Erweiterung Verwaltungsgebäude Stadtwerke Neuruppin GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 0001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuruppin
NUTS-Code: DE40D Ostprignitz-Ruppin
Postleitzahl: 16816
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Verwaltungsgebäude Stadtwerke Neuruppin GmbH
ERRICHTUNG EINES ERWEITERUNGSNEUBAUS MIT ANSCHLUSS AN EIN VERWALTUNGSBESTANDSGEBÄUDE
Stadtwerke Neuruppin GmbH Heinrich-Rau-Straße 3 16816 Neuruppin
ERRICHTUNG EINES ERWEITERUNGSNEUBAUS MIT ANSCHLUSS AN EIN VERWALTUNGSBESTANDSGEBÄUDE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird wegen des Vorliegens schwerwiegender Gründe gemäß § 17 EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A aufgehoben. Detaillierte Informationen über die Aufhebungsgründe werden über die Kommunikationsebene der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Ggfls. bisher nicht registrierte Unternehmen sind gehalten, sich bei Bedarf über die Vergabeplattform über die Gründe der Aufhebung zu informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YMLRVDV
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.