KBF Erkner - TA ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-GHM-04 Abschluss
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erkner
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15537
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erkner.de
Abschnitt II: Gegenstand
KBF Erkner - TA ELT
Umbau der Villa Lassen und Erweiterung mit einem Neubau zum Kultur- und Bildungsforum Erkner, Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4-6 (ELT) gem. HOAI § 53ff, Leistungsphasen 1-9.
Kultur- und Bildungsforum Gerhart Hauptmann Gerhart-Hauptmann-Str. 1-2 15537 Erkner
Die Villa Lassen in Erkner war in den Jahren 1885 bis 1889 Wohnort des Literaturnobelpreisträgers Gerhart Hauptmann. Heute befindet sich das Hauptmann-Museum in den Räumen der Villa sowie einem zu einer späteren Zeitpunkt errichteten Anbau. Ausgehend von der unter Denkmalschutz stehenden Villa soll nach dem Rückbau des Anbaus ein neues Kultur- und Bildungsforum ientstehen. Die ausgeschriebenen Planungsleistungen dienen dazu den ersten Preisträger eines Architektenwettbewerbes nach RPW planungsseitig zu ergänzen und die bauliche Umsetzung zu begleiten. Der zu realisierende Entwurf sieht eine unterirdische Anbindung des neu zu errichtenden Kulturforums an die Villa Lassen vor. Gegenstand der ausgeschriebenen Planungsleistungen werden demnach der Umbau der Villa Lassen einschliesslich Fundamentunterfangungen sowie der Neubau des Kulturforums sein. Zum ausgeschriebenen Planungsumfang gehören die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9 im Leistungsbild Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 4-6 (ELT) gem. HOAI § 53ff.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Vorhaben wird zu 2/3 aus Fördermitteln des Bundes finanziert. Der Zuwendungsbescheid geht von einer Vergabe der Planungsleistungen ab dem 30. September 2021 aus. Der Bewilligungszeitraum endet am 31.12.2024. Aufgrund nicht von der auslobenden Stelle zu vertretenden Gründen (Einfluß der Corona-Pandemie auf das im Zuwendungsbescheid geforderte RPW-Wettbewerbsverfahren) ist zum Zeitpunkt der Auslobung der auszuschreibenden Planungsleistungen ein Verzug von mehr als 3 Monaten festzustellen. Somit liegt ein Grund zur Anwendung des §17 (3) und (7) VgV vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gem. §53ff HOAI in den Anlagengruppen 4-6 (ELT), Leistungsphasen 1-9.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03046
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.integral-projekt.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y0ZRVRC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt die unter VI.4.1) genannte Stelle. Gemäß § 160 Abs.3 Nr.1 GWB müssen bekannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach dem Bekanntwerden bei der Vergabestelle gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in Bewerbungsunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg (siehe VI.4.1)) innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Andernfalls ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Die Vergabestelle weist ferner auf die Vorschriften den § 134 GWB (Informations- u. Wartepflicht) und den § 135 GWB (Unwirksamkeit) hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs.2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs.1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]