Hochwasserschutz Breese, A/E-Maßnahmen, Anschluss Altarme 2.3, 2.4 an die Stepenitz Referenznummer der Bekanntmachung: 22/14/P/OV
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutz Breese, A/E-Maßnahmen, Anschluss Altarme 2.3, 2.4 an die Stepenitz
Zur Sicherung der Ortslage Breese gegen Hochwasser der Elbe wurden mehrere Teilobjekte (Baulose 1, 2, 3a, 3b und 4) realisiert. Als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme dieses Bauvorhabens sind die Altarme 2.3 und 2.4 an die Stepenitz anzuschließen.
Während des Baus von Baulos 4 wurden bereits Grobprofile für die geplanten Altarme 2.3 und 2.4 hergestellt.
Die Realisierung der Anbindung der beiden Altarme in diesem Bauvorhaben wird in 2 Losen ausgeschrieben: Los 1 umfasst die Erdarbeiten und Wasserbauarbeiten, Los 2 umfasst die Landschaftsbauarbeiten (insbesondere Pflanzarbeiten, Zaunarbeiten).
Näheres ist der Beschreibung der Teillose sowie der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Erdarbeiten, Wasserbauarbeiten
Hochwasserschutz / Stepenitz bei Breese Land Brandenburg 19322 Breese, LK Prignitz Die Ortslage Breese befindet sich am linken Randbereich der Stepenitzniederung und in einer Entfernung von rund 3 km Luftlinie zur Elbe, rechtsseitig befindet sich die Ortslage Weisen. Die Stepenitz verläuft östlich der K 7031 bzw. Ortslage Weisen. Die geplanten Altarme 2.3 (Fluss-km 5+370) und 2.4 (Fluss-km 5+820) schließen sich linksseitig an das Ufer der Stepenitz an. Die Maßnahme ist über bestehende landwirtschaftliche Wege und den Deichweg erreichbar.
Es wird auf die Sperrung der Stepenitzbrücke bis voraussichtlich Ende 2022 hingewiesen. Im Zeitraum der Sperrung ist die Zufahrt zur Baustelle nur von der Südseite aus Breese möglich.
Näheres zur örtlichen Lage und den Zufahrtsmöglichkeiten zum Baubereich ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (insbesondere Baubeschreibung, 2.6).
Wasserbau- und Erdarbeiten im Rahmnen der Anschlüsse der Altarme 2.3 und 2.4 an die Stepenitz:
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die
Herstellung der Altarme, Rampen, Lebendfaschinen,
die Herstellung und den Rückbau des Amphibienschutzzaunes,
die Herstellung der Totholzelemente,
die Sicherung von Totholzhaufen auf Insel Altarm 2.4,
die Herstellung der Fischunterstände und der Quergurte in den Altarmsohlen, der Pfahlreihen in Böschungen der Altarme, der Steilwände auf Inselseite Altarm 2.4, der Vertiefungen auf Insel Altarm 2.4 und die Entwicklungspflege der Lebendfaschine, Totholzelemente und Steinschüttungen.
Der gesamte Leistungsumfang für Los 1 ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Finanzierung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gem. Finanzierungszusage der ILB v. 14.10.2016 sowie Änderung der Finanzierungszusage vom 06.11.2020 zur Antragsnummer (Aktenzeichen) 20701600003/80167721. Grundlage: ELER-Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Land Brandenburg (MLUL).
Landschaftsbauarbeiten
Hochwasserschutz / Stepenitz bei Breese Land Brandenburg 19322 Breese, LK Prignitz Die Ortslage Breese befindet sich am linken Randbereich der Stepenitzniederung und in einer Entfernung von rund 3 km Luftlinie zur Elbe, rechtsseitig befindet sich die Ortslage Weisen. Die Stepenitz verläuft östlich der K 7031 bzw. Ortslage Weisen. Die geplanten Altarme 2.3 (Fluss-km 5+370) und 2.4 (Fluss-km 5+820) schließen sich linksseitig an das Ufer der Stepenitz an. Die Maßnahme ist über bestehende landwirtschaftliche Wege und den Deichweg erreichbar.
Es wird auf die Sperrung der Stepenitzbrücke bis voraussichtlich Ende 2022 hingewiesen. Im Zeitraum der Sperrung ist die Zufahrt zur Baustelle nur von der Südseite aus Breese möglich.
Näheres zur örtlichen Lage und den Zufahrtsmöglichkeiten zum Baubereich ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen (insbesondere Baubeschreibung, 2.6).
Landschaftsbauarbeiten im Rahmnen der Anschlüsse der Altarme 2.3 und 2.4 an die Stepenitz:
Die Leistungen umfassen im Wesentlichen die
Herstellung der Verbisschutzzäune und Tore, der Gehölzpflanzungen (ohne Setzstangen Lebendfaschine), krautiger Anpflanzungen, die Fertigstellungs- und Entwicklungspflege der Pflanzungen, den Rückbau von Verbisschutzzaun und Toren.
Der gesamte Leistungsumfang im Los 2 ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Finanzierung aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gem. Finanzierungszusage der ILB v. 14.10.2016 sowie Änderung der Finanzierungszusage vom 06.11.2020 zur Antragsnummer (Aktenzeichen) 20701600003/80167721. Grundlage: ELER-Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Land Brandenburg (MLUL).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für folgende Leistungsbereiche (LB) ist die Präqualifikation des Bieters nachzuweisen:
Los 1:
LB 211-01, Erdarbeiten.
LB 212-01, Wasserhaltungsarbeiten.
LB 413-01, Böschungs-, Sohlensicherung an Wasserstraßen, Sicherungsarbeiten an Gewässern, Deichen, Küstendünen.
Los 2:
LB 215-01 - Landschaftsbauarbeiten.
Die Nachweisführung ist vom Bieter gemäß § 6b EU VOB/A und Punkt 7.1 des Formblattes 212 EU zu erbringen.
Mit dem Angebot sind weiterhin vorzulegen:
Los 1:
a) Mindestens 2 Referenznachweise für Bauvorhaben aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren mit dem Schwerpunkt PQ-LB 211-01 (Erdarbeiten), welche die Kenntnisse und Erfahrungen des Bieters bei Arbeiten an Fließgewässern, deren Ausbau, Instandsetzung und Neumodellierung nachweisen.
b) Mindestens 2 Referenznachweise für Bauvorhaben aus den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren mit dem Schwerpunkt PQ-LB 413-01 (Böschungs-, Sohlensicherung an Wasserstraßen, Sicherungsarbeiten an Gewässern, Deichen, Küstendünen), welche die Kenntnisse und Erfahrungen des Bieters bei Arbeiten in ingenieurbiologischer Bauweise nachweisen.
Los 2:
Mindestens 2 Referenznachweise für Bauvorhaben mit dem Schwerpunkt PQ-LB 215-01 (Landschaftsbauarbeiten) mit einem Wertumfang von mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) je Referenzleistung, in denen Gehölzpflanzungen sowie deren Fertigstellungs- und Entwicklungspflege realisiert wurden.
Hinweise zu den vorzulegenden Referenznachweisen:
Es werden nur Referenznachweise für Bauvorhaben gewertet, die im laufenden Jahr 2022 und in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2021, 2020, 2019, 2018, 2017) fertiggestellt wurden (Abnahme ist erfolgt). D.h. noch laufende Bauvorhaben werden nicht berücksichtigt.
Die Referenznachweise sind mittels FB 444 VHB Bund (eine vom Auftraggeber bestätigte Referenzbescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung der Bauleistung) oder einer vergleichbaren Auftraggeber (AG)-Bestätigung zu erbringen.
Die Vorlage nur einer einfachen Referenzliste ohne AG-Bestätigung ist nicht ausreichend und wird nicht gewertet!
Hat der Bieter der Vergabestelle bereits vorgenannte Eignungskriterien in den letzten 6 Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist (10.08.2022, 10:00 Uhr) vorgelegt, so weist er die Vergabestelle hierauf hin und benennt der Vergabestelle das zugehörige Vergabeverfahren inklusive Vergabenummer.
Es gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), sowie die im Leistungsverzeichnis und in der Baubeschreibung unter Punkt 3 aufgeführten Weiteren technischen Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Landesamt für Umwelt (LfU), Raum 2.08
Anschrift siehe Nr. I.1).
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Dieser Öffnungstermin ist nach § 14 EU Abs. 1 VOB/A nicht öffentlich und wird ohne Bieter oder deren Bevollmächtigte durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Allgemein:
Die Arbeiten sind schonend auszuführen, Schutzmaßnahmen sind zu treffen. Alle vermeidbaren Beeinträchtigungen sind zu unterlassen. Sich im Baubereich befindliche bauliche Anlagen sowie die Anwohner und öffentlichen Einrichtungen sind vor Lärm, Immissionen und Erschütterungen zu schützen.
Betroffene Schutzgebiete:
Die beiden Altarme liegen im Bereich der Natura 2000 Schutzgebiete:
- FFH-Gebiet "Untere Stepenitzniederung und Jeetzbach"
- SPA-Gebiet "Unteres Elbtal"
Die Belange der Schutzgebiete sind bei der Umsetzung der Maßnahmen zwingend einzuhalten.
Einige Biotop- und Nutzungstypen unterliegen dem Schutzstatus des § 18 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes und können Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie darstellen.
Hochwassergefährdung:
Der Baubereich befindet sich im unteren Bereich der Stepenitz kurz vor der Mündung in die Elbe und somit im Rückstaubereich der Elbe. Eine Hochwassergefährdung ergibt sich dadurch zusätzlich bei Hochwasserereignissen der Elbe.
Die Stepenitzniederung im Bereich der beiden Altarme ist als Überschwemmungsgebiet der Elbe/Rückstaugebiet festgesetzt, dies erstreckt sich vom Wasserlauf bis zum binnenseitigen Deichfuß des Breeser Deiches bzw. Hochufer.
Hochwasserschutz:
Ein bauzeitlicher Hochwasserschutz ist zu gewährleisten.
Vorortbesichtigung:
Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Abgabe eines Angebotes vor Ort über die örtlichen Bedingungen, insbesondere Baubereich, Zufahrtsmöglichkeiten u. s. w., zu informieren.
Auf die Sperrung der Stepenitzbrücke bis voraussichtlich Ende 2022 wird hingewiesen.
Bauzeitenbeschränkung:
Bautätigkeit hat nur werktags zu erfolgen und muss während der Dämmerungs- und Nachtzeiten unterbleiben.
Hinweise zur Kommunikation:
Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikation zur Vergabe (Bieteranfragen, Bekanntmachung Submissionsergebnis, Nachforderungen, Aufklärung etc.) ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz (VMP) Brandenburg geführt werden. Sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Bieteranfragen erteilt, die spätestens bis zum 03.08.2022 elektronisch über den VMP gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4RPUW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwae.brandenburg.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des § 160 GWB beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 - 4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist der Antrag (auf Nachprüfung) unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam, OT Groß Glienicke
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lfu.brandenburg.de