Kopierer zur Miete
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gfz-potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.gfz-potsdam.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kopierer zur Miete
Kopierer zur Miete
Potsdam
Kopierer zur Miete
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Kopierer zur Miete
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder derKonzessionhatund eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung vonVergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Potsdam
Verlängerung Kopierer-Mietdauer um 1 Jahr (inkl. Klickkosten)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Verlängerung Kopierer-Mietdauer um 1 Jahr (inkl. Klickkosten)
Die Verlängerung der Kopierermiete ist aufgrund der erfolgten Integration in die IT-Infrastruktur ausschließlich durch Ricoh technisch/wirtschaftlich möglich. Eine Änderung des Dienstleisters würde div. weitere Projekte gefährden und die Nutzer einem hohen Risiko aussetzen, keine Druck-/Scandienstleistungen zur Verfügung gestellt zu bekommen. Die Konditionen werden durch die Verlängerung und durch Aussonderung eines nicht mehr benötigten Kopierers insgesamt verbessert. Das GFZ befindet sich zusammen mit dem DLR als Konsortialpartner in der Ausschreibungsvorbereitung eines Anschlussvertrags. Zudem wurde seitens der Hersteller signalisiert, dass bedingt durch die Corona-Pandemie und Chipkrise aktuell keine Geräte kurzfristig verfügbar sind. Durch die Betriebsphase "Normal" am GFZ sind die Mitarbeiter wieder auf das Drucken/Kopieren vor Ort verstärkt angewiesen. Einen Ausfall (wie er bei kurzfristiger Ausschreibung wahrscheinlich wäre), würde den Betriebsfluss erheblich stören.