Block III-Sanierung zur Unterbringung Teile des BAAINBw, Koblenz-Rauental, Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 21 D 0176
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Block III-Sanierung zur Unterbringung Teile des BAAINBw, Koblenz-Rauental, Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Tragwerksplanung, Leistungsphasen (LPH) 3-6 gem. § 51 HOAI für den Umbau und die Modernisierung eines Bürogeb., im Bereich Bund milit. unter Einbeziehung der Zielvereinbarungstabelle nach BNB und der Belange schwerbeh. Menschen.
Aufgrund von Eigenleistungen Wegfall von Grundleistungen bzw. von Teilleistungen von Grundl.. Ergänzt werden die Grundleist. u.a. durch folgende Bes. Leistungen:
- Statische u. konstruktive Vordimensionierung der Fassade
- Einarbeiten der Anforderungen der Erdbebensicherheit in die AFU-Planung
- Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe
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Mit Vertragsabschluss wird der Beitrag zu einer Variantenuntersuchung für eine mechanische Be- und Entlüftung als Besondere Leistung der LPH 2 beauftragt.
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Den Leistungen des AN sind die genehmigte ES-Bau, die RBBau und die in § 2 Nr. 2.2 des Vertragsentwurfs aufgelisteten Vorschriften und Richtlinien zu Grunde zu legen.
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56073
Das Bürogebäude in Koblenz-Rauental, mit einer BRI von 94.111 cbm/BGF 28.464 qm wurde im Massivbauweise 1974 errichtet. Der Rohbau wurde aus Stahlbeton und Mauerwerk hergestellt. Die Wände im UG überwiegend aus Stahlbeton. Im Bereich der Tiefgarage, bzw. unter dem Innenhof, wurde aufgrund der Nutzung eine Stützenkonstruktion angewendet. Die Wände der Flure und Büros in den OGs sind aus leichtem Mauerwerk (Porenbeton und Bims) gefertigt. Ab dem EG befinden sich in den vier Ecken des Gebäudes Treppenhauskerne aus Stahlbeton in Kombination mit Rippendecken. In den "Spangen" zwischen den Treppenhauskernen sind Massivdecken mit Stützen entlang der Fassade verbaut worden. Die Flächen zwischen den Stützen wurden bis auf die Fensteröffnungen ausgemauert. Obwohl die Wände nur aus leichtem Mauerwerk hergestellt wurden, haben diese eine aussteifende Wirkung und sind Teil des bestehenden Tragwerks. Die Fassade ab EG ist eine Faserzementfassade mit Aluminiumfenstern, der Sockel ist aktuell ungedämmt. Die vom AG beauftragte statische Bestandsuntersuchung hat ergeben, dass der Bauzustand dem Alter des Bauwerks entsprechend gut ist und das Gebäude grundsätzlich gemäß der damals ausgestellten Genehmigung erstellt wurde.
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Die technischen Anlagen, bis auf IT-Netz, weisen eine baujahrtypische Ausführungsweise. Das Gebäude wird durch Nahwärme, wie auch Fernwärmenetz versorgt. Im Rahmen des durch den Sanierungsplaner auszuführenden Rückbaus werden, neben der Schadstoffentfernung, auch die Abwasseranlagen (Aufputzmontage), Wasseranlagen (verzinkte Stahlrohre, Aufputzmontage), Lufttechnischen Anlagen (einbetonierte Eternitrohre), Niederspannungsinstallationsanlagen, Elektroakustischen Anlagen, Gefahrenmeldeanlage, Übertragungsnetz fachgerecht abmontiert und entsorgt.
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Seit der Zeit der Erbauung haben keine umfangreichen Umbau-/Sanierungsarbeiten stattgefunden, es wurden lediglich geringfügige Bauunterhaltsarbeiten durchgeführt.
Für die gesamte Dauer der Maßnahme wird das Gebäude komplett leergeräumt.
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Es liegen keine direkten, baulichen Abhängigkeiten zu anderen Baumaßnahmen vor.
Die Planung sieht eine künftige Nutzung als Bürogebäude vor.
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Vorgesehene Termine:
Beginn der Leistung/ Vertragsabschluss: 04/2022
Baubeginn: 01/2025
Ende Bauausführung 09/2027
Fertigstellung:11/2027
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Geschätzte Kosten brutto: KG 300 gesamt: [Betrag gelöscht] EUR
(darin enthalten: die Sanierungsplanung [Betrag gelöscht] EUR
Teilrückbau TA durch den Fachplaner TA [Betrag gelöscht] EUR
Baustelleinrichtung [Betrag gelöscht] EUR)
KG 400 gesamt: [Betrag gelöscht] EUR
KG 600 gesamt: [Betrag gelöscht] EUR
Summe KG 200 600: [Betrag gelöscht] EUR
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Die RiSBau (Abschnitt K16 RBBau) ist zu beachten.
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Das Vertragsziel des vom Auftraggeber beauftragten Sanierungsplaners ist ein schadstofffreies Gebäude zu überlassen.
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Es ist vorgesehen einen Projektsteuerer einzuschalten.
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Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt nach Prüfung der Vollständigkeit der nach III.1.1) bis III.1.3) vorzulegenden Erklärungen und Nachweise auf der Grundlage einer einheitlichen Bewertungsmatrix, welche in den Vergabeunterlagen ("Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb") aufgeführt und näher erläutert ist. Folgende Eignungskriterien werden gewertet: Anzahl der Referenzen des Projektleiters und des stellv. Projektleiters.
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Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Verhandlung aufgefordert. Bei Punktgleichheit von mehr als 5 Bewerbern entscheidet das Los über die Teilnahme am weiteren Verhandlungsverfahren.
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Mit Vertragsschluss wird nur die Besondere Leistung Mitwirkung beim Erarbeiten einer Variantenuntersuchung für eine mechan. Be- und Entlüftung beauftragt. Für die weiteren Leistungen der Leistungsstufe (LS) 1 behält sich der AG vor, die einzelnen Leistungen stufenweise entsprechend RBBau-Vertragsmuster zu beauftragen.
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Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 51 HOAI gliedern sich wie folgt: LS 1 (LPH 3), LS 2 (LPH 4 und 5), LS 3 (LPH 6) und LS 4 (Besondere Leistungen der LPH 8 nach Anlage 14 zu § 51 HOAI). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
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Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
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Erklärung, ob die in den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) genannten Ausschlussgründe vorliegen (einschließlich der Ausschlussgründe nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 19 des Mindestlohngesetzes).
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Als Nachweis ist mit dem Bewerbungsbogen vorzulegen: Eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung ohne Vorbehalte und nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen.
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Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Objekt mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
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Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
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Erklärungen des Bewerbers (Einzelunternehmen bzw. Bewerbergemeinschaft) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV über den allgemeinen Jahresumsatz und den spezifischen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Die Jahresumsätze der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft bzw. der benannten Nachunternehmer, welche die Leistungen tatsächlich erbringen, werden aufaddiert.
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Als Mindeststandards werden gefordert:
Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers (des Büros bzw. der Bewerbergemeinschaft / ARGE) mit einer Deckungssumme von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und von mind. [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden und der geforderten zweifachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken. Alternativ ist ausreichend, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft / ARGE eine Berufshaftpflichtversicherung mit dem vorgenannten Versicherungsschutz nachweisen, wenn jeweils gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist.
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Der allgemeine Jahresumsatz brutto (Tragwerksplanung) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen und der spezifischen Jahresumsatz brutto in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Tragwerksplanung im Bereich Umbau und Modernisierung von Gebäuden) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr betragen.
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Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
der/die Projektleiter/in für die Tragwerksplanung (LPH 3-6 gem. § 51 HOAI inkl. der Besonderen Leistungen für die LPH 8)
- der/die stellv. Projektleiter/in für die Tragwerksplanung (LPH 3-6 gem. § 51 HOAI inkl. der Besonderen Leistungen für die LPH 8)
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Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
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Für den Bewerber/das Unternehmen, den Projektleiter, den stellv. Projektleiter, den Bauleiter und den stellv. Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen.
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Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme und Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen,
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift,
c) Bruttogrundfläche der Maßnahme (BGF nach DIN 277),
d) erbrachte Leistungsphasen,
e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis), Zeitpunkt des Abschlusses der LPH 6 und ingenieurtechnischer Kontrolle,
f) Rechnungswert (Honorar, netto),
g) Schwierigkeitsgrad der Maßnahme (Honorarzone nach § 52 HOAI),
h) Art der Baumaßnahme,
i) Anzahl der Vollgeschosse.
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Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren sowie die Zahl seiner Führungskräfte im Bereich Tragwerksplanung ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
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Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
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Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
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Als Mindeststandards werden gefordert:
Der/die Projektleiter/in und der/die stellv. Projektleiter/in müssen jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH bzw. Bachelor oder Master) in der Fachrichtung Bauingenieurwesen und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in derselben Fachrichtung und mind. 3 Jahre in der ingenieurtechnischen Kontrolle nach Studienabschluss nachweisen.
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Der/Die Projektleiter/in oder der/die stellv. Projektleiter/in muss eine Berechtigung für die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 66 Abs. 6 LBauO Rheinlandpfalz nachweisen.
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Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Bewerber/das Unternehmen
Mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-6 § 51 HOAI und die Ingenieurtechnische Kontrolle gem. Anlage 14 zu § 51 HOAI als Besondere Leistung der LPH 8) für den Umbau und die Modernisierung eines mind. zweigeschossigen (mind. 2 Vollgeschosse) Gebäudes, einer BGF nach DIN 277 von mind. 3 000 m² und mind. Honorarzone III.
Zugelassener Referenzzeitraum:
Abschluss der LPH 6 und der ingenieurtechnischen Kontrolle nach dem 31.10.2016 und Leistungsstand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) mind. LPH 6 und ingenieurtechnische Kontrolle abgeschlossen.
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2. Projektleiter und stellv. Projektleiter
JEWEILS mind. 1 Referenz über die Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung (LPH 3-6 § 51 HOAI und die Ingenieurtechnische Kontrolle gem. Anlage 14 zu § 51 HOAI als Besondere Leistung der LPH 8) für den Umbau und die Modernisierung eines mind. zweigeschossigen (mind. 2 Vollgeschosse) Gebäudes, einer BGF nach DIN 277 von mind. 3 000 m² und mind. Honorarzone III.
Zugelassener Referenzzeitraum:
Abschluss der LPH 6 und der ingenieurtechnischen Kontrolle nach dem 31.10.2016 und Leistungsstand zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist (s. Ziff. IV.2.2) mind. LPH 6 und ingenieurtechnische Kontrolle abgeschlossen.
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Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers in den letzten drei Jahren muss mind. 9 Beschäftigte betragen.
Die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Führungskräfte im Bereich Tragwerksplanung in den letzten drei Jahren muss mind. 4 betragen.
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Für die Ausführung des Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) und Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich.
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Teilnahmeberechtigt sind nach § 75 VgV natürliche Personen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden und eine Berechtigung für die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 66 Abs. 6 LBauO Rheinland-Pfalz besitzen. Ein entsprechender Nachweis ist vorzulegen.
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Juristische Personen oder Bewerbergemeinschaften sind teilnahmeberechtigt, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nennen, der die vorgenannten Anforderungen erfüllt.
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Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist. Sofern die Anerkennung der Berufsqualifikation nicht in der vorgenannten Richtlinie geregelt ist, muss eine Bescheinigung einer autorisierte Stelle über die Anerkennung in Deutschland vorgelegt werden.
Für Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat niedergelassen und dort zur Aufstellung von Standsicherheitsnachweisen berechtigt sind, gilt § 64 Abs. 3 bis 5 LBau O RLP entsprechend (vgl. § 66 Abs. 3 letzer Satz LBauO RLP).
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Die Teilnahme von Bewerbergemeinschaften ist unter der Voraussetzung zulässig, dass diese im Auftragsfall die Form einer Arbeitsgemeinschaft annehmen, einen bevollmächtigten Vertreter bestimmen und sich vertraglich zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten (siehe Bewerbungsbogen zum Teilnahmewettbewerb).
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Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer am Verfahren teilnehmen und den Auftrag erhalten, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Anlage Staatenliste"). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG und § 32 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
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Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
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Bei BGen sind nur ein PL, ein stellv. PL, ein BL und ein stellv. BL zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
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2) Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
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3) Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
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4) Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich "Teilnahmeanträge" hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
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Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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5) Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
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6) Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
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Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDY0CU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften,
1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abb-rlp.de