Stadt Cottbus - OV 162-2022 - Revitalisierung Grundschulzentrum Hallenser Straße - Ersatzneubau Sporthalle - Los 045: Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: OV 162-2022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]22
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.cottbus.de/ausschreibungen/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Cottbus - OV 162-2022 - Revitalisierung Grundschulzentrum Hallenser Straße - Ersatzneubau Sporthalle - Los 045: Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
Los 45: Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen
Grundschulzentrum Hallenser Straße - Sporthalle Hallenser Straße 5a 03046 Cottbus
- 1 St. Kompaktset für Behindertenrufanlage
- 2 St. Nebenuhren
- 1 St. Hausalarmzentrale in E30 Gehäuse
- 10 St Sirenen
- 6 St Rauchmelder
- 3 St Verstärker Beschallung / NGRS
- 14 St Lautsprecher
- 1 St. Einbruchmeldezentrale
- 9 St. Bewegungsmelder
- 1 St. Datenschrank
- ca. 900m Datenkabel
- ca. 1500m andere Fernmeldekabel
- 1 St. Dokumentation
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingung an die Auftragsausführung
mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen:
- aktuelle Bescheinigung Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der zuständigen Auftragsberatungsstelle (Abst), gleichwertiges Zertifikat oder Präqualifikation (wenn vorhanden, bitte beifügen)
- Auszug aus dem Handelsregister
- aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft
- Finanzamt aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
- Gewerbeanmeldung
- Bescheinigung Mitgliedschaft bei der IHK / Handwerkskammer oder Handwerkerkarte
- aktuelle Bescheinigung Sozialversicherung
- aktuelle Bescheinigung Haftpflichtversicherung
- aktuelle Vereinbarungen Einhaltung Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz
- Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
- Erklärung Sanktionspaket zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
- VHB Formblatt 221_222 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
weitere Erklärungen, Angaben, Nachweise siehe Formblatt "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen"
- aktuelle Bescheinigung Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der zuständigen Auftragsberatungsstelle (Abst), gleichwertiges Zertifikat oder Präqualifikation (wenn vorhanden, bitte beifügen)
- Auszug aus dem Handelsregister
- aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft
- Finanzamt aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
- Gewerbeanmeldung
- Bescheinigung Mitgliedschaft bei der IHK / Handwerkskammer oder Handwerkerkarte
- aktuelle Bescheinigung Sozialversicherung
- aktuelle Bescheinigung Haftpflichtversicherung
- aktuelle Vereinbarungen Einhaltung Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz
- Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
- Erklärung Sanktionspaket zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
- VHB Formblatt 221_222 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
Hinweis:
Im Formblatt 216 - Vorzulegende Unterlagen ist unter dem Punkt 2.4 (auf Anforderung nachzureichende Unterlagen) u. a. folgendes vermerkt:
- Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen).
weitere Erklärungen, Angaben, Nachweise siehe Formblatt "Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegende Unterlagen"
- aktuelle Bescheinigung Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der zuständigen Auftragsberatungsstelle (Abst), gleichwertiges Zertifikat oder Präqualifikation (wenn vorhanden, bitte beifügen)
- Auszug aus dem Handelsregister
- aktuelle Bescheinigung Berufsgenossenschaft
- Finanzamt aktuelle Bescheinigung in Steuersachen
- Gewerbeanmeldung
- Bescheinigung Mitgliedschaft bei der IHK / Handwerkskammer oder Handwerkerkarte
- aktuelle Bescheinigung Sozialversicherung
- aktuelle Bescheinigung Haftpflichtversicherung
- aktuelle Vereinbarungen Einhaltung Mindestanforderung Brandenburgisches Vergabegesetz
- Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung"
- Erklärung Sanktionspaket zur Umsetzung von Artikel 5ki Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576
- VHB Formblatt 221_222 Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Cottbus, Neumarkt 5, 03046 Cottbus
nicht öffentlich - da nur elektronische Angebote zugelassen sind
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronischer Zugang zu den Vergabeunterlagen: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/
Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg. Rückfragen sind bis zum 22.08.2022 möglich.
Bitte nutzen Sie für Bieteranfragen ausschließlich die Rubrik "Kommunikation" auf der elektronischen Plattform des
Vergabemarktplatzes Brandenburg. Telefonische Anfragen bzw. Anfragen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht
bearbeitet. Antworten werden mit den Anfragen allen Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gegeben. Fragestellungen mit Hinweisen auf Ihr Unternehmen sind daher zu vermeiden. Eine Nachricht gilt als zugegangen, wenn sie in den Projektraum eingestellt wurde. Schauen Sie bitte regelmäßig selbst in den Projektraum, um mögliche Nachrichten der Vergabestelle nicht zu übersehen.
Sollte ein aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorliegen (Gültigkeit nicht älter als ein 1/4 Jahr), so bitten wir um Beifügung zu den Angebotsunterlagen.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit zur Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Die EEE muss in deutscher Sprache eingereicht werden.
Bei nichtdeutschen Unterlagen ist eine Übersetzung beizufügen bzw. die Gleichwertigkeit nachzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXSGYYDYRAY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2013 (BGBl. I, Seite 1750, berichtigt Seite 3245) Anwendung.
§160 GWB lautet auszugsweise:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Außerdem wird auf § 180 GWB ("Schadensersatzanspruch bei Rechtsmissbrauch") in Verbindung mit §§ 160 und 171 GWB verwiesen (besonders § 180 (2) Nr. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]