Deichbau LK Uckermark, Polder 5/6, Baulos 69 (LP nach HOAI) Referenznummer der Bekanntmachung: VB-20-230
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14476
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.brandenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Deichbau LK Uckermark, Polder 5/6, Baulos 69 (LP nach HOAI)
Planungsleistungen Deich
16307 Gartz (Oder) Der zu betrachtende Deich befindet sich im Nordosten des Landkreis Uckermark, etwa15 km nördlich von Schwedt/Oder, nahe der Stadt Gartz (Oder). Der Deich verläuft nahezu in nord-südlicher Richtung zwischen Polderplattenweg (Deich-km 3+000) und dem Schöpfwerk Gartz (Deich-km 6+880).
1. Objektplanung Ingenieurbauwerke
Es handelt sich um Grundleistungen der Objektplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 3 "Ingenieurbauwerke" gemäß Anlage 12 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirken bei der Vergabe).
Bei der Planungsbearbeitung zum Objekt Deich sind u. a. die Inhalte der TöB-Stellungnahmen, die Auflagen und Hinweise des Planfeststellungsbeschlusses sowie der Prüfbericht der Bauprüfstelle des LfU (damals LUA)zu beachten. Im Besonderen sind die Belange der Nationalparkverwaltung (NLPV) zu berücksichtigen.
Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 16.500.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Objektplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.
Der Umbauzuschlag wird mit 5,0 % festgesetzt.
2. Fachplanung Tragwerksplanung
Es sind die Grundleistungen der Fachplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1 "Tragwerksplanung" gemäß Anlage 14 (Leistungsbild Tragwerksplanung) Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) zu erbringen.
Für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe) sind keine Leistungen zu erbringen.
Der Deich kann bei stark unterschiedlichen Baugrundverhältnissen und Tragwerksanforderungen u. U. in mehrere Teilobjekte unterteilt werden. Sofern dabei in wesentlichen Teilen unter-schiedliche Tragsysteme erforderlich werden, verhandeln AN und AG die angemessene vertragliche Würdigung des Mehraufwandes.
Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 14.850.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Tragwerksplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.
Der Umbauzuschlag wird mit 0,0 % festgesetzt.
3. Erkundungskonzept und Beschreibung der Baugrundverhältnisse
Es sind Grundleistungen für das Leistungsbild Geotechnischer Bericht gemäß Anlage 1 der HOAI 2013, Punkt1.3 "Geotechnik" zu erbringen.
Gemäß des im Punkt 1.3.3 näher beschriebenen Leistungsbildes Geotechnik sind von den auf-geführten Teilleistungen alle drei zu erbringen.
Die Honorarbemessung erfolgt anhand Anlage 1 der HOAI 2013, Punkt 1.3.4 (1) in Verbindung mit den anrechenbaren Kosten der Fachplanung Tragwerksplanung des jeweiligen Teilobjekts und unter Beachtung der vorgenannten Prozentsätze gem. Punkt 1.3.3 (2).
Für eine wirklichkeitsnahe Tragwerksplanung werden umfangreiche Kenntnisse des anstehen-den Bodens benötigt. Der AN schätzt ein, welche Bodenparameter und welche Erkundungs-dichte für die Bemessung des Deiches erforderlich sind und erarbeitet auf dieser Grundlage ein Erkundungskonzept. Dieses dient dem AG als Grundlage für die Vergabe der Aufschluss- und Labor arbeiten.
In Auswertung der Ergebnisse erarbeitet der AN einen geotechnischen Bericht gemäß EN 1997-2 i. V. m. DIN4020.
Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 14.850.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Tragwerksplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.
4. Besondere Leistungen
Der AN ermittelt auf Basis der eigenen Leistungsfähigkeit und personellen Kapazitäten den Aufwand der im Folgenden beschriebenen, besonderen Leistungen und stellt die Honorarkosten detailliert und nachvollziehbarzusammen.
- Aufgabenstellung, Begleitung und Überwachung Baugrunderkundung
- Entsorgungskonzept
- Kostenberechnung (KB) nach DIN 276
- Bauablaufplan (BAP)
- Transport- und Logistikkonzept
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten (optional)
- Antrag auf Planänderung
- Fotodokumentation
- Deutsch-Polnische Grenzkommission
- Vervielfältigung der Ausführungsunterlagen
5. Die bei der Planung zu berücksichtigenden Aspekte und weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen Deich
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ergänzende Hinweise:
1. Das für das hiesige Verfahren vorgesehene Bietergespräch wird voraussichtlich am 4./5. August 2020 stattfinden. Es ist geplant, am 18. August 2020 den Zuschlag zu erteilen.
2. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Bewerber/ Bieter, welche sich für den Zugriff auf die Vergabeunterlagen nicht registriert haben, bei Änderungen oder sonstigen Informationen, eine automatische Benachrichtigung bzw. Nachsendung nicht erhalten. Die Pflicht zur Informationsbeschaffung obliegt dem Bewerber/ Bieter.
3. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikationen zur Ausschreibung (z.B. Nachfragen, Hinweise, Bekanntmachung usw.) elektronisch über den
Vergabemarktplatz Brandenburg abgewickelt werden.
Wichtige Auskünfte sowie zusätzliche sachdienliche Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Fragen erteilt, die spätestens bis zu dem in der Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrages (Formular 2.1) bzw. eines Angebotes (Formular 3.1) festgelegten Zeitpunkt bei der Zentralen Vergabestelle elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg eingegangen sind. Die Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich im Internet über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YY4R6VL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Vorgaben des §160GWBbeachtet werden.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich aus die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs.3S.1 Nr. 1-4 GWB hin.
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagengerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mluk.brandenburg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
16307 Gartz (Oder) Der zu betrachtende Deich befindet sich im Nordosten des Landkreis Uckermark, etwa15 km nördlich von Schwedt/Oder, nahe der Stadt Gartz (Oder). Der Deich verläuft nahezu in nord-südlicher Richtung zwischen Polderplattenweg (Deich-km 3+000) und dem Schöpfwerk Gartz (Deich-km 6+880).
1. Objektplanung Ingenieurbauwerke
Es handelt sich um Grundleistungen der Objektplanung gemäß Teil 3, Abschnitt 3 "Ingenieurbauwerke" gemäß Anlage 12 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphasen 5 bis 7 (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirken bei der Vergabe).
Bei der Planungsbearbeitung zum Objekt Deich sind u. a. die Inhalte der TöB-Stellungnahmen, die Auflagen und Hinweise des Planfeststellungsbeschlusses sowie der Prüfbericht der Bauprüfstelle des LfU (damals LUA)zu beachten. Im Besonderen sind die Belange der Nationalparkverwaltung (NLPV) zu berücksichtigen.
Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 16.500.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Objektplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.
Der Umbauzuschlag wird mit 5,0 % festgesetzt.
2. Fachplanung Tragwerksplanung
Es sind die Grundleistungen der Fachplanung gemäß Teil 4, Abschnitt 1 "Tragwerksplanung" gemäß Anlage 14 (Leistungsbild Tragwerksplanung) Leistungsphasen 3 und 4 (Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) zu erbringen.
Für die Leistungsphasen 5 und 6 (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe) sind keine Leistungen zu erbringen.
Der Deich kann bei stark unterschiedlichen Baugrundverhältnissen und Tragwerksanforderungen u. U. in mehrere Teilobjekte unterteilt werden. Sofern dabei in wesentlichen Teilen unter-schiedliche Tragsysteme erforderlich werden, verhandeln AN und AG die angemessene vertragliche Würdigung des Mehraufwandes.
Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 14.850.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Tragwerksplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.
Der Umbauzuschlag wird mit 0,0 % festgesetzt.
3. Erkundungskonzept und Beschreibung der Baugrundverhältnisse
Es sind Grundleistungen für das Leistungsbild Geotechnischer Bericht gemäß Anlage 1 der HOAI 2013, Punkt1.3 "Geotechnik" zu erbringen.
Gemäß des im Punkt 1.3.3 näher beschriebenen Leistungsbildes Geotechnik sind von den auf-geführten Teilleistungen alle drei zu erbringen.
Die Honorarbemessung erfolgt anhand Anlage 1 der HOAI 2013, Punkt 1.3.4 (1) in Verbindung mit den anrechenbaren Kosten der Fachplanung Tragwerksplanung des jeweiligen Teilobjekts und unter Beachtung der vorgenannten Prozentsätze gem. Punkt 1.3.3 (2).
Für eine wirklichkeitsnahe Tragwerksplanung werden umfangreiche Kenntnisse des anstehen-den Bodens benötigt. Der AN schätzt ein, welche Bodenparameter und welche Erkundungs-dichte für die Bemessung des Deiches erforderlich sind und erarbeitet auf dieser Grundlage ein Erkundungskonzept. Dieses dient dem AG als Grundlage für die Vergabe der Aufschluss- und Labor arbeiten.
In Auswertung der Ergebnisse erarbeitet der AN einen geotechnischen Bericht gemäß EN 1997-2 i. V. m. DIN4020.
Die anrechenbaren Kosten betragen gemäß Kostenschätzung des AG 14.850.000,- EUR. Der AG geht von einer Zuordnung der Tragwerksplanung in die Honorarzone III, Mindestsatz aus.
4. Besondere Leistungen
Der AN ermittelt auf Basis der eigenen Leistungsfähigkeit und personellen Kapazitäten den Aufwand der im Folgenden beschriebenen, besonderen Leistungen und stellt die Honorarkosten detailliert und nachvollziehbarzusammen.
- Aufgabenstellung, Begleitung und Überwachung Baugrunderkundung
- Entsorgungskonzept
- Kostenberechnung (KB) nach DIN 276
- Bauablaufplan (BAP)
- Transport- und Logistikkonzept
- Prüfen und Werten von Nebenangeboten (optional)
- Antrag auf Planänderung
- Fotodokumentation
- Deutsch-Polnische Grenzkommission
- Vervielfältigung der Ausführungsunterlagen
5. Die bei der Planung zu berücksichtigenden Aspekte und weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung, zu finden im Dokumentenbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg.
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Im Zuge der Planungsbearbeitung wurde bekannt, dass sich nahe des Trebesch im Deichkörper noch die Reste des ehemaligen Schöpfwerks Trebesch befinden. Diese waren von außen nicht erkennbar. Laut Bauwerkstabelle der Polizeiverordnung von 1931 liegt die Bauwerksunterkante bei -2,65 m NHN, also rund 3,0 m unter GOK. Bei den vorherrschenden Baugrund- und Wasserverhältnissen ist ein vollständiger Ausbau der Bauwerksreste nur mit Baugrube und Wasserhaltung möglich.
Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung, also um einen "echten" Zusatz zum ursprünglich vergebenen Leistungsinhalt. Der ursprüngliche Vertragsgegenstand (LPH 5 bis 7 HOAI) bleibt nämlich bestehen und wird nicht ersetzt. Vielmehr sollen vorliegend notwendige Planungsleistungen der Leistungsphasen 3 bis 6 durchgeführt werden, um das vorhandene Schöpfwerk inkl. Siel restlos entfernen zu können. Gleichzeig sind zusätzliche Beratungsleistungen notwendig.
Die beantragten Mehrleistungen waren in den ursprünglichen Vergabeunterlagen auch nicht vorgesehen. Die Mehrleistungen sind auch nachträglich erforderlich geworden, weil erst im Zuge der Planungsbearbeitung bekannt wurde, dass sich nahe des Trebesch im Deichkörper die Reste des ehemaligen Schöpfwerks Trebesch befinden.
Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden.
Die erste kumulative Voraussetzung ("aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann") ist eine verkürzte Umsetzung der entsprechenden Richtlinienklausel in Art. 72 lit. b) i) RL 2014/24/EU:
"(...) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen wie der Austauschbarkeit oder Kompatibilität mit im Rahmen des ursprünglichen Vergabeverfahrens geschaffenen Ausrüstungsgegenständen, Dienstleistungen der Anlagen nicht erfolgen kann."
Mit "nicht erfolgen kann" ist nicht etwa eine technische oder wirtschaftliche Unmöglichkeit gemeint, sondern die objektive Unzweckmäßigkeit unter Berücksichtigung wirtschaftlicher oder technischer Gesichtspunkte, wie z.B. der Austauschbarkeit oder Kompatibilität mit ursprünglich geschaffenen Ausrüstungsgegenständen, Dienstleistungen oder Anlagen. Vor diesem Hintergrund ist in jedem Einzelfall konkret zu prüfen, ob eine derartige wirtschaftliche oder technische Abhängigkeit gegeben ist. Die Regelung setzt eine fehlende Trennbarkeit der ursprünglichen Leistung des ursprünglichen Auftragnehmers und der Zusatzleistung voraus, die sowohl technisch als auch wirtschaftlich begründet werden kann.
Vorliegend besteht eine solche Trennbarkeit zu a) nicht.
Es gibt zahlreiche verschiedene Software-Lösungen für den Bereich Deichbauplanung. Einige Unternehmen verwenden klassische Zeichenprogramme wie CAD, Nemetschek, andere nutzen deren 3D-Applikationen, wiederum andere setzen auf Straßenbauprogramme, weil die hinsichtlich Massenermittlung, Trassierung, Stationierung, etc. ausgereifter sind. Darüber hinaus gibt es viele weitere Möglichkeiten. Bei einer Neuvergabe besteht die Gefahr, dass auf zwei verschiedenen Plattformen geplant wird und man bei der Integration der Planung Baugrube Trebesch in die Deichbauplanung einen nicht unwesentlichen Aufwand betreiben muss. Dies würde sowohl den neuen, als auch den vorhandenen AN belasten.
Insbesondere die bereits erfolgte intensive Einarbeitung in die örtlichen Gegebenheiten und die zahlreichen Randbedingungen stellen einen immensen Vorteil für den AN dar, auch die Vergabe der zusätzlichen Planungsleistungen zur Baugrube Trebesch für sich zu entscheiden. Die Planungsgrundlagen Vermessung und Baugrunderkundung hat der AN verinnerlicht und auf Basis dessen die Bemessung des Deiches vorgenommen. Aufgrund der erheblichen Kampfmittelbelastung im Polder 5/6 waren mehrere telefonische und schriftliche Abstimmungen sowie Ortstermine mit dem KMBD und der vor Ort tätigen Räumfirma notwendig, um das Prozedere bis zu einem kampfmittelfreien Baufeld und alle Schnittstellen zwischen AG, Baufirma, Räumfirma und KMBD zu definieren. Ein weiterer wichtiger Themenkomplex ist die Lage des Bauvorhabens im Nationalpark Unteres Odertal und alle zugehörigen Abstimmungen mit der NLPV, insbesondere aufgrund deren am Ufer des Trebesch geplanten Kranichbeobachtungskanzel. Hinzu kommt die schwierige Baustellenlogistik für die Engstelle Trebesch, die eine Sonderlösung für die Führung der Baustraße erfordert. All das zusammengenommen erhält man ein großes Bündel an Gebietskenntnis, die für die Erarbeitung der Objektplanung Baugrube Trebesch von essentieller Bedeutung ist. Der AN hat sich diese Kenntnisse in den letzten Monaten erarbeitet und könnte für zusätzliche Leistungen darauf zurückgreifen. Alle anderen Bieter müssten die zahlreichen Abstimmungen in ihre Angebote mit einkalkulieren, was im Falle einer Vergabe der zusätzl. Leistungen ein erhebliches wirtschaftliches Ungleichgewicht darstellt.
Die zweite kumulative Voraussetzung ("mit erheblichen Schwierigkeiten oder mit beträchtlichen Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber verbunden wäre") fungiert nach dem Wortlaut der Vorschrift ersichtlich als Korrektiv, namentlich dazu, solche Fälle der Inkompatibilität auszuschließen, die letztlich nicht zu deutlichen, d.h. "erheblichen" Schwierigkeiten oder "beträchtlichen" Zusatzkosten für den öffentlichen Auftraggeber führen. In derartigen Fällen ist eine Inkompatibilität somit hinzunehmen und die zusätzliche Leistung neu zu vergeben. Gibt es hingegen auf dem Markt kompatible oder zumutbare Leistungen, die von mehreren Unternehmen neben dem derzeitigen Auftragnehmer erbracht werden, spricht nichts gegen ein neues Vergabeverfahren, wenn Inkompatibilität oder Unzumutbarkeit auf andere Weise als durch Beauftragung des derzeitigen Auftragnehmers vermieden werden kann.
Vorliegend würde ein neues Vergabeverfahren, welches in der Akquirierung eines neuen AN enden könnte, die dargestellten Schwierigkeiten und Kosten verursachen. Der AG erwartet, dass aus vorgenannten Gründen die zusätzlichen Planungsleistungen vom AN deutlich günstiger angeboten würden, als von jedem anderen Bieter, weshalb eine Ausschreibung der Leistungen nicht zur Beauftragung eines weiteren AN führen dürfte. Falls doch, kann der Bestbieter den erforderlichen Planungsaufwand nicht ausreichend verstanden haben und die Auskömmlichkeit seines Angebotes wäre mehr als kritisch zu hinterfragen.