Sammlung und Beförderung von Bioabfall aus der Biotonne Referenznummer der Bekanntmachung: EMO-22-09
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Strausberg
NUTS-Code: DE409 Märkisch-Oderland
Postleitzahl: 15344
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entsorgungsbetrieb-mol.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Beförderung von Bioabfall aus der Biotonne
Sammlung und Beförderung der im Landkreis Märkisch-Oderland dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Bioabfälle aus der Biotonne nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.
Landkreis Märkisch-Oderland
Die Leistung umfasst die Sammlung und Beförderung von ca. 6.500 Mg/a bis 13.600 Mg/a an Bioabfällen aus der Biotonne und die Durchführung des erforderlichen Behälteränderungsdienstes.
Zur Erbringung der Leistungen ist ein Behälteridentifikationssystem einzusetzen.
Der Vertrag verlängert sich 2 Mal um jeweils 12 Monate, d.h. bis zum 31.03.2029 bzw. bis zum 31.03.2030, wenn der Vertrag jeweils bis 15 Monate vor Vertragsende (1. Kündigungstermin:
31.12.2026; 2. Kündigungstermin: 31.12.2027) nicht durch den AG gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen
- Eigenerklärung des Bieters zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und Mindestlohngesetz (MiLoG) sowie Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
- Eigenerklärung des Bieters zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;
- Eigenerklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat;
- Angaben zur Rechtsform des Bieters,
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).
Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12 Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12 Monate),
- aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
Allgemein gilt für die Vorlage der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:
- Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.
- Die Bieter haben anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die verbindliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen, dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, sowie die Eigenerklärungen der Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB sowie für Unterauftragnehmer für wesentliche Leistungen die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer zu fordern.
- Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten Mindeststandards.
- Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
- Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
- Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,
- Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben der Bieter/Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten 3 Jahre für die behältergestützte Sammlung von Abfällen im öffentlichen Auftrag unter Verwendung eines Identsystems, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer), Leistungsumfang (Anzahl der Behälterschüttungen pro Jahr, gesammelte Abfallart),
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung der Sammlung von gemischten Siedlungsabfällen (AVV 200301),
- Allgemeine Angaben zur fachlichen und technischen Beurteilung des Bieters:
a. Bezeichnung der Betriebsstätten und Betriebsstandorte, von denen aus die Leistungen erbracht werden sollen, und Darstellung der Verfügbarkeit der Betriebsstätten zum Leistungsbeginn;
b. Beschreibung der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Leistungserbringung.
c. Angaben über die Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
- Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre)
Anforderungen an die Referenzen:
Bei den Referenzen muss die Anzahl der im öffentlichen Auftrag mit Identsystem verarbeiteten Behälterschüttungen in Summe der Referenzaufträge mindestens 10.000 Schüttungen pro Jahr betragen.
Eine Referenz ist ausreichend, sofern sie alle Anforderungen hinsichtlich der Anzahl der Behälterschüttungen erfüllt.
Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG)
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG),
Angaben zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
- Darstellung des Logistikkonzeptes zur Erbringung der Leistungen der Sammlung und Beförderung des Bioabfalls und Darstellung des Reservehaltungs- und Instandhaltungskonzeptes,
- Angaben bezüglich der Anzahl der erforderlichen Fahrzeuge sowie technische und kalkulatorische Angaben bezüglich der Fahrzeuge und Aufbauten, die zur Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlich sind,
- Angaben bezüglich Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Mitarbeiter,
- Nachweis der zu Leistungsbeginn gesicherten Verfügbarkeit der vorgesehenen Fahrzeuge und Mitarbeiter durch Eigenerklärung,
- Benennung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Abfallbehälter und Darstellung der Eignung für die Sammlung von Bioabfall,
- Erläuterung der vorgesehenen Umsetzung der Anforderung der Leistungsbeschreibung in Bezug auf die Umsetzung des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (Saub-Fahrzeug-BeschG) (Erbringung eines bestimmten Anteils der Leistung, gemessen in Fahrzeugeinsatztagen, mit Fahrzeugen, die den Vorgaben des SaubFahrzeugBeschG entsprechen; der Anteil beträgt bis zum 31.12.2025 10 %, ab dem 01.01.2026 15 % der Leistung, gemessen in Fahrzeugeinsatztagen),
- auf Verlangen vorzulegen:
- ggf. Vereinbarung zwischen Bieter/ Auftragnehmer/ Nachunternehmer/ Verleiher von Arbeitskräften und (ggf.weiteren) Nachunternehmern oder Verleihern zur Einhaltung von Mindestanforderungen nach dem BbgVergG,
- Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern - soweit zweckdienlich - in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHRR886
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[...]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab-gabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Be-teiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden.