Deichbau LK Uckermark, Polder 5/6, Baulos 69 (LP nach HOAI) Referenznummer der Bekanntmachung: VB-20-230

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.brandenburg.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Deichbau LK Uckermark, Polder 5/6, Baulos 69 (LP nach HOAI)

Referenznummer der Bekanntmachung: VB-20-230
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen Deich

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Hauptort der Ausführung:

16307 Gartz (Oder) Der zu betrachtende Deich befindet sich im Nordosten des Landkreis Uckermark, etwa15 km nördlich von Schwedt/Oder, nahe der Stadt Gartz (Oder). Der Deich verläuft nahezu in nord-südlicher Richtung zwischen Polderplattenweg (Deich-km 3+000) und dem Schöpfwerk Gartz (Deich-km 6+880).

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

1. Objektplanung Ingenieurbauwerke

Es handelt sich um Grundleistungen der Objektplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 3 "Ingenieurbauwerke" gemäß Anlage 12 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirken bei der Vergabe).

Bei der Planungsbearbeitung zum Objekt Deich sind u. a. die Inhalte der TöB-Stellungnahmen, die Auflagen und Hinweise des Planfeststellungsbeschlusses sowie der Prüfbericht der Bauprüfstelle des LfU (damals LUA)zu beachten. Im Besonderen sind die Belange der Nationalparkverwaltung (NLPV) zu berücksichtigen.

Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 16.500.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Objektplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.

Der Umbauzuschlag wird mit 5,0 % festgesetzt.

2. Fachplanung Tragwerksplanung

Es sind die Grundleistungen der Fachplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1 "Tragwerksplanung" gemäß Anlage 14 (Leistungsbild Tragwerksplanung) Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) zu erbringen.

Für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe) sind keine Leistungen zu erbringen.

Der Deich kann bei stark unterschiedlichen Baugrundverhältnissen und Tragwerksanforderungen u. U. in mehrere Teilobjekte unterteilt werden. Sofern dabei in wesentlichen Teilen unter-schiedliche Tragsysteme erforderlich werden, verhandeln AN und AG die angemessene vertragliche Würdigung des Mehraufwandes.

Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 14.850.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Tragwerksplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.

Der Umbauzuschlag wird mit 0,0 % festgesetzt.

3. Erkundungskonzept und Beschreibung der Baugrundverhältnisse

Es sind Grundleistungen für das Leistungsbild Geotechnischer Bericht gemäß Anlage 1 der HOAI 2013, Punkt1.3 "Geotechnik" zu erbringen.

Gemäß des im Punkt 1.3.3 näher beschriebenen Leistungsbildes Geotechnik sind von den auf-geführten Teilleistungen alle drei zu erbringen.

Die Honorarbemessung erfolgt anhand Anlage 1 der HOAI 2013, Punkt 1.3.4 (1) in Verbindung mit den anrechenbaren Kosten der Fachplanung Tragwerksplanung des jeweiligen Teilobjekts und unter Beachtung der vorgenannten Prozentsätze gem. Punkt 1.3.3 (2).

Für eine wirklichkeitsnahe Tragwerksplanung werden umfangreiche Kenntnisse des anstehen-den Bodens benötigt. Der AN schätzt ein, welche Bodenparameter und welche Erkundungs-dichte für die Bemessung des Deiches erforderlich sind und erarbeitet auf dieser Grundlage ein Erkundungskonzept. Dieses dient dem AG als Grundlage für die Vergabe der Aufschluss- und Labor arbeiten.

In Auswertung der Ergebnisse erarbeitet der AN einen geotechnischen Bericht gemäß EN 1997-2 i. V. m. DIN4020.

Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 14.850.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Tragwerksplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.

4. Besondere Leistungen

Der AN ermittelt auf Basis der eigenen Leistungsfähigkeit und personellen Kapazitäten den Aufwand der im Folgenden beschriebenen, besonderen Leistungen und stellt die Honorarkosten detailliert und nachvollziehbarzusammen.

- Aufgabenstellung, Begleitung und Überwachung Baugrunderkundung

- Entsorgungskonzept

- Kostenberechnung (KB) nach DIN 276

- Bauablaufplan (BAP)

- Transport- und Logistikkonzept

- Prüfen und Werten von Nebenangeboten (optional)

- Antrag auf Planänderung

- Fotodokumentation

- Deutsch-Polnische Grenzkommission

- Vervielfältigung der Ausführungsunterlagen

5. Die bei der Planung zu berücksichtigenden Aspekte und weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 31
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 232-571921

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Planungsleistungen Deich

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
22/11/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Ergänzende Hinweise:

1. Das für das hiesige Verfahren vorgesehene Bietergespräch wird voraussichtlich am 4./5. August 2020 stattfinden. Es ist geplant, am 18. August 2020 den Zuschlag zu erteilen.

2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.

3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den

Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.

Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R6VL

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160GWBbeachtet werden.

Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs.3S.1 Nr. 1-4 GWB hin.

Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:

Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

1.

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.

Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/07/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71250000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Hauptort der Ausführung:

16307 Gartz (Oder) Der zu betrachtende Deich befindet sich im Nordosten des Landkreis Uckermark, etwa15 km nördlich von Schwedt/Oder, nahe der Stadt Gartz (Oder). Der Deich verläuft nahezu in nord-südlicher Richtung zwischen Polderplattenweg (Deich-km 3+000) und dem Schöpfwerk Gartz (Deich-km 6+880).

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

1. Objektplanung Ingenieurbauwerke

Es handelt sich um Grundleistungen der Objektplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 3 "Ingenieurbauwerke" gemäß Anlage 12 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirken bei der Vergabe).

Bei der Planungsbearbeitung zum Objekt Deich sind u. a. die Inhalte der TöB-Stellungnahmen, die Auflagen und Hinweise des Planfeststellungsbeschlusses sowie der Prüfbericht der Bauprüfstelle des LfU (damals LUA)zu beachten. Im Besonderen sind die Belange der Nationalparkverwaltung (NLPV) zu berücksichtigen.

Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 16.500.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Objektplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.

Der Umbauzuschlag wird mit 5,0 % festgesetzt.

2. Fachplanung Tragwerksplanung

Es sind die Grundleistungen der Fachplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1 "Tragwerksplanung" gemäß Anlage 14 (Leistungsbild Tragwerksplanung) Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) zu erbringen.

Für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe) sind keine Leistungen zu erbringen.

Der Deich kann bei stark unterschiedlichen Baugrundverhältnissen und Tragwerksanforderungen u. U. in mehrere Teilobjekte unterteilt werden. Sofern dabei in wesentlichen Teilen unter-schiedliche Tragsysteme erforderlich werden, verhandeln AN und AG die angemessene vertragliche Würdigung des Mehraufwandes.

Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 14.850.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Tragwerksplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.

Der Umbauzuschlag wird mit 0,0 % festgesetzt.

3. Erkundungskonzept und Beschreibung der Baugrundverhältnisse

Es sind Grundleistungen für das Leistungsbild Geotechnischer Bericht gemäß Anlage 1 der HOAI 2013, Punkt1.3 "Geotechnik" zu erbringen.

Gemäß des im Punkt 1.3.3 näher beschriebenen Leistungsbildes Geotechnik sind von den auf-geführten Teilleistungen alle drei zu erbringen.

Die Honorarbemessung erfolgt anhand Anlage 1 der HOAI 2013, Punkt 1.3.4 (1) in Verbindung mit den anrechenbaren Kosten der Fachplanung Tragwerksplanung des jeweiligen Teilobjekts und unter Beachtung der vorgenannten Prozentsätze gem. Punkt 1.3.3 (2).

Für eine wirklichkeitsnahe Tragwerksplanung werden umfangreiche Kenntnisse des anstehen-den Bodens benötigt. Der AN schätzt ein, welche Bodenparameter und welche Erkundungs-dichte für die Bemessung des Deiches erforderlich sind und erarbeitet auf dieser Grundlage ein Erkundungskonzept. Dieses dient dem AG als Grundlage für die Vergabe der Aufschluss- und Labor arbeiten.

In Auswertung der Ergebnisse erarbeitet der AN einen geotechnischen Bericht gemäß EN 1997-2 i. V. m. DIN4020.

Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 14.850.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Tragwerksplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.

4. Besondere Leistungen

Der AN ermittelt auf Basis der eigenen Leistungsfähigkeit und personellen Kapazitäten den Aufwand der im Folgenden beschriebenen, besonderen Leistungen und stellt die Honorarkosten detailliert und nachvollziehbarzusammen.

- Aufgabenstellung, Begleitung und Überwachung Baugrunderkundung

- Entsorgungskonzept

- Kostenberechnung (KB) nach DIN 276

- Bauablaufplan (BAP)

- Transport- und Logistikkonzept

- Prüfen und Werten von Nebenangeboten (optional)

- Antrag auf Planänderung

- Fotodokumentation

- Deutsch-Polnische Grenzkommission

- Vervielfältigung der Ausführungsunterlagen

5. Die bei der Planung zu berücksichtigenden Aspekte und weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Laufzeit in Monaten: 31
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Im Zuge der Planungsbearbeitung wurde bekannt, dass sich nahe des Trebesch im Deichkörper noch die Reste des ehemaligen Schöpfwerks Trebesch befinden. Diese waren von außen nicht erkennbar. Laut Bauwerkstabelle der Polizeiverordnung von 1931 liegt die Bauwerksunterkante bei -2,65 m NHN, also rund 3,0 m unter GOK. Bei den vorherrschenden Baugrund- und Wasserverhältnissen ist ein vollständiger Ausbau der Bauwerksreste nur mit Baugrube und Wasserhaltung möglich.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung, also um einen "echten" Zusatz zum ursprünglich vergebenen Leistungsinhalt. Der ursprüngliche Vertragsgegenstand (LPH 5 bis 7 HOAI) bleibt nämlich bestehen und wird nicht ersetzt. Vielmehr sollen vorliegend notwendige Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 6 durchgeführt werden, um das vorhandene Schöpfwerk inkl. Siel restlos entfernen zu können. Gleichzeig sind zusätzliche Beratungsleistungen notwendig.

Die beantragten Mehrleistungen waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen auch nicht vorgesehen. Die Mehrleistungen sind auch nachträglich erforderlich geworden, weil erst im Zuge der Planungsbearbeitung bekannt wurde, dass sich nahe des Trebesch im Deichkörper die Reste des ehemaligen Schöpfwerks Trebesch befinden.

Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.

Die erste kumulative Voraussetzung ("aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann") ist eine verkürzte Umsetzung der entsprechenden Richtlinienklausel in Art. 72 lit. b) i) RL 2014/24/EU:

"(...) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen wie der Austauschbarkeit oder Kompatibilität mit im Rahmen des ursprünglichen Vergabeverfahrens geschaffenen Ausrüstungsgegenständen, Dienstleistungen der Anlagen nicht erfolgen kann."

Mit "nicht erfolgen kann" ist nicht etwa eine technische oder wirtschaftliche Unmöglichkeit gemeint, sondern die objektive Unzweckmäßigkeit unter Berücksichtigung wirtschaftlicher oder technischer Gesichtspunkte, wie z.B. der Austauschbarkeit oder Kompatibilität mit ursprünglich geschaffenen Ausrüstungsgegenständen, Dienstleistungen oder Anlagen. Vor diesem Hintergrund ist in jedem Einzelfall konkret zu prüfen, ob eine derartige wirtschaftliche oder technische Abhängigkeit gegeben ist. Die Regelung setzt eine fehlende Trennbarkeit der ursprünglichen Leistung des ursprünglichen Auftragnehmers und der Zusatzleistung voraus, die sowohl technisch als auch wirtschaftlich begründet werden kann.

Vorliegend besteht eine solche Trennbarkeit zu a) nicht.

Es gibt zahlreiche verschiedene Software-Lösungen für den Bereich Deichbauplanung. Einige Unternehmen verwenden klassische Zeichenprogramme wie CAD, Nemetschek, andere nutzen deren 3D-Applikationen, wiederum andere setzen auf Straßenbauprogramme, weil die hinsichtlich Massenermittlung, Trassierung, Stationierung, etc. ausgereifter sind. Darüber hinaus gibt es viele weitere Möglichkeiten. Bei einer Neuvergabe besteht die Gefahr, dass auf zwei verschiedenen Plattformen geplant wird und man bei der Integration der Planung Baugrube Trebesch in die Deichbauplanung einen nicht unwesentlichen Aufwand betreiben muss. Dies würde sowohl den neuen, als auch den vorhandenen AN belasten.

Insbesondere die bereits erfolgte intensive Einarbeitung in die örtlichen Gegebenheiten und die zahlreichen Randbedingungen stellen einen immensen Vorteil für den AN dar, auch die Vergabe der zusätzlichen Planungsleistungen zur Baugrube Trebesch für sich zu entscheiden. Die Planungsgrundlagen Vermessung und Baugrunderkundung hat der AN verinnerlicht und auf Basis dessen die Bemessung des Deiches vorgenommen. Aufgrund der erheblichen Kampfmittelbelastung im Polder 5/6 waren mehrere telefonische und schriftliche Abstimmungen sowie Ortstermine mit dem KMBD und der vor Ort tätigen Räumfirma notwendig, um das Prozedere bis zu einem kampfmittelfreien Baufeld und alle Schnittstellen zwischen AG, Baufirma, Räumfirma und KMBD zu definieren. Ein weiterer wichtiger Themenkomplex ist die Lage des Bauvorhabens im Nationalpark Unteres Odertal und alle zugehörigen Abstimmungen mit der NLPV, insbesondere aufgrund deren am Ufer des Trebesch geplanten Kranichbeobachtungskanzel. Hinzu kommt die schwierige Baustellenlogistik für die Engstelle Trebesch, die eine Sonderlösung für die Führung der Baustraße erfordert. All das zusammengenommen erhält man ein großes Bündel an Gebietskenntnis, die für die Erarbeitung der Objektplanung Baugrube Trebesch von essentieller Bedeutung ist. Der AN hat sich diese Kenntnisse in den letzten Monaten erarbeitet und könnte für zusätzliche Leistungen darauf zurückgreifen. Alle anderen Bieter müssten die zahlreichen Abstimmungen in ihre Angebote mit einkalkulieren, was im Falle einer Vergabe der zusätzl. Leistungen ein erhebliches wirtschaftliches Ungleichgewicht darstellt.

Die zweite kumulative Voraussetzung ("mit erheblichen Schwierigkeiten oder mit beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre") fungiert nach dem Wortlaut der Vorschrift ersichtlich als Korrektiv, namentlich dazu, solche Fälle der Inkompatibilität auszuschließen, die letztlich nicht zu deutlichen, d.h. "erheblichen" Schwierigkeiten oder "beträchtlichen" Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber führen. In derartigen Fällen ist eine Inkompatibilität somit hinzunehmen und die zusätzliche Leistung neu zu vergeben. Gibt es hingegen auf dem Markt kompatible oder zumutbare Leistungen, die von mehreren Unternehmen neben dem derzeitigen Auftragnehmer erbracht werden, spricht nichts gegen ein neues Vergabeverfahren, wenn Inkompatibilität oder Unzumutbarkeit auf andere Weise als durch Beauftragung des derzeitigen Auftragnehmers vermieden werden kann.

Vorliegend würde ein neues Vergabeverfahren, welches in der Akquirierung eines neuen AN enden könnte, die dargestellten Schwierigkeiten und Kosten verursachen. Der AG erwartet, dass aus vorgenannten Gründen die zusätzlichen Planungsleistungen vom AN deutlich günstiger angeboten würden, als von jedem anderen Bieter, weshalb eine Ausschreibung der Leistungen nicht zur Beauftragung eines weiteren AN führen dürfte. Falls doch, kann der Bestbieter den erforderlichen Planungsaufwand nicht ausreichend verstanden haben und die Auskömmlichkeit seines Angebotes wäre mehr als kritisch zu hinterfragen.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

Wähle einen Ort aus Brandenburg

Ahrensfelde
Altdöbern
Altlandsberg
Am Mellensee
Angermünde
Bad Belzig
Bad Freienwalde
Bad Liebenwerda
Bad Saarow
Bad Wilsnack
Baruth/Mark
Beelitz
Beeskow
Bernau bei Berlin
Bersteland
Bestensee
Biesenthal
Birkenwerder
Blankenfelde-Mahlow
Borkheide
Brandenburg an der Havel
Brieselang
Briesen (Mark)
Brieskow-Finkenheerd
Britz
Brück
Brüssow
Burg
Calau
Chorin
Cottbus
Dahme-Mark
Dallgow-Döberitz
Doberlug-Kirchhain
Döbern
Drebkau
Eberswalde
Eichwalde
Eisenhüttenstadt
Elsterwerda
Erkner
Falkensee
Fehrbellin
Finsterwalde
Forst (Lausitz)
Frankfurt (Oder)
Fredersdorf-Vogelsdorf
Friesack
Fürstenberg
Fürstenwalde
Glienicke
Golßen
Gransee
Groß Köris
Groß Kreutz (Havel)
Großbeeren
Großräschen
Grünheide (Mark)
Guben
Heidesee
Heiligengrabe
Hennigsdorf
Herzberg
Hohen Neuendorf
Hohenseefeld
Hoppegarten
Joachimsthal
Ketzin/Havel
Kleinmachnow
Kloster Lehnin
Kolkwitz
Königs Wusterhausen
Kremmen
Kyritz
Lauchhammer
Leegebruch
Letschin
Liebenwalde
Lindow
Lübben
Lübbenau/Spreewald
Luckau
Luckenwalde
Ludwigsfelde
Lychen
Märkische Heide
Michendorf
Milower Land
Mittenwalde
Mühlenbecker Land
Müllrose
Müncheberg
Nauen
Neuhardenberg
Neuhausen/Spree
Neuruppin
Neustadt (Dosse)
Neuzelle
Niedergörsdorf
Niemegk
Nuthe-Urstromtal
Nuthetal
Oberkrämer
Oranienburg
Panketal
Passow
Peitz
Perleberg
Petershagen/Eggersdorf
Plessa
Potsdam
Premnitz
Prenzlau
Pritzwalk
Rangsdorf
Rathenow
Rheinsberg
Rhinow
Rüdersdorf bei Berlin
Ruhland
Schipkau
Schlieben
Schöneiche bei Berlin
Schönwalde-Glien
Schorfheide
Schulzendorf
Schwarzheide
Schwedt
Schwielowsee
Seddiner See
Seelow
Senftenberg
Sonnewalde
Spreenhagen
Spremberg
Stahnsdorf
Storkow
Strausberg
Teltow-Ruhlsdorf
Templin
Teupitz
Trebbin
Treuenbrietzen
Vetschau/Spreewald
Waldsieversdorf
Walsleben
Wandlitz
Welzow
Werder (Havel)
Werneuchen
Wiesenburg/Mark
Wildau
Wittenberge
Wittstock
Woltersdorf
Wriezen
Wusterhausen/Dosse
Wustermark
Wusterwitz
Zehdenick
Zeuthen
Zossen