Planungsleistungen für die Errichtung von zwei Kopfbauten in der Albert-Schweizer-Straße in Ludwigsfelde
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsfelde
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14974
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.maerkische-heimat.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Errichtung von zwei Kopfbauten in der Albert-Schweizer-Straße in Ludwigsfelde
Die Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH "Märkische Heimat" beabsichtigt, zwei baugleiche Kopfbauten in der Albert-Schweizer-Straße in Ludwigsfelde zu errichten. Jeder Kopfbau ist ein Anbau an einen bestehenden Plattenbau. Zur Reduzierung der Planungshonorare sollen die Planungen identisch zu den Planungen des Büros m2r architecture sein, die Grundlage der Kopfbauten 33 in Wildau sind. Für die Koptbauten 33 in Wildau wurde die Planung der m2r architecure dahingehend verändert, dass z. B. kein innenliegendes Bad mehr vorhanden ist und der Aufzug inmitten des Neubau angeordnet wurde. Die ursprüngliche Planung der m2r architecure sieht jedoch vor, dass der Aufzug und das Treppenhaus direkt am Giebel zum Bestandsgebäude liegen. Darüber hinaus sollen beide Gebäude zeitgleich errichtet werden.
Die Wohnungsgesellschaft Ludwigsfelde mbH "Märkische Heimat" beabsichtigt, zwei baugleiche Kopfbauten in der Albert-Schweizer-Straße in Ludwigsfelde zu errichten. Jeder Kopfbau ist ein Anbau an einen bestehenden Plattenbau. Zur Reduzierung der Planungshonorare sollen die Planungen identisch zu den Planungen des Büros m2r architecture sein, die Grundlage der Kopfbauten 33 in Wildau sind. Für die Koptbauten 33 in Wildau wurde die Planung der m2r architecure dahingehend verändert, dass z. B. kein innenliegendes Bad mehr vorhanden ist und der Aufzug inmitten des Neubau angeordnet wurde. Die ursprüngliche Planung der m2r architecure sieht jedoch vor, dass der Aufzug und das Treppenhaus direkt am Giebel zum Bestandsgebäude liegen. Darüber hinaus sollen beide Gebäude zeitgleich errichtet werden.
Der Vertragsschluss wird nach Ablauf von 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Auftraggeberin plant die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 VgV, um zwei baugleiche Kopfbauten in der Albert-Schweizer-Straße in Ludwigsfelde mit je 2 Gewerbeeinheiten und 16 Wohneinheiten zu planen. Die Planung soll, mit keinen oder nur geringfügigen Anpassungen an die Umgebung, identisch zu den ursprünglich geplanten Kopfbauten im Hückelhovener Ring in Wildau (Kopfbau 33) sein. Beide Gebäude sollen zeitgleich errichtet werden. Die Planungshonorare in den Leistungsphasen 1 bis 4 werden aufgrund der bestehenden Planung reduziert. Für die Fachplanungen Architektur, HLSE, Statik und Brandschutz werden die gleichen Fachplaner wie am Hückelhovener Ring in Wildbau beauftragt. Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 VgV ist ein solches Verfahren zulässig, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten erbracht werden kann, § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 12555
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.