenuntersuchung für eine mechan. Be- und Entlüftung beauftragt. Für die weiteren Leistungen der Leistungsstufe (LS) 1 behält sich der AG vor, die einzelnen Leistungen stufenweise entsprechend RBBau-Vertragsmuster zu beauftragen.
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Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 51 HOAI gliedern sich wie folgt: LS 1 (LPH 3), LS 2 (LPH 4 und 5), LS 3 (LPH 6) und LS 4 (Besondere Leistungen der LPH 8 nach Anlage 14 zu § 51 HOAI). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56075
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein PL, ein stellv. PL, ein BL und ein stellv. BL zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
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6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY9YT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de