Ultraschall-Endoskopie-System Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-023-2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.agkamed.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ultraschall-Endoskopie-System
Die Krankenhaus Märkisch- Oderland GmbH beabsichtigt die Anschaffung eines Systems zur endoskopischen Ultraschalldiagnostik bestehend aus einem computergesteuerten Ultraschallsystems für die allgemein-internistischen und gastroenterologischen Untersuchungen, zwei Ultraschall-Endoskopen mit longitudinalem Mikrokonvexscanner, einem Ultraschall-Endoskop mit Radialscanner, einem Ultraschall-Bronchoskop mit longitudinalem Mikrokonvexscanner sowie einem konvexen Breitband-Konvexschallkopf insbesondere für die abdominelle Ultraschalldiagnostik und einem linearen Breitbandschallkopf für Nahfelddiagnostik, insbesondere für die Ultraschalldiagnostik von Lymphknoten, Darm, Weichteilen, Pleura und oberflächennahen Gefäßen auf Leasingbasis.
Krankenhaus Märkisch-Oderland GmbH Prötzeler Chaussee 5 15344 Strausberg
Die Krankenhaus Märkisch- Oderland GmbH beabsichtigt die Anschaffung eines Systems zur endoskopischen Ultraschalldiagnostik bestehend aus einem computergesteuerten Ultraschallsystems für die allgemein-internistischen und gastroenterologischen Untersuchungen, zwei Ultraschall-Endoskopen mit longitudinalem Mikrokonvexscanner, einem Ultraschall-Endoskop mit Radialscanner, einem Ultraschall-Bronchoskop mit longitudinalem Mikrokonvexscanner sowie einem konvexen Breitband-Konvexschallkopf insbesondere für die abdominelle Ultraschalldiagnostik und einem linearen Breitbandschallkopf für Nahfelddiagnostik, insbesondere für die Ultraschalldiagnostik von Lymphknoten, Darm, Weichteilen, Pleura und oberflächennahen Gefäßen auf Leasingbasis. Die Ultraschallendoskope müssen entweder mit den vorhandenen Lichtquellen bzw. Prozessoren der Firma Pentax kompatibel sein, oder es muss bei fehlender Kompatbilität ein ergänzendes mobiles Videoendoskopie-System mit Weißlichtquelle und HD- Videoprozessor, Absaugung und wahlweise Anschluss an die vorhandene Endoskopie-Monitore bzw. autonomem Endoskopiemonitor sowie Konnektivität zum vorhandenen PACS SonoWinTM auf geeignetem Endoskopiewagen angeboten werden. Das System ist für den allgemein-internistischen, gastroenterologischen und pulmologischen Einsatz geplant. Es soll alle Möglichkeiten moderner multiparametrischer Ultraschalldiagnostik bieten und daher insbesondere mit integriertem Farbdoppler, Scherwellen- und Strainelastographiemodul sowie Modul für die kontrastverstärkte Sonographie einschl. der Quantifizierungsmöglichkeiten für die genannten Zusatzfunktionen und Sonden für abdominelle, thorakale, Gefäß- und Nahbereichsdiagnostik wie im Leistungsverzeichnis vorgegeben, ausgestattet sein. Die nachfolgende Leistungsbeschreibung muss vom Bieter vollständig ausgefüllt und ein Angebot erstellt werden. Die Service-/Wartungs-Verträge sind optional in den Formen: Teil- und Voll-Wartung anzubieten und sind dem Angebot des Systems und der ausgefüllten Leistungsbeschreibung beizufügen. Die zutreffenden Anforderungen: des Medizinproduktegesetzes (MPG), der MDR, der EN 93/42/EWG, des Gesetzes über technische Arbeitsmittel - GTA (Gerätesicherheitsgesetz), der VDE und der ISO und der IEC 60601-1 / 60601-1-2 in der jeweils gültigen Fassung, müssen durch die nachfolgend spezifizierten Geräte erfüllt sein. Das Ultraschall-System muss standardisierte Schnittstellen für die Anbindung an ein RIS-/PACS-System bieten und einen effizienten Workflow ermöglichen. Die Anbindung an das RIS (DICOM-MWL) und an das PACS muss gegeben sein. Darüber hinaus sind die DICOM-Daten für die RIS-/ PACS-Datenanbindung im Detail bei der Einrichtung und Konfiguration gemäß den Kundenanforderungen entsprechend einzustellen. Die angebotenen Geräte und Systeme müssen eine CE-Zertifizierung und/oder eine Zulassung der europäischen Aufsichtsbehörden gemäß MPG/MDR besitzen.
1.) System zur endoskopischen Ultraschalldiagnostik Pos.1-274 (Gesamtsumme bei Kauf / netto)
2.) System zur endoskopischen Ultraschalldiagnostik Pos.1-274 inkl. Rabatt (Gesamtsumme bei Kauf / netto)
3.) System zur endoskopischen Ultraschalldiagnostik Pos.1-274 inkl. Rabatt und Optionen Pos.275-278 (Gesamtsumme bei Kauf / netto)
4.) System zur endoskopischen Ultraschalldiagnostik Pos.1-274 inkl. Rabatt, Optionen Pos.275-278 und Voll- Wartungs- und Reparaturvertrag Pos.279 (Gesamtsumme bei Kauf / netto)
5.)Sämtliche Software-Updates über einen Zeitraum von 8 Jahren
6.) Fusion Imaging mit aus dem PACS eingespeisten CT- oder MRT-Datensätzen
7.) Needle-Tracking System
8.) Voll- Wartungs- und Reparaturvertrag (Basis, Stk.) (8 Jahre inkl. gesetzliche Gewährleistungszeit (2 Jahre) für das System). Beinhaltet: sämtliche Reparatur und Ersatzteilkosten an System, Sonden und Ultraschall-Endoskope sowie Kosten für Wartungs und Raparaturarbeiten sowie Reparaturüberbrückungsgeräte und Anfahrt/Unterkunft. Es dürfen keine weiteren Kosten entstehen. Zahlbar in Monatsraten (1/12). Bitte Betrag für 8 Jahre angeben!
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe FUJIFILM Healthcare Deutschland GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fujifilm.com/hcge
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YYL5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.