Erweiterung Verwaltungsgebäude Stadtwerke Neuruppin GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 0001

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swn.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH, 100% kommunale Tochtergesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Energieversorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung Verwaltungsgebäude Stadtwerke Neuruppin GmbH

Referenznummer der Bekanntmachung: 0001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45213150 Bau von Bürogebäuden
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

ERRICHTUNG EINES ERWEITERUNGSNEUBAUS MIT ANSCHLUSS AN EIN VERWALTUNGSBESTANDSGEBÄUDE

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Hauptort der Ausführung:

Stadtwerke Neuruppin GmbH Heinrich-Rau-Straße 3 16816 Neuruppin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

ERRICHTUNG EINES ERWEITERUNGSNEUBAUS MIT ANSCHLUSS AN EIN VERWALTUNGSBESTANDSGEBÄUDE

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität und Plausibilität der Herangehensweise an die Planung und Bauausführung / Gewichtung: 100
Qualitätskriterium - Name: Baukonstruktive und technische Qualitäten der geplanten Baukonstruktion / Gewichtung: 100
Qualitätskriterium - Name: Wiederverwendbarkeit des Gebäudes (Rückbau- und Wiederaufbaukonzept) / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Zertifizierung nach DGNB / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 250
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 091-249245
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Das Vergabeverfahren wird wegen des Vorliegens schwerwiegender Gründe gemäß § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A aufgehoben. Detaillierte Informationen über die Aufhebungsgründe werden über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Ggfls. bisher nicht registrierte Unternehmen sind gehalten, sich bei Bedarf über die Vergabeplattform über die Gründe der Aufhebung zu informieren.

Bekanntmachungs-ID: CXP9YMLRVDV

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/07/2022

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