Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten David-Gilly-Straße und Marquardter Chaussee in Potsdam Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-391-172-20

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/welcome.do

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an den Standorten David-Gilly-Straße und Marquardter Chaussee in Potsdam

Referenznummer der Bekanntmachung: OV-L-391-172-20
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Gemeinschaftsunterkunft David-Gilly-Straße 5, 14469 Potsdam

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
98341000 Unterbringung
98341100 Verwaltung von Unterkünften
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Los 1 David-Gilly-Straße 5 14469 Potsdam

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 01.05.2021 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):

a) Betreiben der Gemeinschaftsunterkunft zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu insgesamt 79 Flüchtlingen (bspw. Familien, Alleinreisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i.V.m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitgestellt werden sollen,

b) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft,

c) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen,

d) Führen einer Belegungsliste,

e) Führen einer Anwesenheitsliste,

f) Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft, z. B. durch Einhaltung der Hausordnung

g) Für das Zusammenleben der Bewohner/-innen soll die Möglichkeit zur Bildung eines Sprecherrates unterstützt werden,

h) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN mit der zuständigen Polizeidienststelle ein Sicherheitskonzept zu erstellen,

i) Die Gemeinschaftsunterkunft ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen,

j) Der Betreiber soll durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen auch ein unbefugtes Betreten der einzelnen Wohneinheiten der Gemeinschaftsunterkunft verhindern,

k) Führen einer Besucherliste,

l) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen,

m) Schädlingsbekämpfung,

n) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen,

o) Bei Auszug von Bewohner/-innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen,

p) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung,

q) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern durchgeführten Deutschkursen sowie zu speziellen Sprachkursen für Analphabeten

r) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung,

s) Den Bewohner/-innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden Isolationseffekten entgegenzuwirken.

t) Unterstützung bei Kontakten im Wohnumfeld,

u) Bereithaltung von Angeboten von altersspezifischen Aktivitäten für Kinder innerhalb und außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft sowie zur Hilfe,

v) Regelmäßige Anleitungen, Aufklärungen und Kontrollen zur selbstständigen Führung des eigenen Haushalts,

w) Beratung zu den Kosten einer Haushaltsführung,

x) Führen und Einhaltung eines Hygieneplans,

y) Beratung zum Umgang mit Behördenpost. Vermittlung zu Fachberatungsstellen wie z.B. Schuldnerberatungen oder Begleitung zum Jobcenter,

z) Zuordnung eines Briefkastens zu den dort untergebrachten Personen bzw. Familien, um die Eigenverantwortung der Einzelnen für ihre Anliegen zu stärken.

aa) Informationen zum zukünftigem Lebens- und Wohnumfeld bei konkreter Auszugsperspektive,

bb) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen.

cc) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft ist mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) -(VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/05/2021
Ende: 31/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 087-225956

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Los-Nr.: 1
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
09/04/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRRCYG

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der

Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/07/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85310000 Dienstleistungen des Sozialwesens
85300000 Dienstleistungen des Sozialwesens und zugehörige Dienstleistungen
85320000 Dienstleistungen im Sozialwesen
98000000 Sonstige gemeinschaftliche, soziale und persönliche Dienste
98341000 Unterbringung
98341100 Verwaltung von Unterkünften
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Los 1 David-Gilly-Straße 5 14469 Potsdam

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Landeshauptstadt Potsdam erwartet vom Auftragnehmer (AN) die Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifischen sozialen Unterstützung von Flüchtlingen ab dem 01.05.2021 unter folgenden Maßgaben (eine umfassende Beschreibung der Maßgaben ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen):

a) Betreiben der Gemeinschaftsunterkunft zur vorläufigen Unterbringung und Betreuung von bis zu insgesamt 79 Flüchtlingen (bspw. Familien, Alleinreisende), für welche Unterbringungsplätze im Sinne des § 14 Abs. 6 S. 2 LAufnG i.V.m. § 8 Abs. 4 LAufnGDV bereitgestellt werden sollen,

b) Sicherstellung einer ausreichenden Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft,

c) Individuelle Unterbringung soll die nationalen, ethnischen, kulturellen und religiösen Eigenheiten sowie die familiären Bindungen berücksichtigen,

d) Führen einer Belegungsliste,

e) Führen einer Anwesenheitsliste,

f) Organisation des Zusammenlebens innerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, aber auch in Bezug auf die Bewohner in der Nachbarschaft, z. B. durch Einhaltung der Hausordnung

g) Für das Zusammenleben der Bewohner/-innen soll die Möglichkeit zur Bildung eines Sprecherrates unterstützt werden,

h) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN mit der zuständigen Polizeidienststelle ein Sicherheitskonzept zu erstellen,

i) Die Gemeinschaftsunterkunft ist von außen und innen gegen unbefugtes Eindringen, Angriffe, Anschläge und Konfliktsituationen zu schützen,

j) Der Betreiber soll durch bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen auch ein unbefugtes Betreten der einzelnen Wohneinheiten der Gemeinschaftsunterkunft verhindern,

k) Führen einer Besucherliste,

l) Führen einer Liste mit Übernachtungsgästen,

m) Schädlingsbekämpfung,

n) Ausschließlich ortsveränderliche elektrische Geräte (wie u.a. Wasserkocher oder Kaffeemaschinen) hat der Betreiber auf einer feuerfesten Unterlage aufzustellen (z.B. keramische Fliese). Der Betreiber verpflichtet sich, eine Prüfung aller ortsveränderlicher Geräte (einschließlich der Geräte der Bewohner) nach DGUV Vorschrift 3 vorzunehmen,

o) Bei Auszug von Bewohner/-innen aus der Einrichtung muss vorab die Wohneinheit gemeinsam begangen werden, um ggf. Schäden festzustellen. Bei der darauffolgenden Endabnahme sind sämtliche Schlüssel durch die ausziehenden Bewohner/-innen an die Heimleitung auszuhändigen,

p) Ermittlung des individuellen Bedarfs an der Unterstützung selbstbestimmter Lebensführung, Perspektivenentwicklung, Selbsthilfeförderung,

q) Bereitstellung eigener sowie Vermittlung zu Angeboten von extern durchgeführten Deutschkursen sowie zu speziellen Sprachkursen für Analphabeten

r) Angebote und Hilfen zur psychischen Betreuung,

s) Den Bewohner/-innen soll der Zugang zur sozialen Infrastruktur sowie zur Teilhabe am sozialen Leben gewährleistet werden, um auftretenden Isolationseffekten entgegenzuwirken.

t) Unterstützung bei Kontakten im Wohnumfeld,

u) Bereithaltung von Angeboten von altersspezifischen Aktivitäten für Kinder innerhalb und außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft sowie zur Hilfe,

v) Regelmäßige Anleitungen, Aufklärungen und Kontrollen zur selbstständigen Führung des eigenen Haushalts,

w) Beratung zu den Kosten einer Haushaltsführung,

x) Führen und Einhaltung eines Hygieneplans,

y) Beratung zum Umgang mit Behördenpost. Vermittlung zu Fachberatungsstellen wie z.B. Schuldnerberatungen oder Begleitung zum Jobcenter,

z) Zuordnung eines Briefkastens zu den dort untergebrachten Personen bzw. Familien, um die Eigenverantwortung der Einzelnen für ihre Anliegen zu stärken.

aa) Informationen zum zukünftigem Lebens- und Wohnumfeld bei konkreter Auszugsperspektive,

bb) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft hat der AN ein Kinder- und Gewaltschutzkonzept einzureichen.

cc) Vor Inbetriebnahme der Gemeinschaftsunterkunft ist mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie eine Vereinbarung entsprechend der §§ 8, 72 Sozialgesetzbuch (SGB) -(VIII) - Kinder- und Jugendhilfe abzuschließen.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/05/2021
Ende: 31/12/2022
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Für den Zeitraum 01.07.2022 - 31.12.2022 wird die Leistungserbringung - Übernahme und Erfüllung der vorläufigen Unterbringung und migrationsspezifische soziale Unterstützung von Flüchtlingen - durch die Erweiterung von zusätzlichen 48 Unterbringungs- und Betreuungsplätzen für ukrainische Geflüchtete in Form der Hinzunahme von 18 Wohnungen als Wohnungsverbund erweitert. Gemäß § 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 Landesaufnahmegesetz (LAufnG) ist die Landeshauptstadt Potsdam zur Aufnahme, Unterbringung und migrationsspezifischen Betreuung dieser Personen im Rahmen einer Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung gesetzlich verpflichtet.

Hinweis: Hinsichtlich zum Punkt V.2.4), zum Punkt VII.1.6) und dem Punkt VII.2.3) wird mitgeteilt, dass gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV keine Angabe zum tatsächlichen Gesamtauftragswert aufgrund des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses des Unternehmens erfolgt. Es erfolgt statt dessen die Angabe [Betrag gelöscht] EUR .

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Durch den russischen Angriffskrieg in der Ukraine ist es zu einem massenhaften Zustrom Geflüchteter aus dem Gebiet der Ukraine in das Land Brandenburg gekommen. Das Land Brandenburg hat mit Datum vom 26.04.2022 das Aufnahmesoll für die Landeshauptstadt Potsdam im Jahr 2022 vorläufig auf 1.751 Geflüchtete festgesetzt. Dies bedeutet einen Anstieg von ca. 400% gegenüber den bisherigen Planungen (450 Personen im - Jahr 2022).

Es war für die LHP auch unter hoher objektiver Sorgfältigkeit im Jahr 2020 nicht voraussehbar, dass im Jahr 2022 in der Ukraine sich ein Krieg und eine Fluchtbewegung Richtung Deutschland/Potsdam entwickeln würde und ca. 2.000 Personen zusätzlich in der LHP unterzubringen und zu betreuen sind.

Der Gesamtcharakter des Auftrages hat sich nicht geändert.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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