Lieferung und Installation von digitalen Informationsgeräten für den Landkreis Potsdam-Mittelmark Referenznummer der Bekanntmachung: 48-2022 EU
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Installation von digitalen Informationsgeräten für den Landkreis Potsdam-Mittelmark
Lieferung und Installation von digitalen Informationsgeräten
- Fährhaus Pritzerbe, Puschkinstraße, 14798 Havelsee
- Bahnhof Beelitz , Zum Bahnhof 9, 14547 Beelitz OT Beelitz
- Bahnhof Beelitz-Heilstätten, Straße nach Fichtenwalde 10, 14547 Beelitz OT Heilstätten
- Stein-Therme, Am Kurpark 15, 14806 Bad Belzig
- Fläming-Bahnhof, Am Bahnhof 11, 14806 Bad Belzig
- Rathaus, Wiesenburger Straße 6, 14806 Bad Belzig
- Reha-Klinik, Hermann-Lielje-Str. 3, 14806 Bad Belzig
- Burghof, Wittenberger Straße 14, 14806 Bad Belzig
- Tourist-Info, Markgrafenplatz 1, 14797 Kloster Lehnin
- Rathaus-Eingang, Friedensstraße 3, 14797 Kloster Lehnin
- Reckahn, Reckahner Dorfstr. 27, 14797 Kloster Lehnin
- Verwaltungsgebäude, Potsdamer Straße 33 14552 Michendorf
- Bahnhof Michendorf, Am Bahnhof, 14552 Michendorf
- Bahnhof Wilhelmshorst, Dr.-Albert-Schweitzer-Straße, 14552 Michendorf, OT Wilhelmshorst
- Ferch, Höhe Parkplatz Burgstraße, Beelitzer Straße 3, 14548 Schwielowsee OT Ferch
- Geltow, Ferdinand-Wimmer-Platz/ Hauffstraße, 14548 Schwiel...
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark beabsichtigt in Kooperation mit den interessierten kreisangehörigen Kommunen die Errichtung digitaler Informationsgeräte zur Aufwertung der touristischen Infrastruktur und Stärkung des Tourismus als Wirtschaftsfaktor.
Die Realisierung erfolgt in Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Kommunen und unter der Nutzung der Richtlinie Digitalisierung Tourismus des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE) des Landes Brandenburg. Durch die Richtlinie wird der zeitliche Rahmen für die Inbetriebnahme der Geräte bis spätestens 31.12.2022 vorgegeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die im Preisblatt abgefragten Leistungen optional zu beauftragen. Einen Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen ergibt sich für den Auftragnehmer nicht.
Diese Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert - DigiTourInvest - react.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 4.1 EU)
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (im Angebotsschreiben 3.3 EU eingearbeitet)
- Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (im Angebotsschreiben 3.3 EU eingearbeitet)
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- zwei vergleichbare Referenzen aus dem Tourismusbereich aus den vergangenen 4 Jahren mit Benennung des Auftragsumfangs, des Auftragswertes, des Ansprechpartners und der Telefonnummer
- eine vergleichbare Referenz für die Installation spezieller Software auf den Geräten aus den vergangenen 3 Jahren mit Benennung des Auftragsumfangs, des Auftragswertes, des Ansprechpartners und der Telefonnummer
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz(Formular 5.3 EU)
- Vereinbarung zwischen dem Bieter/ Auftragnehmer/Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und(ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022-576
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Potsdam-Mittelmark, Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BRVCC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:
"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
"§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]