Restabfallentsorgung Referenznummer der Bekanntmachung: E1.02.103.2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Forst (Lausitz)
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Postleitzahl: 03149
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eigenbetrieb-abfallwirtschaft.de
Abschnitt II: Gegenstand
Restabfallentsorgung
Übernahme und Entsorgung der im Landkreis Spree-Neiße anfallenden Restabfälle. Die Abfälle sind überwiegend hochwertig energetisch zu verwerten.
Ausschreibung in 3 Teillosen:
1. Verwertung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens
2. Verwertung von Sperrmüll
3. Verwertung von sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, u. a. produktionsspezifische Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen).
Verwertung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens
Die Übernahme der Abfälle muss auf dem Gebiet der BRD erfolgen. Die Ausführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nur durch gesetzliche Vorgaben, insbesondere das Abfallverbringungsgesetz, beschränkt
Hochwertige energetische Verwertung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens
Die prognostizierte Jahresmenge liegt im Vertragszeitraum auf dieser Grundlage zwischen 140 und 510 Mg/a
Verwertung von Sperrmüll
Die Übernahme der Abfälle muss auf dem Gebiet der BRD erfolgen. Die Ausführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nur durch gesetzliche Vorgaben, insbesondere das Abfallverbringungsgesetz, beschränkt
Hochwertige energetische Verwertung von von Sperrmüll,
die erwartete Menge beträgt zwischen 2.600 und 6.800 Mg pro Jahr.
Verwertung von sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, u. a. produktionsspezifische Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen)
Die Übernahme der Abfälle muss auf dem Gebiet der BRD erfolgen. Die Ausführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nur durch gesetzliche Vorgaben, insbesondere das Abfallverbringungsgesetz, beschränkt
Hochwertige energetische Verwertung von sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, u. a. produktionsspezifische Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen), die erwartete Menge beträgt zwischen 14.900 und
20.000 Mg pro Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Entsorgung von Restabfällen
Ort: Helmstedt
NUTS-Code: DE917 Helmstedt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YJ5RVS6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Anwendung. § 160 GWB lautet auszugsweise:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 111 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die
Vergabekammer wenden. Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.abst-brandenburg.de