Lieferung und Montage einer Lernfabrik 4.0 für das Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum Hennigsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: OV021.22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage einer Lernfabrik 4.0 für das Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum Hennigsdorf
Der Landkreis Oberhavel beschafft mit Zuwendungen aus dem Förderprogramm "DigitalPakt Schule 2019 bis 2024" eine Lernfabrik 4.0 für das Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum in Hennigsdorf.
Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum Berliner Straße 78 16761 Hennigsdorf
Lieferung und Montage einer Lernfabrik 4.0. (Ausbildungsausstattung)
Die Komponenten, d.h. die Ausstattung, muss aufeinander abgestimmt und passend didaktisch ergänzt sein.
Die modulare Gestaltung der künftigen Anlage muss alle Stufen des Lernprozesses, angefangen von grundlegenden Lerninhalten der Sensorik und der Aktorik sowie der einfachen Steuerungstechnik bis hin zur Vernetzung von Teilprozessen bedienen können.
Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Auszubildenden sollen neben den physikalisch-technischen Grundverständnis auch Fähigkeiten und Fertigkeiten bei der Anlageninbetriebnahme, der vorbeugenden Instandhaltung, der Fehlersuche, aber auch, je nach Ausbildungsrichtung bei der Programmierung von einfachen bis hin zu komplexen Steuerungsabläufen erwerben können. Möglichst viele Lernfächer in möglichst vielen Berufsfeldern der Aus- und Weiterbildung am Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum sollen widergespiegelt werden, um eine hohe Auslastung und größtmöglichen Lernerfolg zu erzielen.
Die klassische Robotik spielt nicht allein die dominierende Rolle, sondern muss einen Aspekt des Anlagenszenarios darstellen. Der Industriestandard 4.0 - also die Verzahnung der Produktion mit der Informations- und Kommunikationstechnik - ist das entscheidende Kriterium des Anlagendesigns, um alle betrieblichen Prozesse widerspiegeln zu können.
zu II.2.7):
Die Lieferung und Montage soll in Absprache mit dem Auftraggeber, spätestens 8 Wochen (56 Tage) nach Auftragserteilung erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:
- Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens:
[Betrag gelöscht] EUR je abgeschlossenem Geschäftsjahr.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:
- Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
- Angabe von mindestens zwei (2) Referenzen zu vergleichbaren Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand aus den letzten drei (3) Jahren die spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind. Hierbei sind folgende Angaben zu tätigen: Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Leistungsumfangs, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftragswertes. "Vergleichbar" meint Lieferungen/Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.
Mittels Formular 4.1 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" der Vergabeunterlagen:
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitgleid zu erbringen.
Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
Geschaftssprache: deutsch
Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):
Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. [Betrag gelöscht] Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von [Betrag gelöscht] Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.
Abschnitt IV: Verfahren
- keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.) Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter:
Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung
der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen).
Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den
Vergabeunterlagen zu entnehmen.
2.) Bewerberfragen: Fragen oder Hinweise sind möglichst bis spätestens 03.08.2022 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.
3.) Hinweis zu bietereigenen AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5R83N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland