Lieferung und Montage einer Lernfabrik 4.0 für das Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum Hennigsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: OV021.22

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.oberhavel.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5R83N/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPSatellite/notice/CXP9YB5R83N
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung und Montage einer Lernfabrik 4.0 für das Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum Hennigsdorf

Referenznummer der Bekanntmachung: OV021.22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
42000000 Industrielle Maschinen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Oberhavel beschafft mit Zuwendungen aus dem Förderprogramm "DigitalPakt Schule 2019 bis 2024" eine Lernfabrik 4.0 für das Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum in Hennigsdorf.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80530000 Berufsausbildung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:

Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum Berliner Straße 78 16761 Hennigsdorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung und Montage einer Lernfabrik 4.0. (Ausbildungsausstattung)

Die Komponenten, d.h. die Ausstattung, muss aufeinander abgestimmt und passend didaktisch ergänzt sein.

Die modulare Gestaltung der künftigen Anlage muss alle Stufen des Lernprozesses, angefangen von grundlegenden Lerninhalten der Sensorik und der Aktorik sowie der einfachen Steuerungstechnik bis hin zur Vernetzung von Teilprozessen bedienen können.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. die Auszubildenden sollen neben den physikalisch-technischen Grundverständnis auch Fähigkeiten und Fertigkeiten bei der Anlageninbetriebnahme, der vorbeugenden Instandhaltung, der Fehlersuche, aber auch, je nach Ausbildungsrichtung bei der Programmierung von einfachen bis hin zu komplexen Steuerungsabläufen erwerben können. Möglichst viele Lernfächer in möglichst vielen Berufsfeldern der Aus- und Weiterbildung am Eduard-Maurer-Oberstufenzentrum sollen widergespiegelt werden, um eine hohe Auslastung und größtmöglichen Lernerfolg zu erzielen.

Die klassische Robotik spielt nicht allein die dominierende Rolle, sondern muss einen Aspekt des Anlagenszenarios darstellen. Der Industriestandard 4.0 - also die Verzahnung der Produktion mit der Informations- und Kommunikationstechnik - ist das entscheidende Kriterium des Anlagendesigns, um alle betrieblichen Prozesse widerspiegeln zu können.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Tagen: 56
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

zu II.2.7):

Die Lieferung und Montage soll in Absprache mit dem Auftraggeber, spätestens 8 Wochen (56 Tage) nach Auftragserteilung erfolgen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen werden folgende Angaben gefordert:

- Erklärung, dass die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung vorliegt

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister vorzulegen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.

Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.

Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:

- Angaben zum Gesamtnettoumsatz des Unternehmens in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren mit einem Gesamtnettoumsatz von mindestens:

[Betrag gelöscht] EUR je abgeschlossenem Geschäftsjahr.

Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.

- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitglied zu erbringen.

Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mittels Formular 4.0 "Eigenerklärung zur Eignung" der Vergabeunterlagen:

- Erklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft

- Angabe von mindestens zwei (2) Referenzen zu vergleichbaren Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand aus den letzten drei (3) Jahren die spätestens bis zum Tag der Angebotsöffnung abgeschlossen worden sind. Hierbei sind folgende Angaben zu tätigen: Auftraggeber inkl. Ansprechpartner und Telefonnummer oder E-Mail sowie Bezeichnung des Leistungsumfangs, des Ausführungszeitraumes sowie des Auftragswertes. "Vergleichbar" meint Lieferungen/Leistungen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand. Bei einer Bietergemeinschaft sind die Angaben von den Mitgliedern insgesamt zu erbringen, d.h. ein Mitglied der Bietergemeinschaft kann die Defizite eines anderen Mitglieds ausgleichen.

Mittels Formular 4.1 "Eigenerklärung Ausschlussgründe" der Vergabeunterlagen:

- Erklärung zu § 123 Abs. 1 GWB

- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB

- Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung

Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle/des Auftraggebers sind zur Bestätigung einzelner Erklärungen Nachweise vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften sind diese Nachweise von jedem Mitgleid zu erbringen.

Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die o.g. Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Geschaftssprache: deutsch

Brandenburgisches Vergabegesetz (BbgVergG):

Der Bieter verpflichtet sich mit Angebotsabgabe zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem BbgVergG. Bestehen keine anderen Mindestentgelt-Regelungen z. B. nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder liegt das danach zu zahlende Arbeitsentgelt unter dem Mindestarbeitsentgelt je Stunde auf Grundlage des § 6 Absatz 2 BbgVergG von zzt. [Betrag gelöscht] Euro brutto, so wird allen bei der Ausführung der Leistungen Beschäftigten für den Einsatz im Rahmen dieses Auftrages mindestens ein Bruttoentgelt von [Betrag gelöscht] Euro gerechnet auf die Arbeitsstunde bezahlt. Das Mindestentgelt entspricht dabei dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde, ohne Sonderzahlungen, Zulagen oder Zuschlägen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/08/2022
Ortszeit: 08:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 02/11/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/08/2022
Ortszeit: 08:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

- keine Teilnahme von Bietern (vgl. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1.) Zuschlagsverbot bzgl. russischer Bieter / Beteiligter:

Es gilt der maßgebliche Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung

der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.

Auftragsvergaben an russische Personen / Unternehmen im Sinne der Vorschrift sind verboten sowie auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit auf diese mehr als 10% des Auftragswertes entfallen).

Mit Angebotsabgabe ist daher eine Eigenerklärung bzgl. der o.g. Verordnung abzugeben. Diese ist den

Vergabeunterlagen zu entnehmen.

2.) Bewerberfragen: Fragen oder Hinweise sind möglichst bis spätestens 03.08.2022 über den Vergabemarktplatz Brandenburg mitzuteilen.

3.) Hinweis zu bietereigenen AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot weder beigefügt noch darf sich darauf bezogen werden. Der Einbezug von eigenen AGB des Bieters führt zum Angebotsausschluss.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YB5R83N

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der

Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergRModG) vom 17.2.2016 (BGBl. I S.203) geändert worden ist, Anwendung.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen

Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird. Darüber hinaus gehende Verstöße gegen Vergabevorschriften müssen innerhalb von 10 Kalendertagen nach deren Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 GWB). Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn er nicht innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingelegt wird. Die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen nach § 160 Abs. 3 GWB sind zwingend zu beachten.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/07/2022

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