Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten David-Gilly-Straße und Marquardter Chaussee in Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-391-172-20
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do
Abschnitt II: Gegenstand
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten David-Gilly-Straße und Marquardter Chaussee in Potsdam
Gemeinschaftsunterkunft David-Gilly-Straße 5, 14469 Potsdam
Los 1 David-Gilly-Straße 5 14469 Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 01.05.2021 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
a) Betreiben der Gemeinschaftsunterkunft zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu insgesamt 79 Flüchtlingen (bspw. Familien, Alleinreisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i.V.m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitgestellt werden sollen,
b) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft,
c) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen,
d) Führen einer Belegungsliste,
e) Führen einer Anwesenheitsliste,
f) Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft, z. B. durch Einhaltung der Hausordnung
g) Für das Zusammenleben der Bewohner/-innen soll die Möglichkeit zur Bildung eines Sprecherrates unterstützt werden,
h) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN mit der zuständigen Polizeidienststelle ein Sicherheitskonzept zu erstellen,
i) Die Gemeinschaftsunterkunft ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen,
j) Der Betreiber soll durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen auch ein unbefugtes Betreten der einzelnen Wohneinheiten der Gemeinschaftsunterkunft verhindern,
k) Führen einer Besucherliste,
l) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen,
m) Schädlingsbekämpfung,
n) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen,
o) Bei Auszug von Bewohner/-innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen,
p) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung,
q) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern durchgeführten Deutschkursen sowie zu speziellen Sprachkursen für Analphabeten
r) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung,
s) Den Bewohner/-innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden Isolationseffekten entgegenzuwirken.
t) Unterstützung bei Kontakten im Wohnumfeld,
u) Bereithaltung von Angeboten von altersspezifischen Aktivitäten für Kinder innerhalb und außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft sowie zur Hilfe,
v) Regelmäßige Anleitungen, Aufklärungen und Kontrollen zur selbstständigen Führung des eigenen Haushalts,
w) Beratung zu den Kosten einer Haushaltsführung,
x) Führen und Einhaltung eines Hygieneplans,
y) Beratung zum Umgang mit Behördenpost. Vermittlung zu Fachberatungsstellen wie z.B. Schuldnerberatungen oder Begleitung zum Jobcenter,
z) Zuordnung eines Briefkastens zu den dort untergebrachten Personen bzw. Familien, um die Eigenverantwortung der Einzelnen für ihre Anliegen zu stärken.
aa) Informationen zum zukünftigem Lebens- und Wohnumfeld bei konkreter Auszugsperspektive,
bb) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen.
cc) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft ist mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) -(VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRCYG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Los 1 David-Gilly-Straße 5 14469 Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 01.05.2021 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):
a) Betreiben der Gemeinschaftsunterkunft zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu insgesamt 79 Flüchtlingen (bspw. Familien, Alleinreisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i.V.m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitgestellt werden sollen,
b) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft,
c) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen,
d) Führen einer Belegungsliste,
e) Führen einer Anwesenheitsliste,
f) Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft, z. B. durch Einhaltung der Hausordnung
g) Für das Zusammenleben der Bewohner/-innen soll die Möglichkeit zur Bildung eines Sprecherrates unterstützt werden,
h) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN mit der zuständigen Polizeidienststelle ein Sicherheitskonzept zu erstellen,
i) Die Gemeinschaftsunterkunft ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen,
j) Der Betreiber soll durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen auch ein unbefugtes Betreten der einzelnen Wohneinheiten der Gemeinschaftsunterkunft verhindern,
k) Führen einer Besucherliste,
l) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen,
m) Schädlingsbekämpfung,
n) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen,
o) Bei Auszug von Bewohner/-innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen,
p) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung,
q) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern durchgeführten Deutschkursen sowie zu speziellen Sprachkursen für Analphabeten
r) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung,
s) Den Bewohner/-innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden Isolationseffekten entgegenzuwirken.
t) Unterstützung bei Kontakten im Wohnumfeld,
u) Bereithaltung von Angeboten von altersspezifischen Aktivitäten für Kinder innerhalb und außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft sowie zur Hilfe,
v) Regelmäßige Anleitungen, Aufklärungen und Kontrollen zur selbstständigen Führung des eigenen Haushalts,
w) Beratung zu den Kosten einer Haushaltsführung,
x) Führen und Einhaltung eines Hygieneplans,
y) Beratung zum Umgang mit Behördenpost. Vermittlung zu Fachberatungsstellen wie z.B. Schuldnerberatungen oder Begleitung zum Jobcenter,
z) Zuordnung eines Briefkastens zu den dort untergebrachten Personen bzw. Familien, um die Eigenverantwortung der Einzelnen für ihre Anliegen zu stärken.
aa) Informationen zum zukünftigem Lebens- und Wohnumfeld bei konkreter Auszugsperspektive,
bb) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen.
cc) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft ist mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) -(VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Für den Zeitraum 01.07.2022 - 31.12.2022 wird die Leistungserbringung - Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen - durch die Erweiterung von zusätzlichen 48 Unterbringungs- und Betreuungsplätzen für ukrainische Geflüchtete in Form der Hinzunahme von 18 Wohnungen als Wohnungsverbund erweitert. Gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) ist die Landeshauptstadt Potsdam zur Aufnahme, Unterbringung und migrationsspezifischen Betreuung dieser Personen im Rahmen einer Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gesetzlich verpflichtet.
Hinweis: Hinsichtlich zum Punkt V.2.4), zum Punkt VII.1.6) und dem Punkt VII.2.3) wird mitgeteilt, dass gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV keine Angabe zum tatsächlichen Gesamtauftragswert aufgrund des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses des Unternehmens erfolgt. Es erfolgt statt dessen die Angabe [Betrag gelöscht] EUR .
Durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine ist es zu einem massenhaften Zustrom Geflüchteter aus dem Gebiet der Ukraine in das Land Brandenburg gekommen. Das Land Brandenburg hat mit Datum vom 26.04.2022 das Aufnahmesoll für die Landeshauptstadt Potsdam im Jahr 2022 vorläufig auf 1.751 Geflüchtete festgesetzt. Dies bedeutet einen Anstieg von ca. 400% gegenüber den bisherigen Planungen (450 Personen im - Jahr 2022).
Es war für die LHP auch unter hoher objektiver Sorgfältigkeit im Jahr 2020 nicht voraussehbar, dass im Jahr 2022 in der Ukraine sich ein Krieg und eine Fluchtbewegung Richtung Deutschland/Potsdam entwickeln würde und ca. 2.000 Personen zusätzlich in der LHP unterzubringen und zu betreuen sind.
Der Gesamtcharakter des Auftrages hat sich nicht geändert.