Rahmenvereinbarung Holzeinschlag und Rückung 2022-2026 Referenznummer der Bekanntmachung: VgV EU OV-01-2022 Rahmenvereinbarung Holzeinschlag und Rückung 2022-2026
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenwalde/Spree
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15517
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stadtforst-fuerstenwalde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Holzeinschlag und Rückung 2022-2026
Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen zur forstlichen Dienstleistung der kombinierten und hochmechanisierten Holzernte inklusive Rückung im Umfang von jährlich ca. 20.000 Festmeter. Der Leistungszeitraum umfasst jeweils die Monate August bis März mit einer Wochenleistung von ca. 700 Fm.
Diese setzt sich voraussichtlich aus diesen Sortimenten zusammen:
ca. 19.300 Efm Nadelholz (ca. 6.300 Efm LAS, 3.000 Efm LAK, 10.000 Efm IS) sowie ca. 700 Efm Laubholz (ca. 100 Efm Sägeholz, 100 Efm Parkett sowie 500 Efm IS)
Stadtgebiet Fürstenwalde/Spree 15517 Fürstenwalde/Spree siehe Anlage 1 Bestandsdaten und Karten
Die Ausschreibung beinhaltet Leistungen zur forstlichen Dienstleistung der kombinierten und hochmechanisierten Holzernte inklusive Rückung im Umfang von jährlich ca. 20.000 Festmeter. Der Leistungszeitraum umfasst jeweils die Monate August bis März mit einer Wochenleistung von ca. 700 Fm.
Diese setzt sich voraussichtlich aus diesen Sortimenten zusammen:
ca. 19.300 Efm Nadelholz (ca. 6.300 Efm LAS, 3.000 Efm LAK, 10.000 Efm IS) sowie ca. 700 Efm Laubholz (ca. 100 Efm Sägeholz, 100 Efm Parkett sowie 500 Efm IS)
Ausführungsfrist jährlich vom 01.08.-31.03.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
RV Holzeinschlag und Rückung 2022-2026
Ort: Langewahl
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YM0RVAP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungs verfahrens vor der Vergabekammergegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]