FBV Christdorf Vermessung der Verfahrensgrenze Referenznummer der Bekanntmachung: 32-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2BR051/P01-081
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vlf-brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
FBV Christdorf Vermessung der Verfahrensgrenze
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin im Gebiet der Gemeinde Heiligengrabe und der Stadt Wittstock/Dosse ist die Umringsgrenze des Flurbereinigungsverfahren "Christdorf" (Verf.-Nr. 400119) auf einer Länge von insgesamt ca. 27,4 Kilometer (km) zu untersuchen, zu sichern und anerkennen zu lassen.
Hierfür sind die Leistungen bei einer Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurin oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu beantragen. Die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer hat seine Befugnis, Liegenschaftsvermessungen im Land Brandenburg durchführen zu dürfen (§ 26 Brandenburgisches Vermessungsgesetz) nachzuweisen.
Im Interesse einer zügigen Auftragsabwicklung wurden vier Lose (Los 1 ca. 6,0 km, Los 2 ca. 6,7 km, Los 3 ca. 6,8 km und Los 4 ca. 7,9 km) gebildet. Mit dem Angebot hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer eine formlose Erklärung abzugeben, dass seine Kapazitäten hinsichtlich Personal und Ausstattung für die Fertigstellung zum geforderten Termin gegeben sind. Diese Erklärung ist als mit Unterschrift versehenes PDF-Dokument vorzulegen.
Die Vergütung richtet sich nach der Tarifstelle 4.1.1 der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Vermessungsgebührenordnung - VermGebO in der jeweils gültigen Fassung).
Los 1 (Grenzzüge 1 bis 3)
Verfahrensgebiet Christdorf 16909 Christdorf Die Leistungen sind in der Feldlagenumgebung von den Ortslagen Papenbruch und Königsberg in der Gemeinde Heiligengrabe sowie von den Ortslagen Christdorf und Karstedtshof in der Stadt Wittstock/Dosse durchzuführen.
siehe Teilnahmeunterlagen
Es ist beabsichtigt die Loszuweisung an die Bieterinnen und Bieter auszulosen.
Los 2 (Grenzzüge 4 bis 6)
Verfahrensgebiet Christdorf 16909 Christdorf Die Leistungen sind in der Feldlagenumgebung von den Ortslagen Papenbruch und Königsberg in der Gemeinde Heiligengrabe sowie von den Ortslagen Christdorf und Karstedtshof in der Stadt Wittstock/Dosse durchzuführen.
siehe Teilnahmeunterlagen
Es ist beabsichtigt die Loszuweisung an die Bieterinnen und Bieter auszulosen.
Los 3 (Grenzzüge 7 bis 10)
Verfahrensgebiet Christdorf 16909 Christdorf Die Leistungen sind in der Feldlagenumgebung von den Ortslagen Papenbruch und Königsberg in der Gemeinde Heiligengrabe sowie von den Ortslagen Christdorf und Karstedtshof in der Stadt Wittstock/Dosse durchzuführen.
siehe Teilnahmeunterlagen
Es ist beabsichtigt die Loszuweisung an die Bieterinnen und Bieter auszulosen.
Los 4 (Grenzzüge 11 bis 14)
Verfahrensgebiet Christdorf 16909 Christdorf Die Leistungen sind in der Feldlagenumgebung von den Ortslagen Papenbruch und Königsberg in der Gemeinde Heiligengrabe sowie von den Ortslagen Christdorf und Karstedtshof in der Stadt Wittstock/Dosse durchzuführen.
siehe Teilnahmeunterlagen
Es ist beabsichtigt die Loszuweisung an die Bieterinnen und Bieter auszulosen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Befugnis, Liegenschaftsvermessungen im Land Brandenburg durchführen zu dürfen (§ 26 Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG).
- Zulassungsurkunde gemäß § 4 Brandenburgisches ÖbVI-Gesetz - BbgÖbVIG
Formlose Erklärung, dass die Kapazitäten hinsichtlich Personal und Ausstattung für die Fertigstellung zum geforderten Termin gegeben sind. Diese Erklärung ist als mit Unterschrift versehenes PDF-Dokument vorzulegen.
Diese Erklärung ist erst nach Aufforderung zur Angebotsabgabe (Angebotsphase) abzugeben.
Nachweis der Befugnis, Liegenschaftsvermessungen im Land Brandenburg durchführen zu dürfen (§ 26 Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG).
- Zulassungsurkunde gemäß § 4 Brandenburgisches ÖbVI-Gesetz - BbgÖbVIG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabe der Leistung erfolgt durch die Teilnehmergemeinschaft "Christdorf" c/o Verband für Landentwicklung und Flurneuordnung Brandenburg. Nach Zuschlagserteilung wird die Leistung durch den LELF Dienstsitz Neuruppin mit begleitet.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Abgabe eines Teilnahmeantrages über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrages können Sie zudem aus dem Dokument [Bieterinformation Vergabemarktplatz Brandenburg_0.pdf] in den Teilnahmeunterlagen entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YRLR7UE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%c3%bcfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB
beachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 - 4 GWB hin.
Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften gelten machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.