Ersatzneubau Sporthalle und Neubau Außensportanlagen OT Friedrichsthal Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0002/2022-65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Sporthalle und Neubau Außensportanlagen OT Friedrichsthal
Die Stadt Oranienburg plant den Ersatzneubau einer Sporthalle und den Neubau von Außensportanlagen im OT Friedrichsthal.
Bei dem Sporthallengebäude handelt es sich um die Errichtung einer Zweifeldsporthalle mit integriertem Vereinsheim.
Die Sporthalle soll folgende Nutzungsmöglichkeiten und Eigenschaften aufweisen:
- Multifunktionalität für regionale und überregionale Veranstaltungen,
- Schulsport,
- Turniersport insbesondere für Handball und Volleyball,
- Inklusionssport,
- Kultur- und Versammlungsstätte,
- Integration Nutzungsfläche ortsansässiger Fußballverein SV Friedrichsthal
Bei dem Neubau von Außensportanlagen handelt es sich um
- ein Ballspielfeld für Schulkinder,
- eine 60 m Laufbahn mit Sprunggrube,
- Straßen, Wege und Plätze
Gemäß des "Sozialen Infrastrukturkonzeptes Kindertagesstätten und Schulen", 4. Fortschreibung 2020-2026, mit Perspektive bis 2031, der Stadt Oranienburg soll an dem Standort Friedrichsthaler Chaussee 65 in 16515 Oranienburg OT Friedrichsthal ein "Schul- und Sportcampus", bestehend aus Schule, Sporthalle und Vereinsheim sowie Außensportanlagen, für ca. 320 Schüler sowie für Vereinsnutzung und sonstige Nutzungen entstehen.
Direkt an den zukünftigen "Schul- und Sportcampus" schließt auf dem Grundstück Straße zum Wald 14 die Kita "Zwergenhaus" an.
Die Stadt Oranienburg errichtet zurzeit auf dem Grundstück Friedrichsthaler Chaussee 65, 16515 Oranienburg, Gemarkung Friedrichsthal, Flur 2, Flurstück 40, mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 29.446 m² auf einer Fläche von ca. 9.400 m² einen Neubau Grundschule Friedrichsthal, inkl. Schulhof und Stellplatzanlage (Stellplatzanlage in 2021 bereits fertig gestellt). Es handelt sich um einen Schulbau für die Klassenstufen 1 bis 6 als 2-zügige Grundschule.
An diesem Standort befindet sich eine Bestandssporthalle mit separatem Vereinsgebäude und Fußballrasenplatz. Im Rahmen des Neubauprojektes Grundschule war geplant, die Sporthalle um einen neuen Sozialtrakt mit Umkleide- und Waschräumen zu erweitern. Genauere Untersuchungen der Sporthalle hinsichtlich Brandschutz, Standsicherheit, Schadstoffen ergaben, dass ein Neubau wirtschaftlicher ist.
Fördermittel:
Von der Stadt Oranienburg wurden im September 2021 beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung im Rahmen der Fördermaßnahme "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Projektaufruf 2020" Fördermittel für den "Ersatzneubau einer Sporthalle und Neubau von Außensportanlagen im OT Friedrichsthal" beantragt. Der Zuwendungsbescheid vom 01.12.2021, Förderkennzeichen 03SJK0671, liegt vor.
Das Vorhaben ist mit der beantragten Bundesförderung möglich und vollendet den in 2020 neu geplanten und im Bau befindlichen "Schul- und Sportcampus".
Nachhaltige Bauweise:
Bestandteile des Zuwendungsbescheides sind u. a. nachhaltige Konzepte zur Begrünung und Materialauswahl im Hochbaubereich sowie die Integration von einer Photovoltaikanlage und z. B. die Prüfung von Eisspeicher oder Luft-Sole Wärmepumpen und ähnliches im haustechnischen Bereich. Ziel ist es,
- ein Passivhaus umzusetzen.
Identität des Ortes:
Neben dem rein baulichen Qualitätsanspruch soll die Identität des Ortes auch durch
- Kunst am Bau unterstützt werden.
Ersatzneubau einer Sporthalle und den Neubau von Außensportanlagen 16515 Oranienburg OT Friedrichsthal
Die Stadt Oranienburg beabsichtigt Planungsleistungen der Leistungsphasen 3-9 der HOAI an einen Generalplaner für folgende Leistungsbilder zu vergeben:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume,
- Objektplanung Freianlagen,
- Objektplanung Verkehrsanlagen,
- Fachplanung Tragwerksplanung
- Fachplanung Technische Ausrüstung
- Besondere Leistungen für Brandschutz und Bauphysik
Vergabe von Planungsleistungen an einen EEE:
Die Stadt Oranienburg beabsichtigt separat zu der Generalplaner Ausschreibung eine energetische Beratung, Fachplanung und energetische Baubegleitung als besondere Leistung an einen zugelassenen Energie-Effizienz-ExperteIn (EEE) zu vergeben:
- Besondere Leistungen für energetische Beratung, Fachplanung und Baubegleitung
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise:
Zunächst werden nur die Leistungsphasen 3 bis 4 HOAI der vorgenannten Leistungsbilder, inkl. der diesen Leistungsphasen und Leistungsbildern zugeordneten besonderen Leistungen (siehe hierzu Preisblätter, Anlage 3, Angebotsphase), beauftragt.
Die Stadt Oranienburg beabsichtigt, die Leistungsphasen 5 bis 9 entsprechend dem weiteren Planungsprozess nach den im Einzelnen im Vertrag geregelten Bedingungen stufenweise zu beauftragen.
Die Option zur Beauftragung der weiteren Leistungsphasen behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor. Zur Übernahme weiterer Leistungsphasen werden die Bieter verpflichtet. Sollte der Auftraggeber keine weitere Beauftragung vornehmen können oder wollen, besteht kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber auf Beauftragung von Leistungen über die Leistungsphase 4 hinaus.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3009620
Internet-Adresse: http://www.gsai.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YR1RVNM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.