Stadtwerke Bernau: Ausschreibung Parkhausbetrieb Referenznummer der Bekanntmachung: 03184-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bernau bei Berlin
NUTS-Code: DE405 Barnim
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-bernau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtwerke Bernau: Ausschreibung Parkhausbetrieb
Die Stadtwerke Bernau GmbH betreibt in der Stadt Bernau bei Berlin sechs Parkhäuser und Tiefgaragen. Sie benötigt hierfür einen Dienstleister, an den sie den Auftrag zur Bewirtschaftung der Parkhäuser und Tiefgaragen im Wege einer öffentlichen Ausschreibung vergibt.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Betriebsführung der Parkhäuser und Tiefgaragen in der Stadt Bernau bei Berlin. Dazu zählen die Reinigung der Parkobjekte, das Gebäudemanagement und die Parkabfertigungstechnik.
- Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Durchführung von Reinigungs- und Entsorgungsarbeiten sowie für die Durchführung des Winterdienstes und der Grünanlagenpflege.
- Der Auftragnehmer ist für die Organisation des Gebäudemanagements verantwortlich.
- Der Auftragnehmer ist für den dauerhaften und durchgängigen Betrieb der Parkabfertigungstechnik und deren Instandhaltung verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Pflicht zur Beseitigung von Störungen und Schäden innerhalb bestimmter Fristen.
Die Stadtwerke Bernau GmbH zahlt an den Auftragnehmer eine Vergütung für die Tätigkeiten auf Grundlage der im Leistungsverzeichnis angegebenen Prei-se.
Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist der Objektschutz, die Geldverarbeitung und die Dauerparkerverwaltung.
Zwei der Parkhäuser sind noch nicht in Betrieb. Mit einer Aufnahme des Betriebs wird ab dem 1.1.2023 gerechnet. Soweit die Parkhäuser vor Vertragsbeginn noch nicht in Betrieb genommen worden sind, übernimmt der Auftragnehmer die Inbetriebnahme mit deren Fertigstellung. Die Stadtwerke zeigen dem Auftragnehmer dies rechtzeitig an. Bis zur Inbetriebnahme der Parkhäuser treffen den Auftragnehmer keine vertraglichen Pflichten. Im Gegenzug erhält er für diese Parkhäuser auch keine Vergütung.
Zunächst werden sämtliche Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft. Dann wird geprüft, welche Bewerber grundsätzlich die oben genannten Mindestkriterien der Teilnahmebedingungen erfüllen.
Im Falle von Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gilt: Die Leistungsfähigkeit einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft muss insgesamt nachgewiesen werden, d. h. es werden die erforderlichen Unterlagen der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet. Die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit wird für jedes einzelne Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft geprüft.
Die Stadtwerke Bernau GmbH wird auf Basis der form- und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge voraussichtlich mindestens drei Bewerber für das weitere Verfahren auswählen.
Sofern nur drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen, findet keine Begrenzung statt, sondern es werden alle geeigneten Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt. Weniger als drei Bewerber werden nur dann in das weitere Verfahren aufgenommen, wenn weniger als drei Teilnahmeanträge geeigneter Bewerber vorliegen.
Für den Fall, dass mehr als drei vollständige Teilnahmeanträge grundsätzlich geeigneter Bewerber vorliegen, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Dabei finden folgende Kriterien Anwendung:
- Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (30 %) und
- technische Leistungsfähigkeit (70 %).
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Umsatz des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß Ziffer III.1.2 der Bekanntmachung:
o Gesamtjahresumsatz des Bewerbers der letzten drei Geschäftsjahre. Hierbei erhält der Bewerber mit dem höchsten Umsatz 30 Wertungspunkte. Die Bewertung der Umsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte des Bewerbers = (Umsatz Bewerber / höchster Umsatz) x 30).
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Wertbare Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3 der Bekanntmachung:
1) Anzahl der Stellplätze: Die durch den Bewerber betreuten Stellplätze werden addiert. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an Stellplätzen 35 Punkte. Die Bewertung der Stellplätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (Anzahl der Stellplätze des Bewerbers / höchste Anzahl Stellplätze) x 35).
2) Anzahl der Parkobjekte, bei denen Kennzeichenerfassungssysteme eingesetzt wurden: Die durch den Bewerber betreuten Parkobjekte, bei denen Kennzeichenerfassungssysteme eingesetzt wurden, werden addiert. Hierbei erhält der Bewerber mit der höchsten Anzahl an betreuten Parkobjekten mit Kennzeichenerfassungssystem 35 Punkte. Die Bewertung der Parkobjekte mit Kennzeichenerfassungssystemen der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Wertungspunkte Bewerber = (Anzahl der Stellplätze des Bewerbers / höchste Anzahl Parkhäuser mit Kennzeichenerfassungssystem) x 35).
Die Punkte, die ein Bewerber nach den vorstehenden Kriterien erhält, werden addiert.
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Ver-trag nicht sechs Monate vorher von der Stadtwerke Bernau GmbH gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage einer Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht gegeben sind. Eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) wird akzeptiert
- Vorlage einer Eigenerklärung Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
- Vorlage einer Unternehmensdarstellung, aus der insbesondere die bisherige Geschäftstätigkeit im Bereich der Bewirtschaftung von Parkhäusern und Tiefgaragen, die Mitarbeiteranzahl, die Gesellschaftsstruktur, ggf. die Konzernzugehörigkeit, etwaige Niederlassungen und Beteiligungen an anderen einschlägigen Unternehmen hervorgehen
- Eigenerklärung zum Gesamtjahresumsatz sowie um (gerundet auf volle [Betrag gelöscht] EUR) des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 2 Mio. EUR für sonstige Schäden. Ausreichend ist auch der Nachweis einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit den oben genannten Mindestsummen geschlossen werden wird
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, die zum Ende der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate ist
- Referenzprojekte für vergleichbare Leistungen der letzten 3 Jahre mit Angabe der jeweiligen Auftraggeber, Ansprechpartner, sowie Ausführungen zu Leistungsgegenstand, -umfang und -zeit, Angaben zur eingesetzten Software und ob eine Kennzeichenerfassung genutzt wurde. Als vergleichbar gelten Referenzen, welche sich einer der im Folgenden näher beschriebenen Kategorien 1 oder 2 zuordnen lassen. Es muss für jede Kategorie mindestens eine Referenz nachgewiesen werden. Für die Kategorie 2 muss die Nutzung beider Softwares durch eine oder mehrere Referenzen nachgewiesen werden. Aus den Referenzen muss sich ergeben, dass der Bewerber Parkobjekte mit mindestens 3.000 Stellplätzen betreibt.
o Kategorie 1: Als Referenz der Kategorie 1 gilt der Parkhausbetrieb von Parkobjekten mit Kurz- und Dauerparkern.
o Kategorie 2: Als Referenz der Kategorie 2 gilt die Nutzung einer oder beider für den Betrieb von Parkhäusern eingesetzten Betriebssoftware (Scheidt-Bachmann und SkiData).
- Angaben zu der dem Bewerber für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden personellen Mittel.
- Benennung der Auftragsteile, die an einen Unterauftragnehmer erteilt werden sollen.
Aus den Referenzen muss sich ergeben, dass der Bewerber Parkobjekte mit mindestens 3.000 betreibt.
o Kategorie 1: Als Referenz der Kategorie 1 gilt der Parkhausbetrieb von Parkobjekten mit Kurz- und Dauerparkern.
o Kategorie 2: Als Referenz der Kategorie 2 gilt die Nutzung einer oder beider für den Betrieb von Parkhäusern eingesetzten Betriebssoftware (Scheidt-Bachmann und SkiData).
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Vorgaben des § 6 Brandenburgisches Vergabegesetz - auch im Falle einer Untervergabe von Leistungen - eingehalten werden. Dies ist der Stadtwerke Bernau GmbH durch entsprechende Erklärung mit dem Angebot nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJR2EL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer-nachpr%C3%BCfungsverfahren/bb1.c.478846.de
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Auch ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Auf die weiteren Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen.