Entsorgung von gefährlichen Abfällen Referenznummer der Bekanntmachung: E1.02.070.2021 VB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forst (Lausitz)
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03149
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgung von gefährlichen Abfällen
Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Landkreis Spree-Neiße: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil (Teilleistung 1), Abholung von an der stationären Sammelstelle Forst angenommenen gefährlichen Abfällen auf Anforderung durch den Auftraggeber (Teilleistung 2), Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen aus Schulen auf Anforderung durch den Auftraggeber (Teilleistung 3), Sammlung und Beförderung von anderen Standorten, an denen gefährliche Abfälle angefallen sind, auf Anforderung des Auftraggebers (Teilleistung 4) und Transport und umweltgerechte Entsorgung der gefährlichen Abfälle (Teilleistung 5).
Teilleistung 1: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil im gesamten Kreisgebiet an festen Haltepunkten; Teilleistung 2: Abholung von gefährlichen Abfällen am Standort der stationären Schadstoffannahmestelle in 03149 Forst (Lausitz); Teilleistung 3: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen aus Schulen im gesamten Kreisgebiet; Teilleistung 4: Sammlung und Beförderung von anderen Standorten im gesamten Kreisgebiet, an denen gefährliche Abfälle angefallen sind.
Es sind ca. 80.000 bis 110.000 kg gefährliche Abfälle pro Jahr einzusammeln, zu befördern und umweltgerecht zu entsorgen; Teilleistung 1: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen mit dem Schadstoffmobil mit zweimal jährlicher Anfahrt von rund 140 Haltepunkten im gesamten Kreisgebiet und mit einer Nettohaltezeit von rund 160 h pro Jahr; Teilleistung 2: 10 bis 15 Abholungen von gefährlichen Abfällen am Standort der stationären Schadstoffannahmestelle in Forst (Lausitz) pro Jahr; Teilleistung 3: Sammlung und Beförderung von gefährlichen Abfällen an 2 bis 8 Schulstandorten pro Jahr, Teilleistung 4: 0 bis 5 Einsätze zur Sammlung und Beförderung an anderen Standorten, an denen gefährliche Abfälle angefallen sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung von gefährlichen Abfällen aus dem Landkreis Spree-Neiße
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ5RVS4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Falle an die Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abst-brandenburg.de