Unterhalts- und Grundreinigung in Einrichtungen der Stadt Hennigsdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 3.1_22_011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hennigsdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung in Einrichtungen der Stadt Hennigsdorf
Erbringung der Unterhaltsreinigung und Grundreinigung in 9 Objekten (6 Kita- und 3 Hort-Einrichtungen) der Stadt Hennigsdorf, geteilt in 2 Lose. Die Reinigungsflächen betragen ca.:
Los 1 - 8.525,6 m² (1.992.843 m² Jahresreinigungsfläche)
Los 2 - 6.324,9 m² (1.463.440 m² Jahresreinigungsfläche)
Der Auftrag wird für 2 Jahre mit der Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr (max. 4 mal) vergeben, damit endet der Vertrag spätestens am 31.05.2028.
Unterhalts- und Grundreinigung in 3 Kitas und 2 Horten der Stadt Hennigsdorf
Stadtgebiet Hennigsdorf 16761 Hennigsdorf Die Anschriften der Einrichtungen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Leistung sind entsprechend den Vergabeunterlagen für drei Einrichtungen ab dem 01.06.2022 und zwei Einrichtungen ab dem 01.08.2022 zu erbringen.
Unterhalts- und Grundreinigung in 2 Kitas und 2 Horten der Stadt Hennigsdorf
Stadtgebiet Hennigsdorf 16761 Hennigsdorf Die Anschriften der Einrichtungen sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Leistung sind entsprechend den Vergabeunterlagen für eine Einrichtungen ab dem 01.06.2022 und drei Einrichtungen ab dem 01.08.2022 zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung 3 Kitas und 2 Horte
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Grundreinigung in 3 Kita´s und 1 Hort
Ort: Hennigsdorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16761
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YDFRVBT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Gemäß § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antraggegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.